Nach meiner Auffassung hat die SBV - ebenso wie der Personalrat - Anspruch auf Überlassung eines Stellenplans (personalwirtschaftlicher Stellenplan einer Kommune).
Dieses Recht wurde dem Personalrat bereits höchstrichterlich zugestanden. Leider fehlt bisher ein entsprechendes Urteil für die SBV.
Der Stellenplan ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, insbesondere für die Überwachungsfunktion nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX sowie für die Stellenbesetzung nach § 164 Abs. 1 SGB IX erforderlich.
Leider wird dies durch den Arbeitgeber nicht so gesehen und deshalb ein Stellenplan nicht überlassen.