Schwerbehinderte im Homeoffice

  • Zahlt das Inklusionsamt zusötzlich zur Arbeitsstätte im Homeoffice die eventuell nötige Arbeitsplatzausstattung zuhause, wie z.B. höhenverstellbaren Schreibtisch oder Zusatz bei der Combuterausrüstung zu hause, wenn es schon eine Förderung für den Arbeitsplatz an der Dienststelle gegeben hat :?: :/

  • Das ist eine wichtige Frage, zu der es bisher nur geringe Erfahrungswerte gibt. Das Integrationsamt kann nach § 26 SchwbAV Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen erbringen. Mit diesen leistungen sollen Arbeitgeber vor allem unterstützt werden, wenn sie nach § 164 Abs. 4 SGB IX zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung verpflichtet sind. Dies kann auch ein Arbeitsplatz im Home-Office sein, wie das LAG Niedersachsen schon vor zehn Jahren entschieden hat (LAG Niedersachsen 6. 12. 2010 - 12 Sa 860/10, dazu Beyer JurisPR-ArbR 19/2011 Anm. 4). In dem Fall war aus behinderungsbedingten Gründen der Arbeitsplatz zwischen Wohnung und Betrieb aufgeteilt worden (2 Tage, 3 Tage).
    Solche Situationen können jetzt auch in der Pandemie auftreten. Wenn diese Organisation nicht nur auf eine sehr kurze Zeit beschränkt ist, dann liegt hier ein Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, in dem der Arbeitgeber für die arbeitsschutz- und behinderungsgerechte Ausstattung verpflichtet ist.
    Die SBV ist nach § 182 SGB IX Verbindungsperson zum Integrationsamt und kann die aktuelle Haltung des Integrationsamts ermitteln. Bei restriktiven Einschränkungen des Amts empfehle ich, die Gewerkschafts- und Behindertenvertreter im Beratenden Ausschuss beim Integrationsamt (§ 186 SGB IX) anzusprechen.