Sehr geehrte Nutzer*innen,
Muss leider nach jetzigem stand feststellen das meine Behindertengruppe im lichte dieser Fragestellungen hinten runter fallen und dies auch nach der letzten Reformstufe in 2023. Damit wir für Zukunft lernen sollte auch ein blick in Vergangenheit gehen. Weil jeder kann aus Fehler der Vergangenheit lernen um diese Fehler in der Zukunft zu vermeiden. Da gerade bei dieser Gruppe von Betroffenen ist ein sogenannter roter Faden erkennbar sein.
Zum besseren Verständnis versuche ich dies anhand an meinem Lebensweg erläutern, in einer gekürzten Fassung.
Beginnen möchte ich mit einem Dokument von einer Kinder und Jugendpsychiatrie aus 1988. Zu diesem Zeitpunkt war ich 12 Jahre alt. Hierbei wurden von wegweisenden punkte Punkte formuliert. Zum einem wurde dort schon meine heutige Psychische Erkrankung erstmals Diagnostiziert, diese wiederum wurde erst in 2012 mit einer GDB von 40 anerkannt.
Zum anderem wurde auf drängen der Fachärzte wurde auch das Jugendamt tätig, was zur folge hatte das ich bis 1993 in einer Einrichtung der Freiwilligen Erziehungshilfe war.
Diese Einrichtung Verlies ich mit einem mittelmäßigen Hauptschulabschluss, dieser ist auch der höchste Bildungsgrad der vorliegt.
Nach der Entlassung hatte ich unzählige versuche unternommen Beruflich Fuß zu fassen, ohne nachhaltigem Erfolg. Meine letzte Vollzeitanstellung war in 2007/08 als Helfer. Dies bedeutet das ich immer wieder in der Arbeitsvermittlung landete. Auch dann als ab ende 2009 für die folgenden zwei Jahre mit einem Überlastungssyndrom (Burnout) Arbeitsunfähig geschrieben war. In der Anschließenden Reha wurde meine Erkrankung erneut festgestellt. Dieser Entlangstricht war Basis zur ersten Anerkennung der GDB von 40 in 2012.
Daneben bin ich auch – seit 2008 – eine Fallnummer beim Job-Center und dies ohne Unterbrechung bis heute. Dieser Verwaltung habe ich stets davon unterrichtet welchen Medizinischen Status bei mir vorliegt, so auch die Erhöhung der GDB auf 50 in 2016. Dennoch wurde mir immer wieder das Ziel der Gesundheitlichen Stabilisierung auferlegt und zog sich in über 15 Eingliederungsvereinbarungen hinweg.
Als weiteres wurde mir in 2016 eine Leistung in Form des Ambulanten Betreutem Wohnen Bewilligt. Heute ist das eine sogenannte (– fragliche –) Assistenz. Bisher hatte ich nur zwei erfolglose Gespräche mit dem Sozialträger geführt. Darin ging es unter anderem die Alltagsbewältigung und
Freizeitgestaltung. Im übrigen kostet diese Leistung über 600 € für 4 Stunden im Monat, welches meiner Ansicht nach nutzlos ist. Denn die restlichen Stunden im Monat muss ich auch wieder allein zu recht kommen. Nur die Hälfte dieser Gelder zur meiner Freien Verfügung wäre Hilfreicher, aber hier hat der Gesetzgeber strikt etwas dagegen.
Was hier deutlich wird ist der zustand das beide Grundsicherungsträger (Job-Center sowie Sozialbehörde) ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Beide sind auch Rehaträger aber fühlen sich nicht berufen tätig zu werden, im sinne des §§ 13, 14 SGB I. Trotz eines Umfangreichen Konzepts meiner Seite gerichtet an die Bundesagentur für Arbeit, geschah nichts mehr noch es wurde nicht einmal reagiert.
Offensichtlich sind – so meine Überzeugung – Diverse Entscheider auf allen Ebenen mit Psychisch / Seelische Erkranken völlig überfordert. Zumal das gerade die Psyche ist mehr als Komplex viel Komplizierter als ein fehlendes Beim. Ja, der Vergleich hinkt! Aber bei der einen Einschränkung ist es für jeden gleich greifbar, bei der Psyche ist es nicht gleich greifbar. Daher auch der Begriff Barrierefrei. Im Kontext der Betroffenen meiner Gruppe ist die Sachlage weit aus Diffuser als bei Körperlich eingeschränkte. Was auch immer wieder vergessen sind die äußeren Einflüssen auf die Psyche der Betroffenen, welche sich sodann als Dynamisch darstellen kann. Von daher sind es manchmal Kleinigkeiten die eine große Wirkung entfallen können.
Dies bedeutet das gerade die Gruppe von Psychisch Beeinträchtigten an nicht sichtbare Barrieren oftmals scheitern. Was dazu führt das sich Resignation und in folge eine Depressive Stimmung ausbreitet.
Zugeben hier habe ich auch keine Patentlösung zur Hand; anders wie Mobilitätseingeschränkte wo es eine Vielzahl an Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Für meinen Fall wüsste was mir mehr mehr hilft als die sogenannte Assistenz, aber dies haben wir Festgestellt will der Gesetzgeber ausschließen. Somit wird es dünn das mir hier das BTHG auch in der Zukunft Diverse Barrieren aus dem Weg räumt.
Fazit:
Das Jugendamt hatte damals nur mein Kindeswohl im Fokus und heute als Schwerbehinderter geht die Teilhabe nicht über das SGB II hinaus. Allein dies führt die UN-BRK Ad-absurdum bezüglich der Armutsbekämpfung von Behinderten. Aber unser Nationales Behindertenrecht relativiert vieles wieder, da auch der Sozialstaat seine Begrenzten mittel hat. Welches auch der Gesetzgeber in seine Begründung formuliert hatte. Aber liest man die Begründung genauer verlangt er die Quadratur des Kreises, so meine Überzeugung. Was zur dieser Abstrusen Situation führt, in der sich viele meiner Leidensgenossen befinden. Denn der Offene Katalog solle zum vorherigem System nicht erweitert werden und genau hier liegt gerade das Problem. Da bei Psychisch Erkrankte gab es bisher nur Medizinischen Leistungen, was dazu führt das es diese auch in Zukunft geben wird – so meine Prognose.
Von daher sollte der Gesetzgeber nicht über die Betroffenen sprechen sondern eher mit diesen in einen Dialog treten, auch wenn es anstrengend ist. Da helfen auch die viel zahl an Berichten aus der Forschung nichts. Wie will selbst der Beste Forschungsbericht meine Bedürfnisse und Wünsche als Individuum objektiv darstellen?
Nach alle dem könnte ich versuchen eine Erweiterung meiner Leistungen einzuklagen, aber meine bisherigen Erkenntnisse sagen mit das dies nicht zu einem Erfolg führen wird. Denn was kann ich hier überhaupt einklagen, abgesehen von der Assistenz?
Frustriert muss ich heute in der Rückschau auf über vierzig Jahre Lebensweg das ich schon immer allein klar kommen musste und dies in allen Lebensbereichen. Denn es gibt niemanden auf dem ich mich zu hundert Prozent verlassen kann. Auch Angehörige existieren nur auf dem Papier oder sind verstorben. Dies Bedeutet das ich – abgesehen von vier Stunden im Monat Assistenz – niemand habe der mir den Rücken frei hält, oder mir zur Hand geht im Alltag. Somit bin ich gezwungen mein Alltag allein zu bewältigen, auch wenn die Depressionen negativ überhand nehmen.
Diese „Depressionen“ nehmen vor allem dann überhand wenn Ziele aus Finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können. Bei diesen Zielen kann auch die Assistenz auch nicht helfen, weil dies von zuständigen Sozialträger in diesen Gesprächen abgelehnt wurde.
Ab diesem Moment drehen wir uns im Kreis. Da der überwiegende Teil des SGB IX das Ziel der Reintegration am ersten Arbeitsmarkt in den Vordergrund stellt. Dennoch scheitert es schon bei denn ersten schritten dahin. Wie soll dies eine Ziel realisiert werden, wenn die Betroffenen allein damit beschäftigt sind ihren Alltag zu bewältigen?
Wenn schon die Psychische Ressourcen allein schon auf Problemlösungen beansprucht werden.
Danach kommt nach die Teilhabe hinzu was ist damit gemeint, oder wie soll dies bei Bezieher von Grundsicherung die auf Basis der EVS berechnet wird realisiert werden?
Wie soll die Teilhabe realisiert werden wenn es schon die Bedarfsplanung nicht einmal organisiert wird?
Ich fasse nochmals Zusammen:
Im Jahr 1988 sah das Jugendamt Handlungsbedarf und hat damit massiv in meine Alltagsgestaltung eingegriffen. Aber heute mit einer Schwerbehinderung mit so gut wie keine Sozialkontakte kommt nur eine sogenannte Assistenz dabei heraus. Sorry aber, da ist der Psychologe sinnvoller.
Es wird viel von Teilhabe Theoretisch gesprochen, meine Praxis sieht hier bei mir etwas anders aus. Meine Teilhabe geht soweit es der Regelsatz der Grundsicherung zulässt und nicht weiter. Wenn ich also Teilhabe wollte müsste ich genau diese Abteilung jedes mal ansparen und dann ginge es. Dann darf aber nichts dazwischen kommen z.B.: Defekte Geräte etc.
Dann kommen – gerade bei Psychischen Erkrankten – die ständigen Existenzängste noch oben drauf und dann solle man noch Bereitschaft zeigen in einen Zumutbaren Beruf einzusteigen?
Hier beißt sich die Katze selbst in den Schwanz!
Für mich steht – stand heute – fest das das BTHG mit dem ganzen Behindertenrecht unbrauchbar ist und ich es aufgeben werde mich damit zu beschäftigen, da dies nur vergeudete sinnlose Zeit ist! Denn mein Wunschzettel ist zwar lang, aber der Weihnachtsmann wird diese nie erfüllen können. Denn diese Liste ist nicht mit Leistungskatalog der Träger kompatibel.
Mit freundlichen Grüßen,
J.Schubert
ein Frustrierter Betroffener
P.S.: Vielleicht bietet ist dieses Abschreckende Beispiel die Möglichkeit etwas Praxisnah zu Denken und auch zu handeln.