Chance für Teilhabekonferenzen

  • Hallo,


    soweit mir bekannt ist hapert es noch mit den Teilhabekonferenzen. Ich sehe hier eine gute Chance, dass diese Möglichkeit nun hoffentlich mehr genutzt wird. Ich kann nur empfehlen, dass eine gute Kommunikation und Austausch auf Augenhöhe stattfindet. Vor allem sollten Therapeuten ernst genommen werden. Vielleicht können so unnötige Umwege wie z.B. über med. Reha vermieden werden.


    Wäre in meinem Fall mein Therapeut von Anfang an hinzugezogen worden, wäre ich schon längst wieder am arbeiten .... Er hätte sofort gesagt, das ein Zwangsquereinstieg, bei dem ich mir alles selber beibringen soll, eine negative Prognose hat.

  • Alle Menschen deren Bedarf in Teilhabekonferenzen verhandelt wird haben das Recht

    • eine Vertrauensperson mitzunehmen
    • zusätzlich das eine Person der EUTB mitzunehmen

    Darüber können Therapeuten und andere Personen immer dazukommen, wenn sie nicht eingeladen worden.

  • Hier die Vorschrift des § 20 SGB IX n.F. https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/20.html


    Grundsätzlich können diese Teilhabeplankonferenzen natürlich auch als Videokonferenzen durchgeführt werden. Ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, dass eine solche Konferenz auch als Videokonferenz stattfinden kann, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Um etwaige Entscheidungsfristen nicht hinauszuzögern könnte dies aber zu bejaen sein. Allerdings darf dies für die jeweilige Behörde, die über den Antrag befindet nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein, was dann im Einzelfall zu beurteilen wäre. Auch hier spielt der Begriff der angemessenen Vorkehrungen aus der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) eine nicht unerhebliche Rolle.


    Dr. Martin Theben

  • Ich wäre da skeptisch, ob wir zeitnah noch Teilhabeplankonferenzen als Videokonferenzen erleben werden. Diese Teilhabekonferenzenen ohne Video sind heute bereits sehr selten. Im BAR Teilhabeverfahrensbericht (THVB) für das Jahr 2019 findet sich dazu folgende Ausführung: Für den ersten THVB reicht der Umfang der übermittelten Daten nicht aus, um die Anzahl
    der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen adäquat darstellen zu können. Im
    Folgenden werden daher nur die Angaben jener Träger(-bereiche) genannt, die Daten zum Sachverhalt geliefert
    haben.
    Konkret heißt das:
    Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) als koordinierende leistende Trägerin im Sinne des § 14 SGB IX wurden im Berichtsjahr (2019) nur 117 trägerübergreifende
    Teilhabeplanungen durchgeführt.
    Von allen fünf Pilotträgern aus dem Bereich Eingliederungshilfe (EGH) liegen zu diesem Sachverhalt Daten vor. Bei zwei Trägern
    ist die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen jedoch kleiner fünf und es wurden keine Teilhabeplankonferenzen
    durchgeführt. Die restlichen drei Pilotträger aus dem Bereich EGH geben an, dass sie im
    Berichtsjahr weder eine trägerübergreifende Teilhabeplanung noch eine trägerübergreifende Teilhabeplankonferenz
    durchgeführt haben.
    Aus dem Bereich Jugendhilfe (JH) liegen von allen fünf Pilotträgern Daten zu diesem Sachverhalt vor. Von einem Pilotträger
    wird die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und der Teilhabeplankonferenzen jeweils kleiner
    fünf berichtet. Die anderen vier Pilotträger der JH sowie alle fünf Pilotträger aus dem Bereich Soziales Entschädigungsrecht (SER) haben im
    Berichtsjahr weder Teilhabeplanungen noch Teilhabeplankonferenzen durchgeführt.
    Die Trägerbereiche Gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung (GKV, RV und UV) konnten zu diesem Sachverhalt keine Angaben machen.


    Dr. Hans-Günther RItz
    Vorstandsmitglied
    Arbeitsgemeinchaft derVertrauenspersonen- Hamburger Wirtschaft


    Schwerbehindertenvertretung
    WPS – Workplace Solutions GmbH Hans-Henny-Jahnn-Weg 29 , 22085 Hamburg