Die im SGB IX auftauchende Klassifikation der "seelischen" Behinderung kann von verschiedenen von psychischen Beeinträchtigungen und psychiatrisch neurologisch diagnostizierbaren Erkrankungen Betroffenen, sowie Menschen mit Neurodiversities als hochgradig able´istisch sprich diskriminierend aufgefasst werden. Hintergrund: Studierende, so auch ich, hatten in einer selbstorganisierten Disability Studies Lecture Group der Uni Frankfurt verschiedene wissenschaftliche Texte und auch Teile des SGB IX (vor der Neufassung) gelesen. Dort ist aktuell zu lesen:
(" § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.")
Gerade die Lektüre des Buches des Philosophen
Hans-Uwe Rösner
"Behindert sein – behindert werden
Texte zu einer dekonstruktiven Ethik der Anerkennung behinderter Menschen"
hatte uns dazu geführt,
die Begriffskonstruktion einer Seele, die "behindert" sein soll, in Frage zustellen.. Nicht nur, dass der Begriff einer Seelischen Behinderung mitnichten medizinisch fassbar wäre, so gibt es Psychiater Psychotherapeuten ; Neurologen Gehirnchirurgen, aber mitnichten "Seelenärzte" - sondern wir hatten das dereinst für verschieden Sprachräume Europas überprüft. "Seele" ist einen Begrifflichkeit, eine Entität, die aus philosophischer und theologischer Sicht gefasst und äusserst widersprüchlich beschrieben wird. Ein Begriff, der möglicherweise in einen umfassenden diskursiven Rahmen definiert werden kann, nicht aber in einem sozial medizinischer und rechtsphilosophischem Kontext, also der Grundlage des SGB 9 austauschen sollte. . Die als diskriminierend erfahrende Komponente würde sich so fassen, dass Seele im allgemeinen Sprachgebrauch (z.b. "Eine Seele von einem Menschen sein ", "eine gute Seele", "beseelt") eine durchaus positive Konnotation hat, diese wird Menschen mit psychiatrisch diagnostizerbarem Leiden Erkrankungen somit abgesprochen.