Wie kann der Inklusionsbeauftragte zur Stärkung der SBV beitragen?

  • Der Inklusionsbeauftragte ist als Gegenüber der Schwerbehindertenvertretung auf Arbeitgeberseite konzipiert. Er arbeitet eng mit der SBV zusammen, achtet darauf, dass die Verpflichtungen des Arbeitgebers erfüllt werden und er vertritt den Arbeitgeber verantwortlich in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen.


    Der Inklusionsbeauftragte wird vom Arbeitgeber bestellt und kann diese Rolle nur durch (Teil-)Kündigung loswerden. Gleichzeitig genießt er keinen besonderen Kündigungsschutz, keinen gesetzlichen Schulungsanspruch und seine Ausstattung mit Handlungsbefugnissen und Ressourcen fällt von Unternehmen zu Unternehmen sehr verschieden aus.


    Was braucht es, damit der Inklusionsbeauftragte ein starker Partner der SBV wird?
    Was braucht es, damit der Posten des Inklusionsbeauftragte eine attraktive Position wird?

  • Ein/e Inklusionsbeauftragte/r sollte unbedingt eine Handlungsvollmacht für die vertretene Dienststelle haben, wodurch sie allein vertretungsberechtigt mit der SBV und anderen Gremien in Bezug auf alle Inklusionsrelevanten Themen handeln kann. Als direkten Ansprechpartner würde dies viel Zeit einsparen. Kenntnisse des SGB IX sind unverzichtbar, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. von Vorteil wäre eine eigene Betroffenheit, um ein besseres Verständnis und höhere Motivation für den Abbau von Behinderungen zu haben.
    Es darf kein Ehrenamt sein oder als solches verstanden werden. Es gehört eine Fachqualifikation dazu, um diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen zu können. Diese dienstliche Aufgabe sollte dementsprechend vergütet bzw. den Aufgaben entsprechend gut eingruppiert werden. Gerade hier könnten zusätzliche Arbeitsplätze für qualifizierte behinderte/ leistungsgewandelte Menschen entstehen. Sollten Mitarbeiter diese Aufgabe zu ihrem bisherigen Aufgaben dazu bekommen, müssen Sie für die Dauer der Tätigkeit von den ursprünglichen Tätigkeiten freigestellt werden. Keine Aufgaben in diesem Tätigkeitsfeld on Top!

  • Die Stelle als Compliance-Management für den Bereich Inklusion auszuschreiben und unter Beteiligung der Schwerbehinderten-Vertretung zu besetzen wäre also ein sinnvoller Weg, diese Arbeit aufzuwerten?
    Der Stellenumfang müsste sich an der Freistellung der Schwerbehindertenvertretung orientieren. Auch wenn der bzw. die Inklusionsbeauftragte nicht die gleichen Termine wahrnimmt, wie die Schwerbehindertenvertretung, muss er oder sie ja verschiedene Konzeptions- und Koordinierungsaufgaben wahrnehmen die bei der schwerbehinderten-Vertretung nicht anfallen.