Finanzielle Lücken - aufgrund Corona

  • Hallo,


    Wie können finanzielle Lücken aufgefangen werden?


    Bearbeitung der Anträge dauert länger.
    Es fehlen "nahtlose" Übergänge.
    Es fehlen "Rehaplätze".

  • Hallo,


    welche finanziellen Lücken meinst du und von welchen Anträgen sprichst du? Wofür willst du nahtlose Übergänge und wohin? Rehaplätze fehlen wofür?

  • Zwischenübergangsgeld gibt es nur, wenn vorher auch eine med. Reha stattfand. - Ich persönlich finde dies diskriminierend.
    Übergangsgeld gibt es nur bei Teilnahme - was ist wenn sich aufgrund von Corona die Teilnahme verschiebt?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    vielleicht das Wichtigste zuerst. Die Aktion Mensch hat einen Hilfsfond für gemeinnützige Organisationen, die sich um Lebensmittelversorgung und Personalausfällen im Bereich der Persönlichen Assistenz bemühen, aufgelegt; er wurde jetzt nocheinmal verdoppelt!


    Nähere Infos hier


    https://kobinet-nachrichten.or…n-mensch-wird-verdoppelt/


    und hier


    https://www.aktion-mensch.de/corona


    Inwieweit die Soforthilfen des Bundes und der Länder für kleinere Unternehmen oder Soloselbstständige etwa auch im Bereich der Persönlichen Assistenz für Ambulante Dienste oder Assistenzgenossenschaften in Betracht kommen, ist nicht ganz klar.


    Weitere Hinweise zum Thema Corona und Assistenz z.B. hier


    http://www.forsea.de/contentbe…na_und_die_assistenz.html


    https://www.berlin.de/sen/ias/…essemitteilung.911603.php


    oder auch hier von einer der hiesigen Expertin https://akse-ev.de/?author=2


    Hinsichtlich allgemeiner Anträge auf Sozial-, bzw. Teilhabeleistungen muss dies mit dem jeweils sachlich- und örtlich zuständigem Träger abgeklärt werden. Im Notfall kann vor den Verwaltungs,- bzw. Sozialgerichten vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden.


    Soweit. Wir bleiben dran.


    Dr. Theben
    Rechtsanwalt

  • Sorgen mache ich mir um diejenigen wo ein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft und dieser länger dauert als üblich. Was ist wenn kein Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie Nahtloslösung besteht?


    Grundsätzliche Fragen die sich hier stellen:
    * Wie lange darf die Prüfung überhaupt dauern?
    * Falls es Fristen gibt, werden finanzielle Lücken aufgefangen?
    * Wie kann damit umgegangen wird, dass es schwer ist einen geeigneten Gutachter zu finden, weil diese sehr selten sind?


    Eine Idee war die Erwerbsminderungsrente zu genehmigen und danach zu prüfen ob diese unbefristet ist oder nicht. Aber ob die Rentenversicherungen so handeln ist fraglich.

  • Für Leistungen zur Teilhabe nach § 4 SGB IX sehen die §§ 17 und 18 SGB IX Regelungen zur Gutachterauswahl, Bearbeitungsfristen und die Erstattung selbstbeschafter Leistungen vor. Diese Regelungen könnten über § 116 SGB VI dann auch auf Renten wegen Erwerbsminderung angewendet werden. Allgemein gilt zudem § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.


    Nicht ausgeschlossen ist, dass auch in der von Ihnen vorgeschlagenen WEise vogegangen wird.


    DR. Theben

  • Sorgen mache ich mir um diejenigen wo ein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft und dieser länger dauert als üblich. Was ist wenn kein Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie Nahtloslösung besteht?


    Hallo Büchermaus,
    dann besteht ein Anspruch entweder nach dem Sozialgesetzbuch 2 (Jobcenter) oder 12 (Grundsicherung). Läuft der EM-Rentenantrag noch, in jedem Fall nach dem SGB 2. Zuständig ist das jeweilige Jobcenter. Wird die EM-Rente bewilligt, erfolgt ggf. eine Verrechnung durch die beteiligten Leistungsträger. Bei voller EM-Rente ist wenn die Rente nicht ausreicht meistens die Grundsicherung zuständig.

  • Halle Büchermaus,
    die Zeiten haben sich geändert. Für die nächsten 6 Monate gibt es Leistungen zum Lebensunterhalt nach der neuen Norm des § 67 SGB II (BGBl I 2020, S. 575 - im Netz unter http://www.bgbl.de) für fast alle ohne Vermögensprüfung. Es ist erforderlich beim Antrag zu erklären, dass man "kein erhebliches Vermögen" hat. Die Bundesagentur für Arbeit wendet die Vermögensgrenze des Wohngeldrechts an (Barvermögen von 60.000 Euro - das dürfte kaum ein Rentenantragsteller haben). Außerdem werden die tatsächlich gezahlten Miet- und Heizkosten "als angemessen" eingestuft. Es muss also nur nachgewiesen werden, dass diese Kosten gezahlt werden. Das löst nicht das Problem der "Bedarfsgemeinschaft", aber alle allein lebenden Antragsteller erhalten auf diese Weise für die nächsten 6 Monate pro Monat im Durchschnitt ca 1000 Euro. Das ist eine reale "Zwischenfinanzierung".
    Es ist ein Ärgernis, dass die Antragsbearbeitung bei EU-Renten in einigen Fällen sehr lange dauert, aber mit der Neufassung des SGB II, die jetzt schon gilt, ist erst einmal eine reale Zwischenfinanzierung vorhanden. In der Zeit kann mit anwaltlichem Rat geklärt werden, wie die Antragsbearbeitung beschleunigt werden kann.

  • Dies habe ich leider nicht so ganz verstanden. Sind damit auch Leuten mit Rentenanträge gemeint, die in eine Lücke fallen?


    einschlägig sind hier die Entschädigungsregelungen in § 56
    Infektionsschutzgesetz (IfSG), die verschiedene Konstellationen abdecken
    (so etwa Verdienstausfall, Existenzgefährdung, Nichtselbständige,
    Selbständige).


    Der Antrag auf Entschädigung ist nicht formgebunden, d. h. Sie benötigen
    zur Antragstellung kein vorgefertigtes Formular. Welche Behörde in
    Ihrem Fall zuständig ist, richtet sich nach landesrechtlichen
    Regelungen. In der Regel wird es sich um die Gesundheitsämter (Kreise
    und kreisfreie Städte als untere Gesundheitsbehörden) handeln. Diese
    Behörden sind in jedem Fall auskunftsfähig, falls die Behördenstruktur
    in einem Bundesland eine abweichende Zuständigkeit vorsehen sollte.


    Bitte wenden Sie sich daher an die entsprechende Behörde.

  • Ich will auf die aktuelle Nachfrage von Büchermaus eingehen. Es geht aus meiner Sicht um diejenigen, die eine EU-Rente beantragen. Hier dauert die Bearbeitung oft sehr lang, weil mehrere Gutachten eingeholt werden. Das kann sich jetzt alles noch länger hinziehen. In der Zwischenzeit erhalten die meisten, die einen solchen Antrag stellen, Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1. Beide Leistungen sind befristet. Nach Ablauf der Frist kann das Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II beantragt werden. Dieser Antrag ist durch den neuen § 67 SGB II deutlich erleichtert werden; hier müsste die Bearbeitung auch sehr viel zügiger erfolgen, weil fast nichts mehr zu prüfen ist.