Einige Fragen, die uns im Vorfeld erreichten, betreffen die Festbetragsregelung:
Welche Bedeutung haben Festbeträge?
- z. B. Sanitätshaus verlangt Zuzahlungen zu Unterarmgehstützen, weil der Verkaufspreis höher ist als der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt.
- z.B. Die Unfallversicherung bewilligt zwar einen Festbetrag für ein Hörgerät. Sie lehnt aber die Kostenübernahme komplett ab, wenn der Betroffene ein teureres Hörgerät haben möchte und sogar aus eigener Tasche einen Zuzahlungsbetrag leisten würde. Gibt es ggf. die Alternative, ein persönliches Budget für Hörgeräte zu erhalten?
siehe hierzu auch die Fragen "Warum fallen Hörgeräte unter die Festbetragsregelung?"
sowie "Gibt es auch Höchstgrenzen bei der Bewilligung von Hilfsmitteln?"