Anwendung des Teilhabe - Gesetzes § 146 (3) bei schwerer Demenz mit dem Pflegegrad V - totale Orientierungslosigkeit & Hilflosigkeit

  • Blauer EU-Parkausweis - nach 7 Jahren und 4 erfolglosen Anträge zum Blauen Parkausweis - letzte Station: Mir ist die Hutschnur geplatzt und bin heute zum Verwaltungsgericht geeilt und habe eine Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht. Völlig unklare Sachbearbeitung: aus einem Antrag für den Ausweis, bekomme ich drei Bescheide.Total verwirrend für den Bürger, ebenso auch für mich, trotz meiner 35-jährigen Verwaltungsangestellten-Zeit als Dipl.-Ing.. Nun wurde ich durch den Beamten beim Verwaltungsgericht erst richtig aufgeklärt, was bei uns abgeht: Der § 146 (3) wird bei Beamten mit kalten Herzen und Händen sehr eng ausgelegt (statt dem ....oder für Menschen mit geistigen Verlusten .... , ersetzen sie das oder durch ein und) und er hängt in der Luft und beißt sich mit einem Gesetz für den Verkehr, einem Erlass vom Bund und vom Land und mehreren Verwaltungsvorschriften. Der Beamte sagte weiter, es wären in dieser Richtung viele Klagen eingereicht worden und der Ausgang ist ungewiss, er hing vom jeweiligen Richter ab. Die ersten 2 Instanzen werde ich über meine ARAG - Rechtsschutzversicherung stemmen können. Die letzte Instanz, vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Nummer zu groß für mich, denn dann müsste ich an den Pott für MaRiechens Betreuungs-& Aktivierungsmaßnahmen gehen. Das will ich nicht und das kann ich nicht verantworten.
    So bin ich auf der Suche, nach einem sozial eingestellten Anwalt der sich dieser Sache annimmt und kostenlos diesen Prozess weiterführt, damit für die Allgemeinheit hoffentlich ein positives Urteil herauskommt und damit die Allgemeinheit eine Rechtssicherheit bekommt und davon profitieren kann..