Bei Schlafapnoe-Therapiegeräten (CPAP) werben einige Hersteller damit, dass das Gerät wartungsfrei sei. Ist der Therapieversorger (Provider) als Eigentümer des Gerätes (bei Zahlung einer Versorgungspauschale durch die Krankenkasse) von der STK-Prüfung befreit, wenn das Therapiegerät nicht in einer stationären Einrichtung (z.B. Klinik) sondern als Homecare-Versorgung vom Patienten zuhause genutzt wird?
Anders formuliert: Gilt die gesetzlich vorgegebene STK-Prüfung von medizintechnischen Geräten nur für stationäre Einrichtungen oder gilt sie auch für Homecare-Therapiegeräte unter der besonderen Fragestellung wenn der Provider der Eigentümer des Gerätes ist und nicht die Krankenkasse oder der Patient?
Anders formuliert: Gilt die gesetzlich vorgegebene STK-Prüfung von medizintechnischen Geräten nur für stationäre Einrichtungen oder gilt sie auch für Homecare-Therapiegeräte unter der besonderen Fragestellung wenn der Provider der Eigentümer des Gerätes ist und nicht die Krankenkasse oder der Patient?