Hochgradig schwerhörig - Mundschutzpflicht

  • Guten Abend zusammen,


    Als hochgradig Schwerhöriger (mit Hörgeräten beidseits versorgt) bin ich trotzdem noch in meinem Arbeitsalltag als Ergotherapeut (angestellt in einer Praxis) auf das Mundbild meiner Patienten angewiesen - was bisher auch kein sonderliches Problem darstellte. Als systemrelevanter Bereich sind wir derzeit auch nach wie vor dazu angehalten, unsere Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung zu stellen.


    Durch die Corona Krise ist nun vorgeschrieben, dass die Therapeuten Mundschutz, Schutzkleidung und Handschuhe in der Behandlung tragen sollen. Soweit so gut - meine Patienten sind ausnahmslos "normal hörend" und ich selbst habe kein Problem damit Mundschutz zu tragen.
    Jetzt werden jedoch immer mehr Stimmen laut, dass so viel wie möglich Menschen im Kontakt mit anderen und in der Öffentlichkeit Mundschutz tragen sollen und auch der Berufsverband der Ergotherapeuten sieht vor, dass sowohl Patient und Therapeut während der Behandlung Mundschutz tragen sollen.
    Sollte diese Maßnahme verpflichtend werden, könnte ich unter diesen Umständen meinen Beruf derzeit fachlich und qualitativ nicht mehr ausüben. Welche Rechte habe ich in diesem Falle? Wer ist zuständig? Meines Wissens nach ist Mundschutz mit Sichtfenster (Schweizer Firma) zwar schon erfunden, jedoch nicht wirklich verfügbar. Es kann doch nicht sein, dass ich in diesem Falle tatsächlich vorübergehend erwerbsunfähig werden würde??
    Wo würde ich weitere Informationen erhalten?


    LG und einen schönen Abend zusammen.
    Mondschein

  • Hallo Mondschein,


    ein Aspekt ist sicherlich ein juristischer. Da sollte ein Arbeitsrechtler (als DVE Mitglied auch über den Berufsverband) was zu sagen können.
    Das Andere wäre festzustellen, wie ein Weiterarbeiten möglich ist ohne die Vorgaben zu verletzen und vor allem gesund zu bleiben.
    Die Integrationsfachdienste IFD sind für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben die richtigen Ansprechpartner.
    Mit Ihrem Know how, dem Netzwerk zu den Kostenträgern (z.B. Integrationsamt, Deutsche Rentenversicherung, .....) finden diese individuelle Lösungen mit dem Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden zusammen. Die persönliche Schutzausrüstung muss durch den Arbeitgeber gestellt werden. Die Teilhabe am ARbeitsleben (z.B. technische Hilfen, besonderes Equipment, ARbeitsaufgaben....) können durch Kostenträger finanziert werden. Das kann vor allem auch zeitnah und unkompliziert laufen.
    IFD + Ort in die Suchmaschine eingeben und den IFD anrufen.

  • Hallo Mondschein,
    meine Antwort kommt etwas später, weil ich mich erst sachkundig machen musste bei der Forschungsstelle zur Rehabilitation von Menschen mit kommunikativer Behinderung (http://www.fst-halle.de), die sich auch intensiv mit Fragen schwerer Hörbehinderung befasst. Wenn der Mundschutz so intensiv ist, dass eine Kommunikation trotz guter Hörgeräte nicht erfolgreich ist, dann ist es wichtig, einen passenden "Umweg" zu suchen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Patient und Therapeut wichtige Informationen gegenseitig auf einem großen Blatt Papier aufschreiben; das verzögert war die Behandlung, sichert aber eine elmentare Kommunikation.
    Ein möglicher rechtlicher Weg besteht darin, für die Kommunikation eine Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX zu beantragen. Zuständig ist das Integrationsamt (in Bayern und NRW Inklusionsamt). Im letzten Jahr ist dieser Anspruch verstärkt worden; die Integrationsämter arbeiten relativ zügig, so dass auf diese Weise eine konkrete Hilfestellung für die nächsten Monate möglich ist.

  • Aus meinem Beratungsalltag weiß ich das viele Menschen mit Hörbehinderung aktuell schon selbst kreativ werden und im Arbeitsumfeld und Privatleben durchsichtige Masken zu verteilen, um weiterhin am Arbeits - und Gesellschaftlichen Leben Teilzuhaben. Natürlich ist hier noch die Frage wer kommt für die Kosten auf? Im Berufsleben sollte dies das Integrationsamt übernehmen und Privat die Eingliederungshilfe.

  • Es werden aktuell auch Masken mit Sichtschutz diskutiert. Sofern Kommunikationsassistenten bzw. Dolmetscher im Rahmen der Eingliederungshilfe zur gesellschaftlichen Teilhabe finanziert werden, käme hier aber grundsätzlich - unter Beachtung der Erleichterungen durch das BTHG - eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen in Betracht.


    Auch hier bleibe ich dran


    DR. Martin Theben

  • Hallo zusammen,


    vielen lieben Dank für die Beiträge, die mir auf jeden Fall eine Hilfe waren.


    Zwischenzeitlich habe ich nun Kontakt zum Integrationsamt in meinem Landkreis aufgenommen (an dieses Amt dachte ich irgendwie bisher gar nicht, weil ich es auch noch nicht brauchte) und stehe nun im Austausch mit der dortigen Beraterin.


    Derzeit läuft es wohl darauf hinaus, weiterhin "mit Blaulicht" nach Möglichkeiten zu suchen, wo transparenter Mundschutz bzw. Mundschutz mit Sichtfenster (der auch im medizinischen Bereich eingesetzt werden kann) bestellbar ist.


    Die Idee, selbst welchen zu nähen ist an sich prima für den Eigenbedarf, aber eher weniger geeignet, wenn ich diesen an meine "normal hörenden" Patienten verteilen würde, mit der Bitte, diesen in der Therapie gegen ihren eigenen auszutauschen.


    Ich werde weiterhin "dran" bleiben.


    Liebe Grüße
    Mondschein

    • Offizieller Beitrag

    Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat das Thema der Mund-Nase-Masken in einer Pressemitteilung vom 22.04.2020 aufgegriffen, da das Verwenden von Mund-Nase-Masken ohne und mit Sichtfenster die Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen erschwert:


    „In der Gruppe der Menschen mit Hörbehinderung (von leichtgradig schwerhörig bis zu gehörlos) gibt es unterschiedliche, individuelle kommunikative Bedarfe, und manch eine/r profitiert stark vom Mundbild und somit womöglich auch etwas von einer Maske mit Sichtschutz. Wir können daher nur fordern: Es sollte jedes Hilfsmittel, welches Menschen mit einer Hörbehinderung bei der Kommunikation mit ihrem Umfeld unterstützt, aufgegriffen und angewandt werden.
    […]
    Auch das Verwenden von Stift und Papier (schriftliche Kommunikation) ist eine hilfreiche und praktische Möglichkeit für die Kommunikation, weiterhin gibt es Spracherkennungsprogramme als App auf dem Smartphone, die im Alltag anwendbar sind. Alternativ bzw. ergänzend kann bei kurzen Gesprächen das Herunterziehen des Mund-Nase-Schutzes unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln helfen.“


    Für wichtige Gespräche, etwa mit medizinischem Personal, fordert der Deutsche Gehörlosen-Bund, dass Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Deutsch über den Vermittlungsdienst Tess oder über Videotelefonie bzw. Webcam, mit iPad, Smartphone oder Laptop einbezogen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht hat die Aktion Mensch zusammengestellt und dabei auch die oben genannte Information des Deutschen Gehörlosen-Bundes berücksichtigt. Darüber hinaus verweist sie auf aktuelle Informationen in Leichter Sprache, die verständlich beschreiben, warum es für gehörlose Menschen ein Problem darstellen kann, wenn andere Menschen Schutzmasken tragen – und welche Alternativen es gibt.