Wie findet Bedarfsermittlung unter Pandemiebedingungen statt?

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer,


    im Rahmen der Diskussion wurden bereits viele wichtige Fragen der Bedarfsermittlung angesprochen und vielfältige Erfahrungen geschildert. Angesichts der besonderen Situation, in der wir uns durch die Ausbreitung des Coronavirus befinden, möchten wir einen weiteren Aspekt in den Austausch einbringen und fragen:


    Wie findet Bedarfsermittlung unter Pandemiebedingungen statt? Was ist anders als sonst? Welche Bedarfe sind in der aktuellen Situation besonders dringend?

  • Die Bedarfsermittlung im Rahmen unseres Antrags eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets fand im Sommer 2020 noch persönlich statt. 14 TeilnehmerInnen mit Mundschutz und Abstand trafen sich in einem großen Raum im Rathaus.


    Die Begehung der Wohnung im Rahmen der Anpassung der Grundsicherung (eigene Wohnung im Haus der Eltern) wurde abgesagt, da wir als Eltern und gesetzliche BetreuerInnen umfangreiches Fotomaterial und Grundrisse zur Verfügung gestellt hatten.


    Beratungseinsätze zur Sicherstellung der Pflege finden aktuell per Telefon statt.

  • in der Regel finden momentan die Bedarfsermittlungen nicht persönlich, in einem Raum, statt. Viele Ämter sind mittlerweile auch dazu übergegangen online oder telefonisch die Termine zu machen. Dies ist für viele Ratsuchende sehr gewinnbringend, da es niedrigschwellig ist und somit einfacher die Teilnahme gewährleistet ist.


    In Berlin beispielsweise finden keine Termine statt, wenn bereits eine Leistung genehmigt wurde. Dann wird erstmal nach Aktenlage weiter gewährleistet.

  • Bei uns finden derzeit keine außer Haus Termine statt, aber da wir viele ausländische Familien haben, ist das Telefongespräch oft nicht gewinnbringend. Und Bedarfsermittlung nach Aktenlage ist nicht einfach. Mir fehlt der persönliche Kontakt und die Inaugenscheinnahme der Kinder um meine Bedarfsfeststellung abzurunden. Auch Teilhabepläne die wir zur Unterschrift und Ergänzung verschicken kommen oft nicht zurück, da das Sprachverständnis nicht ausreichend ist. Das bindet uns dann die Hände Bescheide und Kostenzusicherungen zeitnah zu erstellen.

  • Zur Zeit finden Bedarfsermittlungen vor Ort nur statt soweit dies nicht verfechtbar ist! Zur Vermeidung unnötiger Risiken werden einzelne Vorgänge danach beurteilt ob ein persönlicher Kontakt tatsächlich erforderlich ist. Soweit eine Empfehlung/Entscheidung nach Aktenlage vertretbar ist wird diese Form der Bearbeitung gewählt.
    Ist ein Vor-Ort-Termin notwendig werden mit Antragsteller*innen notwendige Vorkehrungen besprochen. Soweit der Schutz aller am Gespräch beteiligten gewährleistet werden kann steht einer persönlichen Bedarfsermittlung nichts entgegen. Diese Regelung gilt für den überörtlichen Träger der EGH in Hessen. Mir ist bewusst dass andere EGH-Träger möglicherweise andere Regelungen vorsieht.

  • Bei uns in Kassel finden momentan diese Gespräche nur im absoluten Ausnahmefall persönlich statt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Ratsuchenden eine Bedarfsermittlung, die online stattfindet einem Telefongespräch vorziehen. So hat man zumindest die Möglichkeit sich während des Gespräches zu sehen. Bei Bedarf können wir als EUTB diese Gespräche gemeinsam mit den Ratsuchenden auch vorbereiten. Auch dies ist telefonisch oder online gut möglich.
    Grundsätzlich können wir nach Absprache zu solchen Terminen auch begleiten, um den Ratsuchenden zu unterstützen.
    Was die Themen der Bedarfe in der aktuellen Situation angeht hat sich bei uns nicht unbedingt viel verändert, jedoch sind die Fälle in denen es z.B. um individuelle "Notlagen" geht intensiver geworden.