Gibt es bereits Erfahrungen bei der Umsetzung bzw. Erprobung eines Check Ü45, einer berufsbezogenen Gesundheitsuntersuchung durch den Rentenversicherer?

  • Das Flexirentengesetz sieht vor, dass Screeninguntersuchungen für Menschen über 45 Jahre zur Identifizierung berufsbezogener Teilhabestörungen in Modellprojekten erprobt werden. Dazu wird ein Screening-Fragebogen eingesetzt, mit dem unterschieden werden soll: kein Bedarf an Teilhabeleistungen oder Präventionsbedarf oder Reha-Bedarf. Gleichzeitig werden unterschiedliche Zugangswege erprobt:
    - Haus- bzw. Fachärzte
    - Werks- und Betriebsärzte
    - Anschreiben der Versicherten, gesteuert über Routinedaten der Rentenversicherung
    - Kontakt im Rahmen der Renteninformation
    - postalische Einladung zur Internettestung oder zu einer individuellen ärztlichen Untersuchung.
    Die Modellprojekte beginnen 2019 und werden insgesamt evaluiert, um entscheiden zu können, welche Form des Ü45-Check sich bewährt und verstetigt werden soll.