Ist die Zusatzausstattung eines Hilfsmittels förderfähig (z.B. Regencape für Rollstuhl)?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wurde vorab eingereicht:


    Zitat

    Sind zusätzliche Ausstattungen eines Hilfsmittels ebenfalls eigene Hilfsmittel und als solche förderfähig – z.B. Wetterschutz oder Regencape für einen Rollstuhl?

  • Inwieweit zusätzliche Ausstattungen eines Hilfsmittels eigenständige Hilfsmittel sind oder Bestandteil des (Haupt-)Hilfsmittels ist im Einzelfall zu klären. Alle für die Nutzung eines Hilfsmittels erforderlichen (unbedingt notwendigen) Teile gehören meines Erachtens zu einem einheitlichen Hilfsmittel, unabhängig davon, ob sie mit diesem fest verbunden sind. Die Frage, ob es um ein einheitliches Hilfsmittel aus mehreren Bestandteilen oder um mehrere Hilfsmittel geht, dürfte aber nur im Hinblick auf evtl. Zuzahlungen interessant sein. Denn der Anspruch auf ein Hilfsmittel setzt in jedem Fall voraus, dass es erforderlich ist, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen. Dies gilt sowohl für zusätzliche Ausstattungen eines (einheitlichen) Hilfsmittels als auch dann, wenn es sich um eine eigenes Hilfsmittel handelt. Hierzu sei auch auf die Mehrkostenregelung für zusätzliche Leistungen oder Ausführungen verwiesen, die aufwendiger sind als notwendig (§ 31 Abs. 3 SGB IX, § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V).


    Bzgl. Regencape und Wetterschutz ist außerdem zu berücksichtigen, dass es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handeln könnte, da Regencapes nicht nur im Rollstuhl genutzt werden. Aber auch, wenn es sich um speziell für die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern konzipierte Regencapes handelt, wäre jedenfalls ein Eigenanteil für ersparte Aufwendungen für ein herkömmliches Regencape abzuziehen. Die Frage, ob ein solcher Wetterschutz erforderlich ist (oder ob z.B. ein herkömmliches Regencape ausreicht), ist davon unabhängig zu prüfen.