Ich persönlich fände es sehr hilfreich, wenn Module für die Bedarfsermittlung entwickelt werden. So kann das Gutachten und die Berichte dem Bedarf angepasst werden. Es hakt in einigen Bereichen gewaltig.
Praxisbeispiele:
Obwohl möglicherweise der Bedarf gleich ist, bekommt man je nach Kostenträger nach einem Rehaaufenthalt unterschiedliche Berichte. Dabei soll die Bedarfsermittlugn doch umfassend sein.
Und wenn ein Versicherter einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellt, gibt es klare Vorgaben für die Gutachten. Wird jedoch ein behandelnder Arzt oder Therapeut gefragt, dann bekomen diese nur unvollständige und vor allem teilweise missverständliche Unterlagen. Z.B. die Frage ob eine Rehamaßnahme die Fähigkeit verbessert - ist sehr missverständlich. Natürlich kann eine passende Maßnahme die Situation immer etwas verbessern. Worum es hierbei jedoch konkret geht ist die Frage ob die Verbesserung "rentenrelevant" ist.
Es fehlen auch viele Informationen: wie z.B. Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren.
Es fehlen auch klare verständliche Informationen: Bei der Frage einer LTA ist die Neigung, Eignung, Interesse etc. sehr wichtig. Diese Informationen gibt es, wenn überhaupt, nur im Fließtext.