Info :Nicht immer Umdeutung wenn LTA nicht erfolgreich war (Leistungsfall)

  • Hallo,
    ZUR iNFO
    Wenn die LTA nicht erfolgreich war,bekommt man nicht immer eine Umdeutung.
    Nur als Beispiel:Als ich den Antrag gestellt habe ( 2015)hatte ich noch Anspruch auf Rente (3/5 Regel erfüllt )2017 bekam ich eine LTA ,wo ich nicht erfolgreich abgeschlossen habe,nun hat die Drv erwerbsminderung bei mir festgestellt ,bekomme aber keine Rente weil die DRV den Leistungsfall im März 2018 angenommen hat,und zu dem Zeitpunkt ich die 3/5 Regel nicht mehr erfüllt habe.
    Schreiben :
    Ihr Antrag von 2015(hatte ich die Regel erfüllt)kann nicht stattgegeben werden ,weil die 3/5 Regel nicht erfüllt ist,wir haben den ....März 2018 als Leistungsfall angenommen(erwerbsminderung).Also nix mit Umdeutung.Anscheinend kann die DRV den Leistungsfall so legen wie es am besten passt dass man keinen Anspruch mehr hat.
    Gruss
    Mike