Bundestag beschließt Teilhabestärkungsgesetz - Änderung auch beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzungen nach der zweiten und dritten Lesung das Teilhabestärkungsgesetz. Es enthält u.a. auch eine Änderung in § 167 Abs.2 SGB IX. Nach einem neuen Satz 2 können betroffene Schwerbehinderte jetzt eine Person ihres Vertrauens mit in ein BEM-Gespräch nehmen. Der Arbeitgeber muss auf diese Möglichkeit hinweisen. Einen Rechtsanspruch auf ein BEM-Verfahren enthält das Teilhabestärkungsgesetz aber nicht. Mehr zu den Beratungen hier:
    Deutscher Bundestag - Bundestag macht den Weg für Ge­setz zur Teilhabe­stärkung frei


    Mit sehr freundlichen Grüßen


    DR. Martin Theben

  • Guten Abend,
    viel herausgekommen ist ja nicht bei diesem Gesetz - ob man von einer Stärkung sprechen kann, dass muss jeder für sich beantworten.
    Dass beim BEM eine Person des Vertrauens mitgenommen werden kann, das ist längst überfällig - allerdings gab es schon Firmen, wo dieses möglich war - und die Erfahrungen sind durchweg positiv. Ich habe dieses in Beratungsgesprächen anderen Firmen ebenfalls vorgeschlagen - und diese haben fast immer zugestimmt.
    Das Thema der Erhöhung der Ausgleichsabgabe wurde leider von der CDU/CSU verhindert - bleiben wir am Ball. Ich selbst habe vom SNOBO auch eine Stellungnahme abgegeben - wird wohl nicht ide Letzte sein.
    Gut dürfte sein, wenn sich die SBV-en usw. mal im Wahlkampf auf die Beine machen und die Politiker dann darauf aufmerksam machen, dass die Zahl der behinderten WählerInnen auch eine Gröäße darstellt.


    SNOBO/Josef Keßler