Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX in Zeiten von Corona:Was geschieht noch an Aktivitäten? Wie kann BEM im Teil-Lockdown noch gelebt werden? Aus der Praxis wird wiederholt berichtet, dass kaum noch BEM-Aktivitäten stattfinden. Im BEM sind besonders die Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte gefordert. Welche Herausforderungen stellt sich ihnen?
Schwerpunkt und mögliche Fragen zur Diskussion:
… Was findet aktuell noch und ggf. wie an BEM-Aktivitäten statt?
… Wie gut können Gespräche in Präsenzsitzungen unter Hygienebedingungen geführt werden?
… Welche Erfahrungen werden mit digitalen BEM-Gesprächen gemacht und was kann verbessert werden?
… BEM-Berechtigte als mögliche Risikogruppen?
… Ist eine Anpassung der BEM-Betriebsvereinbarungen erforderlich?
… Wie kann in Corona-Zeiten trotzdem der Datenschutz im BEM (Gesundheitsdaten) gewährleistet werden?