Warum erhalte ich nicht das höherwertige Hilfsmittel (z.B. Hörgerät), das ich für die Arbeit brauche?

    • Offizieller Beitrag

    Diese Frage wurde dem Team bereits im Vorfeld zugesandt:


    Zitat

    Warum erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht das Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein höherwertiges Hörgerät, obwohl ich es für meine Arbeit dringend benötige?

  • Bei der Leistungsgewährung stellt bereits die Krankenkasse sicher, dass mit der Hörgeräteversorgung ein Funktionsdefizit des (beidohrigen) Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts bestmöglich auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen ist.


    Unter Betrachtung des individuellen Einzelfalles hinsichtlich der Art und Ausprägung der Hörschädigung/Hörminderung und deren Auswirkungen auf die Ausübung des bestimmten Berufes sind dann Bedarfslagen denkbar, wenn besondere, nicht den alltäglichen Schallbedingungen hinzuzurechnende Höranforderungen das Berufsbild prägen. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei akustisch signalgesteuerten Kontroll- und/oder Überwachungsarbeiten; bei Tätigkeiten in für Leib und Leben gefährlichen Arbeitsumgebungen mit hoher Anforderung an die Sensibilität für akustische Warnsignale – in solchen Umgebungen auch bei Verantwortung für die Gewährung von Disziplin und Sicherheit Anderer; bei Tätigkeiten im Musikbereich mit besonders hohen Anforderungen an ein detailliertes, geschultes Hörvermögen über das alltägliche Hörvermögen hinaus oder bei Tätigkeiten im intensivmedizinischen Bereich mit besonders hohen Anforderungen an ein detailliertes Hörvermögen über das alltägliche Hörvermögen hinaus.


    Im Rahmen eines bestmöglichen Ausgleichs der Hörbehinderung im Sinne der Versorgungsziele nach der Hilfsmittel-Richtlinie ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, dem hörbehinderten Menschen zu ermöglichen, auch in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu hören und zu verstehen. Ein berufsbedingter Mehrbedarf, der vom Rehabilitationsträger zu decken ist, kann sich deshalb nicht ergeben, wenn typische Schallsituationen im jeweiligen Beruf diesen alltagstypischen Störgeräuschen zuzurechnen sind.


    Dr. Rolf Buschmann-Steinhage