Beschädigung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz / Kostenübernahme?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wurde dem Team im Vorfeld zugeschickt:


    Zitat

    Wer übernimmt die Kosten, wenn ein Hilfs- bzw. Arbeitsmittel beim bestimmungsgemäßen Gebrauch (z.B. am Arbeitsplatz) beschädigt und daher ersetzt/repariert werden muss (z.B. eine mobile FM-Anlage für Hörgeschädigte)?

  • Grundsätzlich besteht der Anspruch auf bedarfsdeckende Versorgung. Dieser umfasst die Ersatzbeschaffung nach Beschädigung oder Zerstörung (vgl. § 31 Abs. 2 SGB IX). Besteht ein Ersatzanspruch gegen jemanden, der das Hilfsmittel beschädigt oder zerstört hat, kann der Schadensersatzanspruch auf den Leistungsträger übergehen und von ihm geltend gemacht werden (§ 116 SGB X).

  • Ist das Hilfsmittel infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls beschädigt worden, dann greift die Leistungspflicht der Gesetzlichen Unfallversicherung ein und die Beschädigung/der Verlust des Hilfsmittels ist wie ein Gesundheitsschaden von der Unfallversicherung zu ersetzen (vgl. § 8 Abs. 3 SGB VII iVm. § 27 Abs. 3 SGB VII). Dieser versicherungsrechtliche Ersatz schließt es daher auch grundsätzlich aus, für die Beschädigung Schadenersatz vom Arbeitgeber oder von einem Kollegen zu verlangen (vgl. §§ 104, 105 SGB VII).