Inklusionsbetriebe gemäß §§ 215 ff. SGB IX können ja durchaus als Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Betracht kommen (zu Rechtsgrundlagen du Aufgaben siehe auch hier integrationsaemter.de/Fachlexi…iebe/77c437i1p/index.html). Auch diese Einrichtungen stehen durch die Corona-Pandemie vor besonderen Problemen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. hat zu diesem Thema eine Studie in Auftrag gegeben und die Ergebnisse veröffentlicht: bag-if.de/downloads/
Vielleicht wird der eine oder andere Nutzer dieses Forums hier zu weiteren Fragen oder Anregungen inspiriert?
Wir freuen uns drauf
Grüße
DR. Theben
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