Wege der Bedarfserkennung

  • Die weitere Ermittlung des Teilhabebedarfs und die sich daraus ergebenden weiteren Aufgaben sind für die Rehabilitationsträger sehr verwaltungsaufwendig. Nach meiner Erfahrung geben sich einige Rehabilitationsträger große Mühe, die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen. Andere wiederum haben zurzeit noch nicht die personellen Kapazitäten, den Teilhabebedarf jedes Einzelnen so wie gewünscht in der Praxis zu ermitteln und daraus den Teilhabeplan und die Leistungsangebote etc. zu entwickeln. Es ist aber meiner Erfahrung nach nur eine Frage der Zeit.

    Danke für diesen wichtigen Hinweis aus der Praxis. Wir erwarten in Kürze die ersten Evaluationen aus dem Bereich der Bedarfsermittlung.
    Zum anderen ist mein Eindruck, dass die sozialgesetzlichen Vorgaben einfacher umgesetzt werden könnten, als dies bislang in manchen Sozialräumen der Fall ist. Es gibt Bedarfsermittlungsverfahren, die auch von den Fachkräften in der Teilhabeplanung als Barriere empfunden werden. Dies soll keine pauschale Kritik an bestimmten Verfahren sein; diese Einschätzungen habe ich von Teilhabeplaner*Innen persönlich gehört.
    Hier können uns zwei Dinge helfen:
    1. Forschung und
    2. (das kann und sollte mit 1. verknüpft sein) die stärkere Miteinbeziehung der Praktiker*innen in der Teilhabeplanung bei der Weitereintwicklung der Bedarfsermittlungsverfahren.

  • Wir haben 2018 in den Modulhandbüchern (hier werden die wesentliche Inhalte der Lehrinhalte transparent dargestellt) deutscher Hochschulen und Universitäten nachgeschaut. Dabei wurde deutlich, dass die ICF oder das bio-psycho-soziale Modell bislang wohl noch nicht in ausreichendem Maße in der Lehre repräsentiert ist.Zwei Beispiele: In den Modulhandbüchern der Heilpädagogik findet sich dieser Inhalt häufig (über 90%), in der Sozialen Arbeit in weniger als 30% der Handbücher. Wir haben keine Analyse bei Studiengängen für Verwaltungsfachkräfte vorgenommen. Wahrscheinlich finden sich hierzu aber keine Inhalte zum bio-psycho-sozialen Modell.
    Es verändert sich etwas, aber selbstverständlich sind solche Inhalte bis heute nicht den akademischen Ausbildungsgängen.


    Danke für diesen wichtigen Hinweis aus der Praxis. Wir erwarten in Kürze die ersten Evaluationen aus dem Bereich der Bedarfsermittlung.Zum anderen ist mein Eindruck, dass die sozialgesetzlichen Vorgaben einfacher umgesetzt werden könnten, als dies bislang in manchen Sozialräumen der Fall ist. Es gibt Bedarfsermittlungsverfahren, die auch von den Fachkräften in der Teilhabeplanung als Barriere empfunden werden. Dies soll keine pauschale Kritik an bestimmten Verfahren sein; diese Einschätzungen habe ich von Teilhabeplaner*Innen persönlich gehört.
    Hier können uns zwei Dinge helfen:
    1. Forschung und
    2. (das kann und sollte mit 1. verknüpft sein) die stärkere Miteinbeziehung der Praktiker*innen in der Teilhabeplanung bei der Weitereintwicklung der Bedarfsermittlungsverfahren.

    und 3.) ... üben, üben, üben.
    und 4.) sich auf Neues einlassen und alt Gewohntes revidieren.


    Wir haben alle Bedarfsermittlungsinstrumente im ständigen Diskurs mit den Praktiker*innen entwickelt. Nicht alle Praktiker*innen wollen ihre Sicht der Dinge ändern und neue Methoden anwenden. Das aber ist verlangt.

  • Danke für diesen wichtigen Hinweis aus der Praxis. Wir erwarten in Kürze die ersten Evaluationen aus dem Bereich der Bedarfsermittlung.Zum anderen ist mein Eindruck, dass die sozialgesetzlichen Vorgaben einfacher umgesetzt werden könnten, als dies bislang in manchen Sozialräumen der Fall ist. Es gibt Bedarfsermittlungsverfahren, die auch von den Fachkräften in der Teilhabeplanung als Barriere empfunden werden. Dies soll keine pauschale Kritik an bestimmten Verfahren sein; diese Einschätzungen habe ich von Teilhabeplaner*Innen persönlich gehört.
    Hier können uns zwei Dinge helfen:
    1. Forschung und
    2. (das kann und sollte mit 1. verknüpft sein) die stärkere Miteinbeziehung der Praktiker*innen in der Teilhabeplanung bei der Weitereintwicklung der Bedarfsermittlungsverfahren.

    Die Aussage von Herrn Wurm und von Herrn Prof. Seidel möchte ich noch ergänzen um die Erfahrung aus der beruflichen Rehabiliation. Es scheint, dass sich die Bedarfserkennung im Bereich der beruflichen Erstausbildung und der Berufsvorbereitung (Agentur für Arbeit) im Übergang befindet. Erschwert wird diese Übergangszeit dadurch, dass die Instrumente zur Bedarfserkennung und Bedarfserhebung hier noch im Umbau sind. Geändert hat sich an diesem Verfahren eine vorsichtige Annäherung an die „ICF Idee“ im psychologischem Gutachten sowie ein „kleiner“ Blick auf die Umweltfaktoren ohne eine weitere Bezugnahme auf das biopsychosoziale Modell. Wünschenswert wäre hier für die Betroffenen und für die Leistungsträger ein standardisiertes Verfahren, das für alle Beteiligten eine entsprechende Transparenz schafft. Durch die Evaluationsergebnisse aus dem Bereich der Eingliederungshilfe wird, so ist zu hoffen, Bewegung in die Sache kommen. Wichtig dabei ist, dass sich die Bedarfserkennung/Bedarfsermittlung aller Rehabilitationsträger aufgrund des BTHG immer mehr angleicht und dadurch der Wechselwirkung von einstellungsbezogenen/umweltbedingen Faktoren und gleichberechtigterTeilhabe Rechnung getragen wird. Forschung, Praxis und ich möchte noch hinzufühen, guter Austausch zwischen den verschiedenen Rehaträgern sind entscheidende Faktoren hierzu.

  • Lieber Herr Wurm,


    ich möchte nicht falsch verstanden werden, daher: Die EUTBs sind ein Segen!


    Aber wer neu mit Fragen der Teilhabe beschäftigt ist, erfährt von den EUTBs nichts (zumindest hier im Landkreis). Kein Amt, keine Schule, kein Kindergarten, keine Ärztin, kein Arzt macht darauf aufmerksam.
    Als Schulelternratsvorstand haben wir nach einem Zeitungsartikel die EUTB-Mitarbeiterinnen eingeladen, also sind wir als Betroffene aktiv geworden.


    Ja, ich spreche aus der Perspektive einer Mutter eines von Geburt an behinderten Kindes. Welche Mutter oder welcher Vater eines behinderten Kindes sucht denn den Sozialdienst in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung oder
    eine Reha-Beraterinnen und Reha-Berater der Rehabilitationsträger oder online eine Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe auf, wenn sie und er mit dem behinderten Kind alle Hände voll zu tun haben?
    Rhetorische Frage - Antwort: Niemand.


    Wir als Eltern können mit dem Begriff Rehabilitation und Teilhabe doch erst etwas anfangen, wenn diese Worte aus den SGB-Texten wahrgenommen wurden, also erst nach einer entsprechenden Beratung (die wir aber nicht erhalten). Sind die damit Befassten vielleicht ein wenig betriebsblind?


    Daher bleibt es für mich dabei: Der Gesetzgeber hat es versäumt, Möglichkeiten zu schaffen, die Betroffenen dort abzuholen, wo sie mit ihren Wünschen (die erst später als "Teilhabewünsche" erkannt werden) sind: Bei der/dem KinderärztIn, in der integrativen Krippe, Schule etc.
    Der Gesetzgeber hätte doch dafür sorgen können, dass die Kultusministerien alle Schulbehörden und damit Förderschulen darauf aufmerksam machen, dass es EUTBs gibt.


    Ein frühzeitiger und niederschwelliger Zugang zu Teilhabeleistungen ist noch weit entfernt.


    Übrigens: Die hiesige Verwaltung bat die EUTB-Mitarbeiterin darum, doch bitte dafür zu sorgen, dass nicht noch mehr Anträge gestellt würden. Das gehört zum Thema Bedarfserkennung, denn hier wurde darum gebeten, die Bedarfe nicht zu erkennen.

  • Übrigens: Die hiesige Verwaltung bat die EUTB-Mitarbeiterin darum, doch bitte dafür zu sorgen, dass nicht noch mehr Anträge gestellt würden. Das gehört zum Thema Bedarfserkennung, denn hier wurde darum gebeten, die Bedarfe nicht zu erkennen.

    Ich glaube, dass dies oft die Krux ist, dass Teilhabeplanung / Bedarfserkennung nach Kassenlage gemacht wird. Wenn das Budget gesprengt wird, dann machen die Kommunen dicht. Auch ich muss oft mit Kolleginnen diskutieren ob diese oder jene Leistung denn wirklich sein müsse... Aber das SGB9 ist in vielen Fällen ein Rechtsanspruch und kein "wenn noch Geld da ist, dann bewilligen wir das". Und viele erkennen auch nicht, dass Förderung gerade in jungen Jahren auch eine "Kostenersparnis" später bedeutet, wenn die Menschen selbständig sind. Bitte nicht falsch verstehen, ich sehe das nicht unter dem Punkt Kostenersparnis. Aber da ich lange mit erwachsenen Menschen mit Behinderungen gearbeitet habe, weiß ich wie langwierig und mühselig es für alle ist nicht erlerntes zu erlernen und Selbständigkeit zu fördern.
    In diesem Sinne werde ich auch bei meinen Kindern proaktiv und schaue was außer der beantragten Leistung noch hilfreich sein könnte. Nicht immer zum Verständnis meiner Kolleginnen.

  • Das gilt für alle Menschen mit und ohne Behinderung. Soziale Ungleichheit, Armut/Reichtum ist sicherlich ein großes Thema in unserer Gesellschaft, aber es ist nicht behinderungsspezifisch. Das Reha-System wurde für behinderungsspezifische Bedarfe geschaffen.

    Das sehe ich auch so, es ist wichtig (und sogleich schwierig) hier zwischen behinderungsbedingten Hemmnissen und finanziellen Hemmnissen zu unterscheiden. Auch wenn nicht von der Hand zu weisen ist, dass finanzielle Hemmnisse oft auch im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen.
    Im Bezug auf "Hobbies" ist daher zu entscheiden, ob eine Person behinderungsbedingte Einschränkungen hat, die die soziale Teilhabe beeinträchtigen und die mit Leistungen z.B. der Eingliederungshilfe behoben oder gemindert werden können. Dass die Ausübung von Hobbies die Inklusion fördert spielt hier leistungsrechtlich leider keine Rolle.

    Die Trennung/ Unterscheidung von von behinderungsbedingten Hemmnissen und finanziellen Hemmnissen ist eine künstlichen wenn das Armutsrisiko mit einer Behinderung steigt.. Wendet man sich aktuellen Forschungsergebnisse des Armuts und Reichtumsberichtes der Bundesregierung oder denjenigen aus dem Bereichen der Disability Studies und der empirischen Sozialforschung zu, erfährt man, dass die Verschränkung zwischen einer Tradierung ökonomischer Armut und Leben mit einer Behinderung quantitativ belegt werden kann. Wie sich soziale Herkunft auf das Leben mit Behinderung auswirkt, wird ebenso beforscht. Aus kritischer Sicht ist einen Trennung der beiden Bereiche problematisch, da dem Narrativ liberaler Gesellschaften, sich durch die eigene Arbeit aus Armut zu befreien auf Grund behinderungsbedingter Barrieren auf dem Ausbildungsplätze und Arbeitsmarkt, für die meisten Beeinträchtigten Menschen über Jahrzehnte durch mangelnde Eingliederungshilfen gar nicht erfüllt werden konnte. . Auch wenn ökonomische Armut aufgrund prekärer Arbeitsbedingungen bis in die Mittelschichten verbreitet ist, sind die Möglichkeiten auch für behinderte Menschen und auch Akademiker einen angemessenen Job mit entsprechender Bezahlung zu erhalten, geringer. Einrichtungen der Arbeitsagentur zur Förderung behinderter Akademiker versuchen, dagegen zu intervenieren. Die gesetzlichen Vorgaben für quotierte Arbeitsplätze (§ 154 Absatz 1 SGB IX) für behinderte Arbeit"nehmer" werden leider von zu schwachen Sanktionsmöglichkeiten flankiert.

  • Wir haben 2018 in den Modulhandbüchern (hier werden die wesentliche Inhalte der Lehrinhalte transparent dargestellt) deutscher Hochschulen und Universitäten nachgeschaut. Dabei wurde deutlich, dass die ICF oder das bio-psycho-soziale Modell bislang wohl noch nicht in ausreichendem Maße in der Lehre repräsentiert ist.Zwei Beispiele: In den Modulhandbüchern der Heilpädagogik findet sich dieser Inhalt häufig (über 90%), in der Sozialen Arbeit in weniger als 30% der Handbücher. Wir haben keine Analyse bei Studiengängen für Verwaltungsfachkräfte vorgenommen. Wahrscheinlich finden sich hierzu aber keine Inhalte zum bio-psycho-sozialen Modell.
    Es verändert sich etwas, aber selbstverständlich sind solche Inhalte bis heute nicht den akademischen Ausbildungsgängen. Antwort. Die Frage galt der Hochschule als Arbeitsplatz für Behinderte Studierende und ob diese Mehrbedarfe abgefragt werden.

  • Hallo Michael,
    Ihrer Aussage, dass eine Diagnose nicht mit Bedarfen gleichzusetzen ist, stimme ich zu. Gleichwohl denke ich, dass gewisse Diagnosen mit wiederkehrenden Bedarfen einhergehen. Wenn ich sage, die Bedarfsermittlung beginnt bei HausärztInnen und Krankenkassen, meine ich dass hier der Grundstein für den Anstoß von Bedarfsermittlungen liegt. HausärztInnen und Krankenkassen sind die Beteiligten im Prozess, mit denen i.d.R. jede Bürgerin und jeder Bürger im Kontakt steht. Wohingegen nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen auch anderen Rehabilitationsträgern bekannt sind. Diesen werden sie erst bekannt, wenn entsprechende Anträge gestellt werden und auch erst dann kann eine Bedarfsermittlung stattfinden. Daher sollten die o.g. Gruppen meiner Meinung nach eine Sensibilität für das Thema entwickeln und die Betroffenen über ihre Möglichkeiten informieren. Sie sind neben den Sozialdiensten in Krankenhäusern (Stichwort: Anschlussheilbehandlung) quasi das größte Einfallstor zur Rehabilitation.


    Die DRV Westfalen hat 2019 das Modellprojekt „Ü45-Gesundheits-Check“ gestartet. Hier wurde allen Versicherten in Westfalen, die über 45 Jahre alt sind, ein Angebot für einen kostenlosen Gesundheits-Check bei einer kooperierenden ambulanten Rehabilitationseinrichtung gemacht. Der Gesundheits-Check hat das Ziel, Gefährdungen der Erwerbsfähigkeit zu erkennen und den Versicherten in der Folge entsprechende Leistungen zu empfehlen bzw. anzubieten (Präventionsleistungen, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation).
    Die Komponente „Gefährdung der Erwerbsfähigkeit“ mit einer Beurteilung der besonderen beruflichen Gefahrenlage wird meines Wissens nach z.B. in den Ü35-Check-Ups der Krankenkassen nicht berücksichtigt. Nun sind die Krankenkassen kein Träger der beruflichen Rehabilitation, gesetzlich wären jedoch auch sie dazu verpflichtet, trägerübergreifende Bedarfe zu erkennen und eine entsprechende Antragstellung bei den Betroffenen anzuregen. Der Ü35-Check-Up wäre hier ein guter Ansatzpunkt, da er im Gegensatz zur Einschränkung des Dispositionsrechts im Fall von Krankengeldbezug bereits ansetzt, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist. Es geht ja nicht darum, gesicherte Bedarfe festzustellen (hier ist kein Rehabilitationsträger Experte für fremde Leistungsgruppen), sondern zu identifizieren, dass möglicherweise ein solcher besteht und dann spezialisierte Rehabilitationsträger in den Prozess einzubeziehen.

    Wiebke , Sie schrieben: "..Wenn ich sage, die Bedarfsermittlung beginnt bei HausärztInnen und Krankenkassen, meine ich dass hier der Grundstein für den Anstoß von Bedarfsermittlungen liegt" Das halte ich für inhaltlich falsch. Empirische gesehen waere diese Form der Ermittlung und Beratung weder mit den Abrechnungsprocedere der Hausarztpraxen vereinbar, noch verfügen Hausärzte dazu über strukturell notwendige Bildung im Sozialrecht. Oder sollte es in den letzten 2 Jahren eine massive Aufklärungskampagne zum SGB 9 in Hausarztpraxen gegeben haben? Dann bitte ich um eine Quelle dazu. :)

  • Eine solche Kampagne ist mir auch nicht bekannt, @referat fur Inklusion. Aber ich finde das ist ein guter Hinweis Ihrerseits. Wenn eine solche Kampagne durchgeführt werden könnte würde man den Stier zumindest an einem "Hörnchen" packen können.


    Und bei niedrigschwelliger Bedarfsermittlung im ersten Schritt geht es ja nicht um umfassende Kenntnisse der Sozialgesetzbücher. Für viele Betroffene reicht doch ein erster Anstoß, ein Hinweis und ein Lenken in die erste Richtung. Natürlich können die Rehabilitationsträger in ihrer Einschätzung von der eines Hausarztes abweichen, dort liegt ja auch die Entscheidungskompetenz.


    Wenn ich beispielsweise einen Bedarf an Leistungen zur Sozialen Teilhabe erahne, habe ich diesen auch nicht festgestellt, kann aber den zuständigen Eingliederungshilfeträger bzw. die Betroffenen darauf aufmerksam machen.

  • Wiebke , Sie schrieben: "..Wenn ich sage, die Bedarfsermittlung beginnt bei HausärztInnen und Krankenkassen, meine ich dass hier der Grundstein für den Anstoß von Bedarfsermittlungen liegt" Das halte ich für inhaltlich falsch. Empirische gesehen waere diese Form der Ermittlung und Beratung weder mit den Abrechnungsprocedere der Hausarztpraxen vereinbar, noch verfügen Hausärzte dazu über strukturell notwendige Bildung im Sozialrecht. Oder sollte es in den letzten 2 Jahren eine massive Aufklärungskampagne zum SGB 9 in Hausarztpraxen gegeben haben? Dann bitte ich um eine Quelle dazu. :)

    Hallo,
    ich habe den Hinweis von Frau Denner auf Hausärzte und Krankenkassen auf den Begriff „Bedarfserkennung“ bezogen. Das sollte dann vom Begriff und Verfahrensschritt der Bedarfsermittlung getrennt betrachtet werden. Ansonsten trägt das nicht zur Klärung bei. Hausärzte und Krankenkassen sollten natürlich ebenfalls getrennt betrachtet werden. Mir sind Hausärzte bekannt die im Rahmen der Patientenberatung auch auf Programme für chronisch Kranke und auch auf Möglichkeiten der Rehabilitation hinweisen. Sozialisten für eine vertiefte Beratung sind sie in der Regel nicht. Dafür gibt es im System andere Verantwortliche.
    Zur „Aufklärungskampagne“ für Hausärzte (die mir ebenfalls nicht bekannt ist) wäre ich in meinem Arbeitsbereich sehr froh wenn sicher wäre dass zumindest die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst informiert wären!
    Wenn ich mir den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ansehe ist aber auch vorstellbar das ein System der frühzeitigen „Intervention“ denkbar ist. Ob dass jedem Teilnehmer im Verfahren des Zugangs zu Leistungen der Rehabilitation gerecht wird wäre eine nähere Betrachtung/Untersuchung sicher wert.

  • Solange die Sozialberufe - anders als die Gesundheitsberufe - ausschließlich landesrechtlich geregelt sind und die Inhalte praktisch von jeder Ausbildungseinrichtung selbst festegelegt werden, kann man sich bei diesen nicht darauf verlassen, dass sie mit ICF-Kenntnissen aus der Ausbildung kommen. In der Sozialen Arbeit gibt es eine Teilgruppe von Lehrenden und Studierenden, die das Studium ganz überwiegend an der Kinder- und Jugendhilfe ausrichtet. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für Bedarfsfeststellung bei Behinderung ausgbeildet sind. Ergo: Die Behörden und Leistungserbringer müssen sich darum kümmern, dass ihre Beschäftigten die Qualifikation haben.