Beachtung von psychischen Behinderungen ist mangelhaft

  • Hallo,


    ich habe seit einigen Jahren mit Rehabilitation zu tun, dabei verschiedene Maßnahmen kennenlernen "dürfen". Leider habe ich den Eindruck bekommen, dass man immer noch im somatischen Bereich stehen geblieben ist. Auch wenn das BTHG nun weit vorne auf die Bedeutung hinweist, ist die Umsetzung noch mangelhaft.


    Die Einschätzungsbögen müssten mehr auf psychische Belastungen und vor allem Gefährungen angepasst werden.
    BFW sollten auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Behinderungen besser vorbereitet sein: Ruheräume, geschultes Personal etc.


    Vor allem werden Menschen mit psychischen Behinderungen diskiminiert. Es wird gerne gesagt, wer eine F-Diagnose hat dürfe nicht im sozialen Bereich arbeiten. Ohne das dies geprüft wird oder die Ärzte/Therapeuten gefragt werden. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass Arbeit in einem sozialen Bereich bei einigen Menschen positive Auswirkungen hat und sie dort viel besser klarkommen als in anderen Berufen.


    Viele Grüße,
    Sonnenschein