Diese Frage wurde vorab eingereicht:
Bei Neueinstellung ist die Hilfsmittelversorgung am Arbeitsplatz trotz Regelförderung immer eine Einzelfallentscheidung. Gibt es hier verbindliche Kriterien (oder inoffizielle) für den Einzelfall, die einklagbar wären, oder ist es, wie vermutet, immer die subjektive Entscheidung des Sachbearbeiters was, wie und vor allem wann bewilligt wird? Ist hier durch das geplante Teilhabegesetz Besserung in Sicht?
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