speziell: SBV mit Hörbehinderung

  • Immer wieder müssen hörbehinderte Schwerbehindertenvertretungen an ihre Grenzen stoßen. Bei Versammlungen werden in der Regel Gebärdensprachdolmetscher und/oder Schriftdolmetscher zur Verfügung gestellt. Allerdings sind die Kosten seitens des Inklusionsamtes NICHT zuschußfähig, obwohl die hörbehinderten SBVs diese Arbeitsassistenz benötigen. Und Arbeitsassistenz gehört eigentlich zu den Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 27 SchwbAV). Des Öfteren müssen die hörbehinderten SBVs auf ihre Teilnahme an Versammlungen, Beratungen, Sitzungen oder Vorstellungsrunden verzichten, weil kurzfristig keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden kann. Auch muss die Kostenübernahme immer wieder abgeklärt werden, geschweige denn darüber gestritten.
    Diese Situation erschwert nur noch die Arbeit bzw. Mitwirkung der hörbehinderten SBVs, von der Inklusion ist man in dieser Hinsicht weit entfernt.

  • Als SBV würde ich mir vom Arbeitgeber immer vorab bestätigen lassen, dass ein Gebärdendolmetscher und / oder entsprechende technische Hilfsmittel vor Ort in der Versammlung zur Verfügung stehen. Rechtzeitig vor der Veranstaltung würde ich nochmals alles überprüfen.

  • Natürlich benötigen gehörlose Vertrauenspersonen für ihre SBV-Arbeit Gebärdendolmetscher oder andere Assistenzpersonen. Das ist in der Gerichtspraxis anerkannt - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 25.05.2012 - 12 ZB 11.152. Die Kosten trägt nicht das Inklusionsamt, sondern der Arbeitgeber - damals nach § 96 Abs. 8 SGB IX, jetzt nach § 179 Abs. 8 SGB IX. Wenn eine grundsätzliche Klärung zusammen mit der weiteren Interessenvertretung und/oder dem Inklusionsbeauftragten nicht gelingt, ist mit kompetenter anwaltlicher Beratung ein Beschlussverfahren am Arbeitsgericht geboten.

  • Rechtlich schein es wie von Prof. Kohte beschrieben klar. Die Praxis sieht allerdings anders aus und stellt sich vielfältiger dar. Auch über die Arbeit hinaus gibt es kaum Anbieter für barrierefreie Fortbildungen oder Seminare für hörgeschädigte Menschen und es kommt dauernd zu der Frage wer die Dolmetscher finanziert. Die Aussage das sich die Integrationsämter nicht zuständig fühlen stimmt auch nicht Flächendeckend und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Allerdings würde ich mir wünschen das hierzu klare gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht werden. Meine langjährige Erfahrung, besonders bei der Einstellung von Menschen mit einer Hörbehinderung zeigt mir, dass Arbeitgeber die Bereitschaft bei der Beschäftigung von Menschen mir einer Hörbehinderung verlieren könnten wenn die Pflicht der Kostenübernahme für Dolmetscher allein von ihnen getragen werden müssen. Auch wenn es rechtlich geregelt ist befürchte ich als Folge von Arbeitsgerichtsprozessen, die sich schnell herumsprechen, unausgesprochene Nachteile für die Beschäftigung oder einer eingeschränkten Teilhabemöglichkeit von hörbehinderten Menschen. Deshalb noch einmal mein Apell an die Politik und die Integrationsämter klare Fördermöglichkeiten zu schaffen. Solang Mittel aus der Ausgleichsabgabe in Behindertenwerkstätten fliesen sollte auch, im Interesse der Hörbehinderten Menschen, die Förderung von Gebärdendolmetschern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe möglich sein.