Muss eine Werkstatt für behinderte Menschen Hilfsmittel selbst zahlen?

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    Zitat

    "Muss eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die Kosten für Hilfsmittel für ihre Mitarbeitenden selbst tragen (z. B. Liftrollstuhl, Sitzerhöhung)?"

  • Zu differenzieren ist, ob es sich um Hilfsmittel handelt, auf die ein individueller Anspruch der Werkstattbeschäftigten besteht, oder um technische Arbeitshilfen, die mit dem Arbeitsplatz verknüpft sind. Im letzteren Fall kann die WfbM als Arbeitgeber möglicherweise einen Anspruch auf Förderung haben (§ 34 SGB IX). Fraglich ist aber, ob die Verträge zwischen WfbM und Rehabilitationsträgern nicht schon besagen, dass entsprechende Arebitsplatzausstattung vorzuhalten ist. Dann besteht kein weiterer Anspruch