Rückwirkende Beantragung auf Zusatzkosten für ein Hörgerät

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei der Agentur für Arbeit wurde ein Antrag auf Kostenübernahme für die über einem Festpreisgerät liegenden Kosten für ein Hörgerät beantragt. Das Hörgerät wird für die Arbeit benötigt. Der Antrag wurde auch nach Widerspruch abgelehnt. Grund der Ablehnung war, dass nach Auffassung der Agentur, das Höregät auch im Privatbereich benötigt würde. Zusätzliche Kosten könnten nur übernommen werden, wenn das spezielle Hörgerät ausschließlich für die Tätigkeit nötig sei. Gegen die Agentur wurde eine Klage eingereicht.
    Die Zuätzlichen Kosten von 800 € wurden vorab bezahlt, weil das Gerät benötigt wurde und der Verleiher auch nicht bis zum entgültigen Bescheid auf die Bezahlung warten wollte. Frage: Können nach einem eventuellen Scheitern vor Gericht, rückwirkend die Mehrkosten (Den Festbetrag hatte die Kasse bezahlt), aufgrund medizinischer Notwendigkeit (Nutzung Arbeit+Privat) auf das spezielle Gerät angewiesen zu sein, bei der Krankenkasse beantragt werden? Muss die Krankenkasse, wenn dem so ist, auch rückwirkend für die Mehrkosten aufkommen?


    Danke für Ihre Antwort
    Uwe H.

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Nutzer,

    in diesem Forum findet keine Einzelfallberatung statt.

    Wir möchten Ihnen aber folgende Fachbeiträge auf http://www.reha-recht.de empfehlen, die sich zumindest teilweise mit ähnlichen Fragen befassen:

    - Heidt: Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Heil- und Hilfsmittelrechts – Zusammenfassung der Online-Diskussion im moderierten Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (24. Juni bis 13. Juli 2016) siehe https://www.reha-recht.de/fach…/artikel/beitrag-d48-2016

    - Weber: Kostenübernahme bei der Hörmittelversorgung – Anmerkung zu SG Berlin vom 20.12.2012, S 4 R 1544/10 https://www.reha-recht.de/fach…skussionsbeitrag-a20-2013

    - Waldenburger: Einschränkungen in der Hörmittelversorgung – Kein Anspruch gegen die Krankenversicherung bei ausschließlich beruflichen Gebrauchsvorteilen – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 24.01.2013, Az. B 3 KR 5/12 R https://www.reha-recht.de/fach…skussionsbeitrag-a26-2013

    - Stähler: Umfang der Leistungspflicht bei Hilfsmittelversorgung (Hörhilfen) – Anmerkung zu LSG Chemnitz, Urt. v. 04.10.2011 – L 5 R 228/11: https://www.reha-recht.de/fach…iskussionsbeitrag-a4-2012

    - Brockmann: "Noch immer Zuständigkeitsfragen bei der Leistungspflicht für Hörgeräte – Anmerkung zur Entscheidung des LSG Sachsen vom 19.04.2011, Az. L 5 R 48/08": siehe https://www.reha-recht.de/fach…skussionsbeitrag-a30-2011

    - Tallich: "Hörgeräteversorgung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" siehe https://www.reha-recht.de/fach…kussionsbeitrag-05-2008-1

    Bitte beachten Sie, dass die Beiträge zum Teil noch vor Inkrafttreten neuerer gesetzlicher Regelungen verfasst wurden.

    Vielleicht sind für Sie auch die folgenden unabhängigen Beratungsangebote interessant:

    - der Deutsche Schwerhörigenbund bietet im Rahmen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) eine Beratung über das Internet an sowie umfassende Informationen zur Hörgeräteversorgung: https://www.schwerhoerigen-netz.de

    - die Unabhängie Patientenberatung (UPD) bietet auch eine Online-Beratung zu sozialrechtlichen Themen mit Bezug zu Hörgeräten an: https://www.patientenberatung.…nd-behandlung/hoergeraete

    Viele Grüße

    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten