Fragen zur beruflichen Rehabilitation

  • Guten Tag,
    laut der Forumbeschreibung werden hier keine Einzelfälle geklärt. Der Beitrag bezieht sich allerdings auf allgemeine Fragen zum Sozialrecht und zum Teil auch zu persönlichen Fragen.
    Ich hoffe mir kann weitergeholfen werden. Sehr gerne auch persönlich per PN oder so.


    ich nehme seit März diesen Jahres an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme, gefördert von der Agentur für Arbeit, teil. (Leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben)
    Grund hierfür ist eine psychische Erkrankung wegen Depressionen wodurch ist seit Mai 2017 nicht mehr arbeite.
    Ich habe eine Schwerbehinderung mit einem GbB von 80%.


    Mir wurde von meiner REHA Beraterin vom Arbeitsamt gesagt das nur Arbeitnehmern diese fünf Urlaubstage zustehen.
    Da ich in der Maßnahme kein Arbeitnehmer bin stehen mir diese fünf Urlaubstage auch nicht zu.
    Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Denn ich frage mich schon, weshalb Teilnehmern, deren Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird, diese fünf Urlaubstage zustehen und nur das Arbeitsamt nicht mitzieht.
    Außerdem wird es von der Maßnahme so gesehen das der Kostenträger (in meinem Fall das Arbeitsamt) der Kunde ist und nicht der "Teilnehmer" - also ich. Das finde ich auch grundsätzlich falsch.


    Ich bin leider ziemlich gefrustet.


    Dann eine Frage zu Arztbesuchen. Es ist für mich leider nicht möglich meine Arztbesuche außerhalb der Zeiten der Maßnahme zu legen:
    Ganz konkret. Ich wohne in Moers. Fahre um 07:00 Uhr morgens zur Maßnahme nach Duisburg damit ich dort um 08:00 Uhr anfangen kann. Die Maßnahme geht bis 16:00 Uhr. Dann fahre ich nach Hause und bin um 17:00 Uhr frühestens zu Hause.
    Mein Hausarzt hat aber nur für 17:00 Uhr an zwei Werktagen geöffnet.
    Somit ist es unmöglich für mich die Arztbesuche außerhalb der Zeiten der Maßnahme zu legen.
    Laut der "Arbeitsordnung" die ich unterschreiben musste, muss ich solche Zeiten nacharbeiten oder mit Urlaub ausgleichen.
    Meiner Meinung nach ist das auch nicht in Ordnung. Denn Arbeitnehmer müssen das nicht bei notwendigen Arztbersuchen.
    Ich denke Impfungen sind notwendig und kein "Privatvergnügen".



    Ich bin generell ein seeeeehr sozialer Mensch. Ich bin aber nicht bereit für jeden "Kleinscheiß" in meinem Leben zu kämpfen und immer ein Faß aufzumachen. Ich bin einfach "müde" was das angeht.
    Es sind ganz aktuell zwei Arztbesuche notwendig. Ein Mal um meinen Impfausweis zu kontrollieren welche Impfungen ich brauche. Dann einen zweiten Arztbesuch für die eigentlichen Impfungen.


    Ich bin aber auch so eingestellt das ich mir nicht für eine Stunde Arztbesuch einen Krankenschein geben lassen möchte. Denn grundsätzlich "arbeiten" will ich.
    Nur, genau genommen ist das ja keine Arbeit die berufliche Rehabilitation und wenn das Arbeitsamt oder die Maßnahme mir keine Wahl lassen dann werde ich eben einen Krankenschein für acht Stunden einreichen müssen.



    Es wäre sehr nett wenn man diesen Beitrag, sollte er in dem falschen Forum sein, in das richtige Forum verschieben kann.


    Ich freue mich auf Antworten.


    Vielen Dank