Ab 21. November online diskutieren: "Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone"

    • Offizieller Beitrag

    Nach längerer Krankheit erleichtert eine stufenweise Wiedereingliederung die Rückkehr in den Beruf. Weil der Arbeitsplatz damit aber zum Reha-Ort wird, tauchen in der Praxis häufig Fragen auf. Die Diskussion „Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone“ vom 21. November bis 12. Dezember 2019 der DVfR und ihrer Kooperationspartner bei "Fragen - Meinungen - Antworten" soll dazu beitragen, rechtliche und praktische Fragen zu klären.
    Hier geht es direkt zur Online-Diskussion „Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone“
    Neben Expertinnen und Experten sind alle Interessierten eingeladen, sich an dem Austausch zu beteiligen. Thematisiert werden z. B. grundsätzliche Voraussetzungen und Ziele, die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, die Lebensunterhaltssicherung und andere ergänzende Leistungen wie Fahrtkosten, jeweils auf Basis neuerer Gerichtsurteile.