Menschen in WfbM und Tagesförderstätten

    • Offizieller Beitrag

    Haben Menschen mit Behinderungen in WfbM bzw. Tagesförderstätten nach Schließung der Werkstatt einen Anspruch auf persönliche Assistenz?


    Gibt es ein Recht auf Notfallbetreuung? Wenn ja, für welche Gruppen?


    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

  • In unserer Werkstatt (in NRW) wurde eine sogenannte "Notfall-Arbeitgruppe" eingerichtet bei der sich Beschäftigte, welche für ihre Tagesstrukturierung zwingen auf die Betreuung in der Werkstatt angewiesen sind, anmelden und weiterhin die Werkstatt besuchen können. Allerdings wird dies bisher nur von sehr wenigen Beschäftigten wahrgenommen. So ist es derzeit problemlos möglich die Personen auf einzelnen Plätzen in der Werkstatt zu verteilen und die nötigen Abstandsmaßnahmen einzuhalten.
    Problematisch könnte es werden wenn das Betretungsverbot über den jetztigen Zeitrahmen erweitert wird, und bei fehlenden Rücklagen für die Entgeltfortzahlung und dem Ausfall des Produktionserlöses, die Entgelte gekürzt werdern müssen. Dies könnte dazu führen, dass sich mehr Beschäftigte als bisher für die "Notfall-Arbeitsgruppe" anmelden um einer möglichen Entgeltkürzung zu entgehen.

  • Auch in NRW ist die Einrichtung von Notgruppen eine Maßnahme, die bei Bedarf durchgeführt werden kann. In der Öffentlichkeit wird sehr pauschal von einer "Schließung der Werkstätten" berichtet. Dies ist nicht richtig, vielmehr handelt es sich um ein Betretungsverbot mit definierten Ausnahmen.