Wer fördert Umbaumaßnahmen, wenn Betroffene noch keine Pflegestufe haben?

    • Offizieller Beitrag

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    Aufgrund Multipler Sklerose ist der Umbau des Badezimmers nötig. Der Betroffene arbeitet Vollzeit, ist im Laufen eingeschränkt, hat aber keine Pflegestufe. Wer hilft bei der Finanzierung?

  • Für den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung kann außer der Pflegeversicherung der Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX) oder der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX) zuständig sein. Im erstgenannten Fall muss deutlich werden, dass der Umbau der Wohnung zum Behalten des Arbeitsplatzes erforderlich ist. Beim Träger der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, meist der Sozialhilfe, besteht allerdings die Gefahr, dass der Anspruch wegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht realisiert werden kann. Dann gibt es keinen Anspruch.