Budget für Frauenbeauftragte

  • Hallo Regina,


    meinen Sie ein Geld-Budget, das die Frauenbeauftragte für ihre Arbeit verwenden kann, um sich damit die Ausgaben für Veranstaltungen, Arbeitsmaterialien und Schulungen innerhalb von z. B. einem Jahr selbst einzuteilen?


    Oder meinen Sie, wie viel Geld die Werkstatt vom Kostenträger für die Arbeit der Frauenbeauftragten bekommt?


    Beste Grüße
    Viviane Schachler

  • Hallo


    ich heiße Birgit und bin FB und Vorsitzende des Werkstattrats.


    Auch ich hätte die Frage wie viel Geld bekommt man als Frauenbeauftragte? Da ich keine Wertmarke besitze muss ich die Fahrten auch selber bezahlen. Ist da so viel da, das man Schulung und Fahrt bezahlt bekommt? Bin aus Niederbayern ( Pocking) Caritaswerkstatt Pocking

  • Die Kosten für die Arbeit der Frauen-Beauftragten muss die Werkstatt zahlen.
    Dazu gehören zum Beispiel:

    • Geld für das Büro und die Ausstattung (Telefon, Computer, Material usw.)
    • Geld für die Unterstützerin / Vertrauens-Person
    • Geld für Schulungen
    • Fahrt-Kosten

    Die Werkstatt bekommt diese Kosten aber vom Kosten-Träger vergütet.
    Dafür machen die Werkstätten in jedem Bundes-Land Verträge mit den Kosten-Trägern.


    Deshalb sind die Rahmen-Verträge in jedem Bundes-Land anders.


    Fragen Sie bei Ihrer Einrichtungs-Leitung nach.
    Oder bei der LAG WfbM in Ihrem Bundes-Land.



    Birgit ist aus Bayern.
    Die Kosten-Berechnung für die Frauen-Beauftragten in Bayern finden Sie bei der
    Landes-Arbeits-Gemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrts-Pflege in Bayern.
    Hier können Sie die Datei herunterladen.
    Für Birgit muss es Fahrt-Kosten und Geld für die Schulungen geben.


  • Hallo an alle,


    danke Jürgen für die Info.


    Ja, das stimmt:
    Es gibt viele Möglichkeiten für die Frauen-Beauftragten, die kostenlos sind.


    Zum Beispiel:

    • Die Zusammen-Arbeit mit der Frauen-Beauftragten in der Stadt, im Land-Kreis, im Bundes-Land.
    • Die Zusammen-Arbeit mit den Frauen-Beratungs-Stellen und Frauen-Häusern in der Stadt oder im Land-Kreis.
    • Die Zusammen-Arbeit mit Vereinen und anderen Beratungs-Stellen.
    • Treffen mit den Frauen-Beauftragten von anderen Werkstätten in der Stadt oder im Land-Kreis.
    • Die Zusammen-Arbeit mit der Werkstatt-Leitung und dem Werkstatt-Rat.
    • viele andere Dinge...

    Aber trotzdem:
    Die Frauen-Beauftragte muss für alle diese Treffen frei-gestellt werden.
    Vielleicht muss die Unterstützerin / Vertraues-Person dabei sein.
    Oder bei der Vorbereitung helfen.
    Die Frauen-Beauftragte braucht ein Telefon und einen Computer,
    um Kontakt zu den Stellen zu bekommen.
    Vielleicht entstehen Fahrt-Kosten.
    Das alles kostet Geld.


    Und dieses Geld muss die Werkstatt geben.
    Die Werkstatt bekommt das Geld von den Kosten-Trägern.
    Das regeln Werkstätten und Kosten-Trägern in den Rahmen-Verträgen.


    Aber es ist schwierig, Infos zu den Rahmen-Verträgen zu bekommen.
    Wir vom Weibernetz und viele Frauen-Beauftragte wünschen uns:
    Die Rahmen-Verträge für die Bundes-Länder müssen zugänglich sein.
    Damit alle wissen:
    Das steht den Frauen-Beauftragten zu.
    Und natürlich steht da auch: Das steht den Werkstatt-Räten zu.