Wahlberechtigung SBV-Wahlen; langzeitabgeordneter schwerbehinderter Beschäftigter mit Sitz in abordnender Dienststelle

  • Betrifft: Wahl zur Schwerbehindertenvertretung; Wahlberechtigung; Abordnung, Tätigkeitsort


    Tatbestand:
    Ein schwerbehinderter Bediensteter ist von seiner Stammdienststelle (abordnende Entsenderdienststelle) in Sachsen-Anhalt seit mehr als neun Monaten zu einer anderen örtlich weit entfernten Dienststelle in Sachsen-Anhalt abgeordnet. Sowohl in der Stammdienststelle als auch in der Empfängerdienststelle finden in Kürze Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (2018) statt.


    Nunmehr erklärt die Empfängerdienststelle gegenüber der abordnenden Dienststelle (Entsenderdienststelle), dass der zu ihr abgeordnete Bedienstete aufgrund des langen Abordnungszeitraumes von über neun Monaten Wahlberechtigter in der Dienststelle des Empfängers sei und sein Wahlrecht in der Absenderdienststelle verloren habe.


    Die dargelegte Sachlage wäre für die abordnende Dienststelle nicht zu bestreiten, wenn der schwerbehinderte Bedienstete auch tatsächlich am Hauptdienstort der abgelegenen Empfängerdienststelle arbeiten würde. Vielmehr verrichtet der abgeordnete Bedienstete seinen an die Empfängerdienststelle weisungsgebunden Dienst am Standort (in seinem Büro) der abordnenden Stammdienststelle.


    Nach § 177 Abs. 2 SGB IX sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen wahlberechtigt.


    Nun stellt sich mir (uns) die Frage, in welcher Dienststelle der betreffende Bedienstete wahlberechtigt ist.


    Könnte mir jemand im Forum bei Klärung helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo kemirogu,
    die Diskussion "Fragen zu SBV-Wahlen" ist geschlossen, in der neuen Diskussionsrunde geht es um ein anderes Thema.
    Daher haben wir diese Frage in das offene Forum "Ihr Reha-Thema" verschoben.


    Viele Grüße vom Team