Die neue WMVO: Was ändert sich für Beschäftigte der WfbM?

    • Offizieller Beitrag

    Zum Start der Diskussion interessieren uns Ihre Erfahrungen als Beschäftigte:


    Was ist anders, seit es die neuen Mitbestimmungsrechte für Werkstatträte gibt?

  • Die Änderung in der WMVO zur Mitbestimmung führt zu mehr Verantwortung und Arbeitsaufwand der Werkstatträte. Die Regelungen für die Vertrauenspersonen wurden aber nicht den neuen Aufgaben der Werkstatträte angepasst. Es gibt für Werkstatträte (anders als bei den Frauenbeauftragten) keine Finanzierung über den Kostenträger. So entscheidet alleine die Einrichtung über die zur Verfügung stehende Einsatzzeit der Vertrauensperson für den Werkstattrat.
    Anfragen an die Einrichtungsleitung, die Stunden für die Vertrauensperson zu erhöhen, wurden mit Hinweis auf die mangelnde Refinanzierung durch die Kostenträger zurückgewiesen. Es wird auf eine Änderung durch den Gesetzgeber gewartet
    Bei der Finanzierung der Werkstatträte sollte man sich an der Finanzierung der Frauenbeauftragten orientieren.





  • § 39
    [*]Die durch die Tätigkeit des Werkstattrats entstehenden Kosten trägt die Werkstatt. !!!
    2.)
    WERKSTATTRÄTE DEUTSCHLAND Arbeit an eine "Muster-Vereinbarung" für Vertrauensperson
    Wir in der WZB Haben eine für WR & FB

  • Liebe Barbara,


    die Finanzierung der Arbeit der Werkstatträte scheint in den Bundesländern sehr unterschiedlich zu sein.
    Anscheinen ist noch nicht in allen Ländern eine gute Finanzierung gegeben.


    In welchem Bundesland befindet sich die Werkstatt, die Sie hier beschreiben?


    Wenn wir das wissen, können wir weiter überlegen, wie die Finanzierung in diesem Bundesland ist.

  • Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz wurde eine Finanzierung der Werkstatträte mit täglich 0,50 Euro pro belegtem Werkstattplatz angedacht. Es bleibt abzuwarten, ob eine Finanzierung in dieser Höhe in der Praxis umgesetzt wird.

  • Hallo Herr Thewes!


    Wir hatten es auch schon mit einer Vereinbarung für die Vertrauensperson versucht. Hat aber am Zeitproblem selbst nicht geändert, sodass wir wieder davon Abstand genommen haben.


    Hallo Frau Schachler!


    Meine Werkstatt liegt in Niedersachsen. Die allgemeinen Kosten unseres Werkstattrates sind auch kein Problem. Nur die zur Verfügung stehende Zeit der Vertrauensperson ist ein ständiger Streitpunkt.


    Hallo Herr Schreiner!


    Können Sie mir sagen, an welcher Stelle im BTHG diese Regelung steht? Bis jetzt konnte ich nur die Regelung der Finanzierung der Frauenbeauftragten und der überregionalen Arbeit der Werkstatträte im BTHG finden.

  • Hallo Barbara,


    im Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen" (Drucksache 18/9522) heißt es auf Seite 214:


    "Für die vergleichbare Arbeit der Werkstatträte in den Einrichtungen sind in den Tageskostensätzen rechnerisch etwa 0,50 Euro je Tag/Beschäftigten enthalten."


    Die Ausführungen erfolgen bezüglich der finanziellen Ausstattung der Frauenbeauftragten in den Werkstätten.

  • Hallo Barbara,


    vielen Dank für die weiteren Angaben.


    Ihre Werkstatt bekommt vom Kostenträger Geld für die Arbeit des Werkstattrats. Damit werden auch die Arbeitsstunden der Vertrauensperson finanziert.
    Fragen Sie Ihre Einrichtungsleitung doch einmal danach, ob Sie sagen kann, wie viel Euro je Tag / Beschäftigten in den Tageskostensätzen für den Werkstattrat enthalten sind und auf welche Gesetzesänderung die Leitung wartet.
    Oder wissen Sie bereits, welche hier gemeint ist?


    Leider weiß ich nicht, wie die Finanzierung der Werkstattratsarbeit in Niedersachsen derzeit genau ist. Mit den Neuregelungen der WMVO müssen die Werkstätten für diese aber auf jeden Fall mehr Geld vom Kostenträger bekommen, da nun auch Kosten für die Arbeit der Werkstatträte auf Landes- und Bundesebene getragen werden.


    Herr Thewes,


    gibt es von Werkstatträte Deutschland Empfehlungen dazu, wie hoch die Stundenanzahl der Vertrauensperson sein sollte, damit der Werkstattrat gut arbeiten kann?

  • Hallo Herr Schreiner,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Sie schreiben vom Gesetzesentwurf. Können Sie mir sagen, wo es im verabschiedeten BTHG steht. Meine Ausführung hat nur 108 Seiten. Um mit unserer Leitung verhandeln können, müssen wir immer genau vorweisen, wo etwas steht.


    Hallo Frau Schachler,


    meine Werkstatt führt hier aus, dass es einen, vom Kostenträger festgelegten Personalschlüssel gibt und dieser keine Möglichkeiten für eine Erhöhung der Stunden für die Vertrauensperson zulässt. Soweit wir das verstanden haben, wird auf eine Regelung, wie bei der Frauenbeauftragten gewartet.


    Für die überregionale Arbeit der Werkstaträte wurde in Niedersachsen eine eigene Finanzierung zwischen der LAG WR und dem Land vereinbart.


    Der Bedarf der Werkstatträte an Unterstützung durch die Vertrauensperson ist von Werkstattrat zu Werkstattrat unterschiedlich. Hier spielen die Größe der Einrichtung und dem entsprechend die Größe des Werkstattrates eine Rolle. Dazu kommt der individuelle Bedarf an Unterstützung der einzelnen Mitglieder hinzu. Auch, ob eine Einrichtung mehrere Standorte hat oder nur einen, muss beachtet werden.
    Da ist es schwierig, eine für alle passende Regelung zu finden.
    Als Hintergrundinformation: Unsere Vertrauensperson hat für den Werkstattrat 5 Stunden in der Woche zu Verfügung. Wir sind 7 Werkstatträte. Unsere Einrichtung hat 4 Standorte und drei Zweigstellen in einem Umkreis von 30 km.

  • Hallo Barbara


    auch wir in Bayern haben das Problem mit den Vertrauenspersonen. Die haben einfach nicht die Zeit, weil sie in Stress stehen. Leider kommt es noch dazu das unsere Vertrauensperson keine Vollzeitkraft ist. Wenn unsere Vertrauensperson die Zeit nähme wäre er kaum in der Gruppe und das ist halt dann schwierig. Wie macht das euere?

  • Hallo Freundschaft!


    Unsere Vertrauensperson ist auch keine Vollzeitkraft. Vieles gleichen wir dadurch aus, dass ich als Vorsitzende viele Aufgaben der Vertrauensperson machen. Ich habe eine volle Freistellung. Zu vielen Besprechungen und Termine gehe ich meist ohne Unterstützung der Vertrauensperson, was oft nicht einfach ist. Aber ihr fehlt einfach die Zeit. Meine Kollegen im Werkstattrat würden mir gerne Termine abnehmen, was aber oft nicht geht, da sie die Vertrauensperson dabei haben wollen und brauchen.
    Gerade bei Vertrauenspersonen in Teilzeit, könnte die Arbeitszeit aufgestockt werden.
    Es ist auch einfacher, wenn die Vertrauensperson ein Gruppenleiter ist. Wir hatten früher eine Sozialdienstmitarbeiterin als Vertrauensperson. Da war die Situation noch schwerer.

  • Hallo zusammen,


    nein, es gibt von Werkstatträte Deuschland keine Empfehlung zur Stundenzahl der Vertrauensperson.
    Das muss individuell zwischen Werkstattrat und Vertrauensperson ausgehandelt werden (Personen mit einem höheren bedarf düren nicht auf der Strecke bleiben).
    Außerdem hat der Werkstattrat ein Anrecht auf eine Schreibkraft (falls nötig) und ggf. auch einen Fahrdienst, damit er seine Arbeit machen kann.nt
    Der Werkstattrat kann sich aussuchen, ob seine VP von intern oder extern kommen soll - oder eine Kombination aus beidem. Die externe VP muss natürlich bezahlt werden.

  • Hallo,



    damit Sie gut als Werkstattrat arbeiten können, brauchen Sie eine gute Unterstützung.
    Dazu gehört genügend Zeit mit Ihrer Vertrauensperson.


    Der Bedarf der Unterstützung ist bei den Werkstatträten häufig sehr unterschiedlich.
    Es gibt Werkstätten mit vielen Beschäftigten und es gibt Werkstätten mit wenigen Beschäftigten.
    Manche Werkstatträte sind für einen Standort zuständig, andere Werkstatträte sind auch für Zweigstellen zuständig. Auch gibt es Werkstätten, bei denen viele Beschäftigte auf ausgelagerten Werkstattplätzen arbeiten.
    Und es gibt Werkstatträte, die mehr Unterstützung brauchen, als andere Werkstatträte.



    Deswegen ist es wichtig zu schauen:
    Wie viele Beschäftigten hat die Werkstatt?
    Wie viele Standorte hat die Werkstatt?
    Welchen Unterstützungsbedarf haben die Mitglieder vom Werkstattrat?


    Schauen Sie gemeinsam mit Ihrer Vertrauensperson, wie die Situation in Ihrer Werkstatt ist. Und sprechen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Werkstattleitung.

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die Erklärungen.


    Was den Stundenumfang der Vertrauensperson angeht, sind sich also alle einig:

    • Da muss immer individuell geschaut werden.
    • Das muss zum Werkstattrat und den Werkstattstrukturen passen.


    Wie ist das denn nun in der Praxis?

    • Ist die Finanzierung der Werkstattratsarbeit in einem Bundesland für jede Werkstatt gleich?
    • Oder verhandelt jede Werkstatt noch mal extra mit dem Kostenträger darüber, damit die Finanzierung auch gut zur Werkstatt passt?


    Ricarda Kluge hat in dem Diskussionsthema "Budget für Frauenbeauftragte" tolle Hinweise gegeben, wo man die Angaben zur Finanzierung der Frauenbeauftragten und der Werkstattratsarbeit für Bayern findet.


    In der Tabelle „ Kostenberechnung der Vergütung für die Vertretung der Beschäftigten auf Werkstattebene“ ist hier eine 0,3 Stelle für die Vertrauensperson angegeben (siehe: II.2_Kostenberechnung_Werkstattraete_Werkstaetten_2018-01-16.xlsx)


    Bei einer 40-Stunden-Woche wären das 12 Stunden pro Woche, wenn ich die Tabelle richtig verstehe.


    Gibt es Erfahrungsberichte aus Bayern?
    Kommt diese Stundenzahl denn in etwa hin?


    Gibt es so eine Tabelle auch für Niedersachsen?
    Oder weiß jemand, wann Barbara so eine Tabelle bekommen kann?
    5 Stunden in der Woche bei 7 Werkstatträten klingt wirklich sehr wenig!

  • Hallo Freundschaft!


    Unsere Vertrauensperson ist auch keine Vollzeitkraft. Vieles gleichen wir dadurch aus, dass ich als Vorsitzende viele Aufgaben der Vertrauensperson machen. Ich habe eine volle Freistellung. Zu vielen Besprechungen und Termine gehe ich meist ohne Unterstützung der Vertrauensperson, was oft nicht einfach ist. Aber ihr fehlt einfach die Zeit. Meine Kollegen im Werkstattrat würden mir gerne Termine abnehmen, was aber oft nicht geht, da sie die Vertrauensperson dabei haben wollen und brauchen.
    Gerade bei Vertrauenspersonen in Teilzeit, könnte die Arbeitszeit aufgestockt werden.
    Es ist auch einfacher, wenn die Vertrauensperson ein Gruppenleiter ist. Wir hatten früher eine Sozialdienstmitarbeiterin als Vertrauensperson. Da war die Situation noch schwerer.

    Hallo Barbara


    Ja auch ich hätte eine solche Volle Freistellung. Habe aber nur mal 2 Tage, da ich nicht viel machen muss und auch eine Doppelfunktion habe. Da bei uns eben alles noch nicht so läuft wie es laufen soll, reichen die 2 Tage. Auch ich bin selbstädig ! Nur mit den Fahren brauche ich Hilfe. Wir habeneine Sozialdienstarbeiterin die die Vertrauensperson der FB ist. Wenn ich anderes Mal Zeit brauche wird es mir genehmigt. Das andere ist auch das auch ich nicht die ganze Zeit im Büro sitzen will. Gehst du auch durch die Gruppen? Wenn du mit mir in Konakt treten willst : werkstattrat@wfb-pocking.de. Würde mich freuen. Ich bin Mi und Do im Büro.


    Wenn du die Liste brauchst die alles auflistet: Hier die Adresse: Werkstattrat- Kostenberechnung der Vergütung für die Vertretung der Beschäftigiten auf Werkstattebende. Da gibt du ein wie viele Leute es sind und er rechntet es dir aus. Das Problem ist, das es nicht gemacht wird wie es da steht.

  • Hallo Freundschaft!


    Ich arbeite die ganze Zeit für den Werkstattrat. Da unserer Vertrauensperson die Zeit fehlt, mach ich auch die Planungen für Termine, Büroarbeiten, E-Mail und die Arbeiten, die sonst zu den Aufgaben der Vertrauensperson gehören. Da bleibt keine Zeit mehr für andere Arbeiten in der Werkstatt.
    Wir sind schon seit Jahren immer wieder mit unserer Geschäftsführung im Gespräch, dass die Vertrauensperson mehr Zeit braucht. Leider wird der immer größer werdende Arbeitsaufwand des Werkstattrates nicht berücksichtigt.
    Wir haben erst vor kurzen nach einer Bürokraft zur Unterstützung gefragt. Wurde sofort abgelehnt. Obwohl der Werkstattrat nach der WMVO ein Recht darauf hat.
    Das Problem ist, dass man sich alles hart erkämpfen muss, obwohl der Werkstattrat eigentlich ein Recht darauf hat.
    Oft hängt es nur vom Wohlwollen der Geschäftsführung ab. Darum sind die Bedingungen, unter denen Werkstatträte arbeiten von Werkstatt zu Werkstatt so unterschiedlich. Da kann der Werkstattrat gut aufgestellt sein und doch nichts erreichen, weil die Leitung sich quer stellt.

  • Hallo Barbara


    wir sind insgesamt 320 behinderte und ca. 120 nicht behinderte Menschen.
    Das mit der Mitbstimmung und Mitwirkung ist so na ja. Sie wollen es irgendwie nicht wahr haben das wir jetzt auch mitredeb sollen. Unser Chef bemüht sich sehr. Die MAV will nicht wirklich mit uns zusammenarbeiten. Auch das wir ja bei gewisse Bewerbungsgespräche dabei sollen ( Sozialdienst) oder andere Einstellungen .... wird uns nicht richtig Bescheid gegeben.
    Wie ist es bei euch?


    Lieber Gruß aus Pocking ( niederbayern)!!

  • Hallo Freundschaft,


    Es läuft noch nicht alles, aber wir haben in den letzten Jahren einiges erreicht. Wir werden in vielen Bereichen mit eingebunden.
    Wir haben Workshops zusammen mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Mitarbeitern aus den Bereichen Werkstatt, Berufsbildung, Tagesförderstätten und Sozialdienst abgehalten. Dort haben wird die Rechte des Werkstattrates besprochen und wie man sie am Besten umsetzen kann.
    Dabei ist klar geworden, dass der Werkstatttrat in sehr vielen Bereichen unterschiedliche Rechte hat. Vielen Mitarbeiter wussten das gar nicht.
    Wir haben jetzt eine Liste mit den Rechten des Werkstattrates erstellt und werden jetzt noch mit unseren Leitern besprechen, wer für welche Bereiche zuständig ist, den Werkstattrat zu informieren und mit einzubeziehen.
    Wichtig ist aber, dass ihr als Werkstattrat und eure Kollegen immer wieder eurer Rechte auch einfordert.
    Denn auch die Kollegen haben das Recht, mit euch zu sprechen. Sie können euch bitten, mit ihnen zu Gesprächen zu gehen, wenn sie sich nicht alleine trauen. Und die Mitarbeiter dürfen das nicht verbieten. Die Gespräche mit dem Werkstattrat und auch der Frauenbeauftragten sind genauso wie die Arbeit in der Werkstatt.
    Die Mitarbeiter gehen ja auch zu ihrer MAV.

  • Hallo Barbara


    danke für die Infomartion!!
    Irgendwie ist auch die BBB Leiterin nicht bewusst, dass wir auch mit den Neuen wenigstens bei der Abschlussfeier dabei sein sollten, oder nicht?
    Werde mit meiner Vertrauensperson über solche Workshops unterhalten und die jeweiligen Leute einladen.
    Schade dass du soweit weg wohnst. Hätte dich gern mal kennen gelernt!!


    Lieber Gruß aus Niederbayern!!
    Birgit Milcher

  • ... die von mir zitierte Passage des Re­gie­rungs­ent­wurfs findet sich unter dieser Adresse auf Seite 214. Dort wird davon ausgegangen, dass in den Ta­ges­kos­ten­sät­zen täglich etwa 0,50 Euro für die Arbeit des Werkstattrats enthalten sind. Im Gesetz findet sich diese Aussage nicht.

    Hallo zusammen, auch wenn nichts da­von ex­pli­zit im Ge­set­zes­wort­laut steht: Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) hat erst kürz­lich u.a. den Siebten Senat des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) öf­fent­lich "zu­rück­ge­pfif­fen" bzw. belehrt, dass einer amt­li­chen Gesetzes-Be­grün­dung der Bun­des­re­gie­rung be­acht­li­ches Ge­wicht zu­kom­me bei der Auslegung von Ge­set­zen, nachdem das BAG meinte, sich mal locker da­rü­ber hin­weg­set­zen zu können. Ich würde da­her evtl. mal beim "Bür­ger­te­le­fon" des BMAS kurz nach­fra­gen nach deren Sicht der Dinge zu diesem Pra­xis­pro­blem, Te­le­fon: 0­3­0 / 221 911 006, ob diese Rspr. des BVerfG auch auf die Ta­ges­kos­ten­sät­ze­ sinn­ge­mäß übertragbar ist? ;)
    www.bmas.de/buergertelefon


    BVerfG, 06.06.2018, 1 BvL 7/14
    www.dejure.org/2018,15553

  • „Mit den Neuregelungen der WMVO müssen die Werkstätten für diese aber auf jeden Fall mehr Geld vom Kostenträger bekommen, da nun auch Kosten für die Arbeit der Werkstatträte auf Landes- und Bundesebene getragen werden.“

    Hallo zusammen, das BMAS schreibt da­zu in seinen der­zei­ti­gen FAQ (Stand: 21. Sept. 2018) zur Finanzierung der Werk­statt­rä­te auf überregionaler Ebene:
    Weitere verbesserte Regelungen:
    •"Finanzierung der überregionalen In­te­res­sen­ver­tre­tun­gen der Werkstatträte auf Bundes- und auf Landesebene über die Kostensätze der Werkstätten (die Bun­des­ver­ei­ni­gung der Werk­statt­rä­te, BVWR, wird aktuell als Mo­dell aus Mit­teln der Aus­gleichs­ab­ga­be durch das BMAS ge­för­dert)."