Bei der Teilhabe an Maßnahmen, bei denen es auf den Abschlussbericht ankommt, kann es zu massivem Machtmissbrauch kommen. Wer nicht spurt und sich anpasst oder Kritik äußert, bekommt halt einen entsprechenden (negativen) Bericht. Damit wurden bereits vielen die Zukunft zerstört. Über diese Missstände wurde zahlreiche Behörden und der Kostenträger informiert, jedoch ist nicht passiert.
Auch beim zweiten Schritt kann es zu massivem Machtmissbrauch kommen. Kostenträger müssen sich an Gesetz und Recht halten. Jedoch kann sich kaum ein Rehabilitand wehren, wenn der Kostenträger sich entsscheidet die Ergebnisse der Bedarfsermittlung einfach mal eben so zu ignorieren. In der beruflichen Rehabilitation heißt es dann z.B. entweder man macht was die sagen, oder man erhält gar keine Leistungen mehr. Und da dies auch bedeutet, dass man kein Geld mehr erhält, ordnen sich viele unter. Ob dies zu einer (Re-)traumatisierung mit Suizid führt, wird gerne ignoriert. Dabei hat der Ethikrat bereits darauf hingewiesen, dass Zwangsmaßnahmen die retraumatisierend sind, sogar ein Verstoß gegen Artikel 1 GG sein können.
Jegliche Einschränkung der Menschenrechte sollte bei Abhängigkeitssituationen von einem Richter erst grünes Licht bekommen! In der beruflichen Rehabilitaiton würde dies heißen, dass dem Wunsch- und Wahlrecht entsprochen werden muss, und erst ein Richter dieses Recht einschränken darf. Und so lange bis dies entschieden ist, hat der Rehabilitand Anspruch auf Zwischenübergangsgeld.