Obwohl das Thema Interessenskonflikte in der Wissenschaft von zentraler Bedeutung ist, scheint es in der Begutachtung zu fehlen.
Leider kenne ich zahlreiche Fälle bei denen z.B. der Bedarf für eine LTA festgestellt wurde und die Menschen mit Behinderungen dennoch als arbeitsfähig aus der Rehaklinik entlassen werden. Dies ist eigentlich nicht rechtens. Teilweise werden die Menschen mit Behinderungen sogar angelogen: "Man bekäme nur eine LTA-Maßnahme, wenn man arbeitsfähig entlassen wird". In Wirklichkeit geht es den Rehakliniken um ihre eigenen Zahlen und sie stehen besser da, wenn sie die Leute arbeitsfähig entlassen. Das sie damit Menschen in den finanziellen Ruin treiben können, interessiert dann nicht.
Andererseits kann es trotz möglichen Interessenskonfliktes zu einer richtigen Begutachtung kommen, jedoch stellt der Rehakostenträger das Ergebnis in Frage. Grundsätzlich ist dies ok, nur darf der Rehakostenträger dann nicht vergessen, das er verpflichtet ist das Ergebnis zumindest zu prüfen. Er darf es nicht einfach ignorieren und behaupten es sei falsch.