Persönliches Budget? - Kritik eines (nicht) Betroffenen

  • Persönliches Budget? - Kritik eines (nicht) Betroffenen


    Als Betroffener Läuft diese Rechtsvorschrift völlig ins lehre!
    Seit über fünf setze ich mich mit diesem Themenbereich Behinderung auseinander (u.a. Legislative, Judikative und Forschung. Als Psychisch Erkrankter der deswegen eine Schwerbehinderung hat musste ich ernüchternd feststellen das es so wie keine Unterstützung gibt. Das Job-Center ist wohl mit meiner Gruppe total überfordert da sich die Arbeitgeber offenbar verweigern Psychisch Kranke einzustellen. Auch die sogenannte „Eingliederungshilfe“ ist keine große Hilfe. Es wurde mit zwar eine sogenannte „Assistenz“ erstmals in 2016 bewilligt, aber dieses stellte sich in meinem Fall als nutzlos dar. Dies wird durch eine Entlarvende Äußerung einer Behördenvertreterin nachdem ich meine „Alltagsprobleme“ schilderte. Diese Dame warf mir sinngemäß folgendes an den Kopf: „Das ist ihr Problem Herr Sch….!“


    Diese Dienstleistung (Assistenz) verursacht Monat für Monat über 600 € für gerade mal 1 Stunde in der Woche. Wenn dies Wirtschaftlich im sinne des Gesetzgebers sein solle; habe ich hier erhebliche zweifel.


    Somit ist mein Fazit zum Persönlichem Budget ernüchternd. Mein Budget ist und bleibt die Grundsicherung. Selbst dort schreibt mit Gesetzgeber vor wie ich meine Teilhabe zu finanzieren habe (siehe RBEG i.v.m. EVS), ob Schwerbehindert oder nicht! Hierbei ist es irrelevant wie es meiner Psyche Gesundheit ergeht und was mir bisher geholfen hat (oder hatte) meine Psychische Gesundheit zu stabilisiert. Was denn meisten Betroffenen in mein Gruppe helfen kann greift aber bei anderen Härtefällen (wie meiner) nicht. Deswegen sind nahezu alle unterschwelligen Angebote die der Gesetzgeber gewählt hat ein am Bedarf vorbei gehende Instrumente (z.B. EUTB, Selbsthilfegruppen).


    So weit zu meiner weiten Ausführung.
    Dennoch habe ich nur eine konkrete Frage:
    Wie solle die Teilhabe, im sinne des Persönlichem Budget, gelingen wenn es nicht mehr Geld kosten darf, bzw. es solle keine Pauschale wegen der Behinderung geben?


    Höfliche Grüße
    J. Schubert

  • Lieber Herr Schubert,
    das sind viele Themen, die Sie ansprechen.
    Viele haben weniger mit dem "persönlichen Budget" an sich, als mit den Leistungen an sich und deren Voraussetzungen zu tun:
    - Sofern Sie noch erwerbsfähig und im ALG II-Bezug sind, ist ja in der Tat die Agentur für Sie und ähnlich Betroffene zuständig, genauer gesagt, die Reha-Abteilung. Wie aktiv diese vor Ort ist, weiß ich natürlich nicht.
    - Eine Assistenz, wie Sie sie beschreiben, kann eigentlich nicht für eine Stunde in der Woche 600 Euro im Monat kosten. Vielleicht handelt es sich um ambulant betreutes Wohnen. Da hilft, mal beim Leistungsträger nachzufragen, wie viele Fachleistungsstunden denn konkret bewillig wurden, weil die Leistungsanbieter - ohne jemandem zu nahe treten zu wollen - manchmal nur selten, zu selten, kommen.
    - Und wenn man ein Persönliches Budget "Soziale Teilhabe/Freizeit" hat, kommt man mit 600 Euro eigentlich auch deutlich weiter.
    Schade ist, dass Sie sich für die EUTB-Idee nicht wirklich erwärmen können. Die EUTB, die ich leite, versucht auf jeden Fall zum einen "Licht" in den Dschungel der möglichen Leistungen zu bringen und zum anderen dann auch wirklich an der Seite der Ratsuchenden zu sein, diese Leistungen zu erhalten, und zwar so, dass sich ihr Leben dadurch auch wirklich verbessert. Vielleicht nutzen Sie ja doch einmal das EUTB-Angebot in Ihrer Nähe und gehen mit den BeraterInnen alles mal durch.

  • Herzlichen dank für ihre Antwort, Frau Ehrhardt.


    Ja, das ist richtig. Da jeder Fall für sich sehr Komplex Darstellt. Vor allen wenn die Betroffenen aufgrund einer Psychischen Erkrankung Schwerbehindert sind (so auch bei mir). Noch schwieriger stellt es bei mir da. Denn ich musste meine ersten 18 Lebensjahre Gewalterfahrungen mitmachen. Somit war der Start ins Leben alles andere als normal.


    Arbeitsvermittlung / Arbeitsmarkt:
    Da ich schon über Jahrzehnte (seit 1993) schon mit der Arbeitsvermittlung zu tun habe, kenne ich die Interne Verwaltungsstruktur stellenweise besser wie manch ein Angestellter. Dies ändert aber nichts an der Tatsache das offenbar Arbeitgeber keine Psychisch Erkrankte einstellen wollen (IAB Forschungsbericht aus 2017). Als weitere Vermittlungshemmnisse ist zum einem die Fehlende Berufsausbildung und zum anderem die Arbeitsmarktferne. Die letzte Anstellung war in 2007. Dennoch war ich in 2010/2011 wegen Überlastung (Burnout) AU-Geschrieben, mit anschließender Reha. Seit dem wurde noch einiges versucht mich wieder in Arbeit zu bringen, aber selbst an den Unterschwelligen Angeboten (z.B.: AGH) sind gescheitert. Oder die Abteilung Reha der BA hatte diverse Wunschberufe, nach der Begutachtung, abgelehnt.


    Soweit zu meinen Praktischen Erfahrung, als Extremfall.


    Assistenz:
    Ja, diese Leistung nannte sich mal Ambulantes Betreutes Wohnen. Aber auch hier ändert sich nichts an der Tatsache das mich diese Leistungsform keinen Zentimeter vorwärts bringt. Auch hier wird nicht auf mein Interessenprofil Rücksicht genommen. Obwohl ich für mich Festgestellt habe was meine Psyche Stabilisiert. Dabei haben nur meine Hunde und mein Pachtgarten vor dem Suizid Bewahrt –zwischen 2012 bis 2015 –. Dabei gab noch keine Externe Hilfe weder Psychiater noch Psychologe oder Assistenz. Diese nahmt ich erst in 2016 in Anspruch.


    Die von mir bezifferten 600€ für 4 Stunden im Monat gehen an die Einrichtung, was bedeutet ich habe davon nichts. Dies bedeutet für mich das sich meine Teilhabe auf den Regelsatz in der Grundsicherung beschränkt. Da auch die Einrichtung dem Regelwerk der Kommune unterworfen ist, ist eine weitere Teilhabe in meinem Fall nicht realisierbar.


    Persönliches Fazit:
    Vor der Reform des BTHG in 2016 war meine Euphorie groß. Heute nach drei Jahren seit Inkrafttreten zeigt die Realität ein ganz anderes Bild. Es gibt offenbar Totale Verunsicherung was Psychisch Erkrankten angeht, um Ihre Teilhabe zu Gewährleisten. Wer aber die Begründung zum BTHG durchliest wird schnell Feststellen müssen das jeder seine Teilhabe größtenteils selbst Finanzieren solle und dies in Form von Arbeit.


    Als Gewallterfahrener und Psychisch Erkrankter Schwerbehinderter habe ich einen Besonders Schweren stand in der Gesellschaft. Mein Ganzes Leben ist geprägt von Ausgrenzung, Beleidigungen, Verleumdungen etc. geprägt und selbst dies Interessiert keine Behörde. Darüber hinaus kann mir keine Fachkraft der Welt helfen, dies muss ich allein Bewältigen – habe genug Psychologische Erfahrungen gesammelt –.


    Soweit nochmal zu meiner Sicht der Dinge


    MFG
    J. Schubert

  • Lieber Herr Schubert,
    das sind wirklich alles keine schönen Erfahrungen.


    Zwei Anmerkungen:


    "Die von mir bezifferten 600€ für 4 Stunden im Monat gehen an die Einrichtung, was bedeutet ich habe davon nichts." Wenn es um den Leistungserbringer für ambulant bereutes Wohnen geht und er alleine für Ihre Versorgung/Betreuung (also als Fachleistung, nicht als Miete o.ä.) 600 Euro bekommt, dann ist das nicht in Ordung. Ich finde, das sollten Sie mit Ihrem Leistungsträger mal besprechen...


    Ich glaube, dass bei vielen die Erwartungen und Hoffnungen bei der BTHG-Reform zu groß waren, zT auch geschürt wurden. Aus meiner Sicht (wie gesagt: Es ist meine Meinung) verbessert die Reform nur das Leben einiger Menschen und bestimmten Gruppen von Menschen mit Behinderung. Für viele ändert sich, trotz "Personenzentrierung" nicht viel, finanziell schon gar nicht. Dass Unterstützungsleistungen auch wirklich individuell und individualisiert angeboten werden, dahin ist noch ein weiter Weg. Und ansonsten ist Ziel des Gesetzes, was auch in der Gesetzesbegründung steht, aber gerne unterschlagen wird: Die Ausgabendymamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen - ja, so steht es da. Und das heißt nichts anderes als: Es soll nicht immer teuer werden...

  • Danke für die Prompte Antwort, Frau Ehrhardt.


    Ja, klar diese Gelder sind nicht die KdU Leistungen gemeint, da diese das Job-Center trägt!
    Ja, auch die Kostendynamik wird im BTHG erwähnt. Denn eine „Behinderten Pauschale“ lehnt der Gesetzgeber auch strikt ab! Dies bedeutet das meine Gruppe von Betroffenen keinen Nachteilsausgleich bekommen. Hierbei wird die Teilhabe und Inklusion von Gesetzeswegen enorm erschwert, oder wie bei mir nahezu unmöglich.
    Ergo der Gesetzgeber nimmt damit die Exklusion vieler Betroffener in kauf. Diese Tauchen dafür wieder in einem anderem Bericht der Bundesregierung wider auf; gemeint ist der 6. Armuts- Reichtumsbericht.
    Obwohl die Gesetzesbegründung sich auch auf die UN-BRK Bezieht kommt es im aktuellen Regelwerk vieles viel zu kurz. Dies bedeutet das auch dieses Gesetz der Kassenlage der Staatlichen Organe unterworfen ist. Dabei ist es Irrelevant welche Benachteiligung bei denn Betroffene vorliegt.
    Aber Sorry! Ein Behinderter hatte nie denn Wunsch seine Behinderungen zu Bekommen und die Wahl oftmals auch erst Rest nicht! Aber damit muss jeder Betroffene selbst klar kommen, ob er will oder nicht.


    Offen gesagt:
    Wäre die Sozial Gesetzgebung ein Organismus wäre der Fall klar und zwar 100% Schwerbehindert und komplett neu Gedacht.


    Im Übrigen:
    Meinen Sachverhalt habe ich wiederholten male vor Kurzem an das BMAS via DE-Mail zugestellt. Auf Antwort warte ich bis Heute……


    LG
    J. Schubert

  • Sehr geehrter Hr. Schubert,
    Ich glaube ich verstehe ihren Frust. Ich habe selbst eine psychische Behinderung, auch aufgrund von ehrheblicher Gewalterfahrungen in der Kindheit. Ich bin seit Jahren als Aktivist der Behindertenbewegung unterwegs um insbesondere auf die Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aufmerksam zu machen. Ich bin voll erwerbsgemindert, arbeite aber wieder mit einem Budget für Arbeit. Auch die Erfahrung, dass Unterstützungsleistungen an den persönlichen Bedarfen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen durch Leistungserbringer nicht umgesetzt werden, wird uns oft berichtet. Ich kann Ihnen nur raten, dass sie Unterstützungsleistungen als persönliches Budget beantragen und sich ihr Unterstützungsteam selbst auswählen... Ich weiß, dass es in ländlichen Regionen nicht einfach ist. Wenn sie mit Ihrem Lesitungserbringer nich zufrieden sind, beenden sie die Unterstützung und setzen sich mit dem Kostenträger in Verbindung.
    Wenden sie sich auch an eine EUTB-Beratungsstelle. Hier finden sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: https://www.teilhabeberatung.d…eratungsangebote-der-eutb
    Ich bin Vorstand bei dem Kellerkinder e.V., eine Selbstvertretungsorganisation für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Wir bieten ab dem 5.9.2021 wieder eine Peer-Support an (Online), in dem wir uns gegenseitig unterstützen, auch bei der Durchsetzung unserer Bedarfe.
    Hier der Link zu unserer Seite: http://www.seeletrifftwelt.de... hier finden sie alle Informationen zu unseren Angeboten.
    Ich gehe davon aus, das weiterhin Steine auf ihrem Weg zu finden sind... geben sie nich auf.

  • Herzlichen Dank zu Ihrem Beitrag Herr Künneke,


    Ja, der Frust war schon sehr massiv! Aber Frust allein hilft hier nicht. Darum drehe ich den Spieß herum und gehe mit den Erfahrungen und Wissen in den Politischen Diskurs. Darum habe ich mich vor kurzem dazu entschlossen einer Aktionsgemeinschaft anzuschließen – LINK https://www.diakonie.de/pressemeldungen/menschen-mit-armutserfahrung-ziehen-erste-zwischenbilanz-der-corona-krise –.
    Ob noch Ressourcen für weitere Projekte über sind kann ich jetzt noch nicht einschätzen.


    Auch ich strebe mittlerweile die EM-Rente an, aber dies wird wohl das Gericht entscheiden müssen. Nach meiner Kenntnis nach sind die meisten Bewilligungen zur EM-Rente ergehen aufgrund Psychischer Erkrankungen, Tendenz steigend.


    Auch die Kindheitserfahrungen sind auch bei Gericht zur Entscheidung.


    Nach mittlerweile zwei Gesprächen mit Mitarbeiterinnen der Eingliederungshilfe bin ich wenig zuversichtlich das mein Interessenprofil überhaupt Supported wird. Denn die letzten waren NICHT zielführend (wie beschrieben).


    So weit zu meiner Ausführungen


    MFG
    J. Schubert

  • Lieber Michael,


    Sie haben Recht. In der Gesetzesbegründung steht wörtlich: "Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe von Menschen mit Behinde-rungen soll so geregelt werden, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht."
    Hand aufs Herz? Was heißt das? Das heißt: Es darf nicht immer teurer werden. Das ist nur "offizieller" und vielleicht ein bisschen netter formuliert.
    (Und deshalb konnte man sich im Übrigens bislang auch beim Kreis der Berechtigten in § 99 nicht einigen, weil es eben auf keinen Fall große Gruppen neuer Leistungsberechtigter geben sollte, die den Prozentsatz in die Höhe treiben könnte...)
    Und: Nein, es ist nicht meine Meinung, dass das richtig ist.
    Ich habe das nur festgestellt. Das BTHG hat keinen Geldsegen über Menschen mit Behinderung ausgeschüttet und wollte das auch nicht.
    Solange man "wohlhabend" ist, ist Behinderung in vielen - nicht allen - Lebensbereichen "Privatsache". Ja, es wurden die Grenzen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen hochgesetzt, aber nicht für Menschen, die schon Sozialleistungen/Grundsicherung erhalten. Wer vorher schon arm war, ist es auch nach Inkrafttreten des BTHG fast immer auch geblieben.
    Ich schreibe das nicht, weil ich das richtig finde, sondern weil ich das täglich in meiner EUTB-Beratung erlebe: Menschen mit Behinderung, die Grundsicherung erhalten und nicht das 100 Euro_Geschenk auf dem Konto von Oma behalten dürfen, ohne dass die Summe angerechnet würde - Menschen im Rollstuhl, bei denen ein Autoumbau aus EGH-Mittel (susidiär) natürlich nicht in Frage kommt, solange öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind (auch wenn sie immer wieder ausfallen und die Aufzüge defekt sind) - Menschen in besonderen Wohnformen (in Heimen hat man früher gesagt, und irgendwie war das auch ehrlicher), deren so unglaublich bescheidene "Barbeträge" natürlich genau ausgerechnet werden und wehe, sie haben mal ein paar Cent zu viel erhalten...
    Es ist der Alltag von Menschen mit Behinderung, den ich jeden Tag erlebe, und der mich oft traurig, aber auch demütig macht, was meinen eigenen "Wohlstand" angeht. Und der mich lehrt, keine falschen Hoffnungen zu machen in Bezug auf ein aus meiner Sicht mittelmäßiges Gesetz. Und der mir gezeigt hat, wie wichtig es ist, die Gesetze, Verordnungen, Richtlinen, Empfehlungen u.a. ganz genau zu kennen, um doch immer wieder Möglichkeiten und Wege zu finden, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, zu denen im Übrigen auch mein Sohn gehört.

  • Guten Tag an Alle,


    Rekapitulieren wir mal das war wir haben.


    Meiner Überzeugung nach möchte der Gesetzgeber die Quadratur des Kreises hinbekommen. Soll heißen das die Teilhabe nach dem Völkerrecht (UN-BRK) funktionieren solle. Dabei hat er – der Gesetzgeber – sich entschlossen eine Ausgleichsabgabe einzuführen um die Teilhabe zu Finanzieren. Aber es gibt noch immer Arbeitgeber (25 %) die sich noch immer verweigern Behinderte einzustellen.


    Aber in Zukunft wird die Demografie dieses System extrem Belasten, die Anzahl der Schwerbehinderte mit Pflegebedarf steigen wird. Sodann bekommen die Begriffe Kostendynamik und Wirtschaftlichkeit eine viel größeres Gewicht! Dies bedeutet dann das der „Geldtopf“ im besten Fall gleich hoch bleibt, aber die Anzahl der Bedürftigen die auf diesen „Topf“ zugreifen werdenden, steigt. Dieses Problem ist schon im Bereich der Rennversicherung schon lange Bekannt.
    Demnach wird dies zu einer Beschäftigungsmaßnahme für Juristen führen und diese Kosten tragen dann alle Steuerzahler.


    Nehme ich nur mein Beispiel mit dieser Assistenz (ehemals ABW nach alt. § 53 ff SGBXII). Wenn also immer mehr Psychisch Erkrankte dieses Bewilligt bekommen und Feststellen müssen das dies keinen Nutzen hat, was dann? Im Übrigen sind in meinem Fall in 5 Jahren über 33.000 € an kosten aufgelaufen. So viel zum Thema Kostendynamik, für eine Sinnfreie Dienstleistung!


    Schlussbemerkung:
    Kein Behinderter hat nicht den „Wunsch“ seine Behinderung zu bekommen. Muss aber mit dieser Einschränkungen jeden Tag klarkommen. Aber es wird Trotzdem verlangt seine Restleistungsfähigkeit, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse, in die Gesellschaft einzubringen. Können die Betroffenen keine Leistung erbringen bekommen diese eben etwas von der Stange, ob es Passt oder nicht!


    Ich Persönlich lese in diesem Gesetz nur eins: „Finanziere deine Teilhabe gefälligst SELBST“!!
    Bedeutet: Wer die Teilhabe nicht eigener Kraft Finanzieren kann, hat eben Pech gehabt!


    So weit zu meiner Sicht bezüglich der – NICHT – Teilhabe.


    MFG
    J.Schubert

  • Eine Assistenz, wie Sie sie beschreiben, kann eigentlich nicht für eine Stunde in der Woche 600 Euro im Monat kosten.

    Oh doch. Das ergibt sich aus dem System der äußerst weit gefassten Leistungspauschalen, das zB in Baden-Württemberg bis heute praktiziert wird. Ambulante Leistungen werden nach folgendem Prinzip finanziert: Der Kostenträger vereinbart mit dem Leistungserbringer eine Pauschale. Im Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) liegt die irgendwo bei 600 € im Monat. Die leistungsberechtigte Person erhält eine Bewilligung über ABW - ohne irgendeine Spezifizerung des Leistungsumfangs. Kostenträger und Leistungserbringer vereinbaren lediglich einen sog. Personalschlüssel, z.B.: Für zehn Klientinnen/Klienten muss eine Vollzeitkraft angestellt werden. Pro Klient werden dann z.B. 600 €/ Moant gezahlt. Dabei bleibt aber vollkommen offen, in welchem Umfang der Leistungserbringer einer bestimmten Person Leistungen erbringt. Die Auffassung der Kostenträger ist: Der Leistungserbringer entscheidet nach eigenem fachlichen Ermessen, wer in welchem Umfang Leistungen erhält. Für die Leistungserbringer hat das den Vorteil, dass sie den Umfang der Leistungen, die sie erbringen, sehr frei steuern können, dabei aber immer ein fixes Entgelt erhalten. Wenn sie z.B. einen hohen Krankenstand habe, erbringen sie eben weniger Leistungen. Im Ergebnis werden so unternehmerische Risiken auf die Klientinnen und Klienten abgewälzt. Dazu gehört auch das Risiko besonders hoher Bedarfe: Das mit hohen Bedarfen verbundene Kostenrisiko liegt nach der Rechtslage eigentlich beim Kostenträger. Doch durch die sehr weitgehende Pauschalierung und die damit verbundene einrichtungsinterne Querfinanzierung wird es auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Wenn der Leistungserbringer eine Person mit einem besonders hohen Bedarf aufnimmt (was er wegen der Aufnahmeverpflichtung, jetzt § 123 Abs. 4 S. 1 SGB IX, ja muss), bekommen die anderen weniger Leistungen. Das ist nicht so im Gesetz angelegt, aber es ist Praxis mindestens in einigen Bundesländern. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Qualität der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, die leider oft nicht die Mindestbestnadteile enthalte, die das Gesetz vorschreibt (§ 38 SGB IX und § 125 SGB IX). Leider hat das Bundessozialgericht diese Praxis bislang bestätigt (BSG, 25.9.2014, B 8 SO 8/13 R; BSG, 6.12.2018, B 8 SO 9/18 R und SG, 6.12.2018, B 8 SO 11/18 R).



    Daraus folgt (u.a.) die interessante Frage, ob die aus solchermaßen unzureichenden (weil nicht hinreichend bestimmten) Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gewonnenen Vergleichsbeträge geeignet sind, das pB zu deckeln. Das würde ja bedeuten, dass nur die unterdruchschnittlich umfangreichen Bedarfe budgetierbar wären, was nicht richtig sein kann. Soweit mir das bekannt ist, gibt es dazu aber (noch) keine Rechtssprechung.

  • Hallo an Alle,


    Genau dieses Problem wie von Herrn Rosenow beschrieben besteht ja auch in meinem Fall!
    Womöglich hat das BSG die Befürchtung die Büchse der Pandora zu öffnen, wenn es um die Teilhabe geht.


    Egal wie dies gedreht wird, es geht schließlich um das Liebe Geld.
    ( – Aber das Leben gibt es nun mal nicht zum Nulltarif. – )


    Es gibt aber noch ein wichtiger Punkt der hier noch nicht Berücksichtigt wird, nämlich die ICF Definition nach dem bio-psycho-sozialen Modell. Welches sich seit Inkrafttreten noch Erforscht wird wie dieses System Implementiert werden solle. Ob und wie dies Umgesetzt wird, wird sich dann Zeigen.


    Soweit ich die Klassifikation im Sinne des ICF verstehe würde dies doch das bisherige Merkzeichensystem eigentlich überflüssig machen!??! Aber auch hier will der Gesetzgeber wohl weiterhin am Merkzeichen Festhalten; und warum?


    Ich bekomme mit meiner Psychischen Erkrankung kein Merkzeichen damit auch kein Nachteilsausgleich. Somit bin ich ein Benachteiligter unter den Benachteiligten….
    Selbst wenn ich eine Geschützte Person im sinne des Grundrecht, leider war es mir bis Heute nicht möglich eine Verfassungsfrage zu Formulieren (Art. 3 Abs. 3 S. 2 i.v.m. UN-BRK).
    Denn wie heißt es so schön: „Rechte haben und Recht bekommen…..!“.


    Soweit zu meinen Gedankengängen.


    MFG
    J. Schubert

  • Ja, lieber Herr Rosenow, ich glaube noch daran, auch wenn ich vielleicht besser hätte formulieren sollen: "All das wird nicht so nicht mehr so einfach möglich sein."
    Und, nein, ich habe meinen Optimismus nicht verloren. Sonst bräuchte ich einen neuen Job.

  • Oh doch. Das ergibt sich aus dem System der äußerst weit gefassten Leistungspauschalen, das zB in Baden-Württemberg bis heute praktiziert wird. Ambulante Leistungen werden nach folgendem Prinzip finanziert: Der Kostenträger vereinbart mit dem Leistungserbringer eine Pauschale. Im Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) liegt die irgendwo bei 600 € im Monat. Die leistungsberechtigte Person erhält eine Bewilligung über ABW - ohne irgendeine Spezifizerung des Leistungsumfangs. Kostenträger und Leistungserbringer vereinbaren lediglich einen sog. Personalschlüssel...


    Daraus folgt (u.a.) die interessante Frage, ob die aus solchermaßen unzureichenden (weil nicht hinreichend bestimmten) Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gewonnenen Vergleichsbeträge geeignet sind, das pB zu deckeln. Das würde ja bedeuten, dass nur die unterdruchschnittlich umfangreichen Bedarfe budgetierbar wären, was nicht richtig sein kann. Soweit mir das bekannt ist, gibt es dazu aber (noch) keine Rechtssprechung.

    Hallo Herr Rosenow,
    das ist wirklich ein interessantes Beispiel. Mir ist unlängst so ein Uraltfall - bei uns wurde dies bereits 2005 umgestellt, aber wohl mit einer Regelung zum Bestandsschutz über den Weg gelaufen, wo ich dachte: Was ist denn hier los? Da gab es mal irgendwann eine pauschalisierte Zusage hinsichtlich Fachleistungsstunden, die einfach immer weiter bewilligt wurde - und die wirklich keinerlei Bezug zum tatsächlichen Bedarf hatte. Bewilligt wurde da qua Diagnose, dass hatte aber rein gar nichts mit dem zu tun, was in den Berichten stand, sondern lag mehr als 150% über dem, was anhand der Berichte - selbst bei größtem Wohlwollen - nachvollziehbar war...
    Grunsätzlich ist die Arbeit mit Personalschlüsseln ja von Vorvorgestern, bei uns hatte sich diese bereits mit Einführung der Metzler-Systematik erledigt (einzige Ausnahme sind da die Tagesstätten für psychisch Erkrankte, einfach weil man da keine mittlere Auslastung errechnen kann...).
    Die Deckelung von PBs anhand der bisherigen Ausgaben erachte ich auch als rechtlich schwierig, denn welchen Sinn macht dann noch eine Bedarfsermittlung vor Ort? Andererseits muss man aus der Praxis auch konstatieren, dass es bei uns sicherlich mher "Einzelfallentscheidungen" gibt, bei denen die Bedarfe jenseits dessen liegen, was anhand von Metzler "ermittelt" wird/werden kann, als persönliche Budgets - so jedenfalls mein Eimdruck.

  • Hallo mwd Schubert,
    sie schrieben:
    "Soweit ich die Klassifikation im Sinne des ICF verstehe würde dies doch das bisherige Merkzeichensystem eigentlich überflüssig machen!??! Aber auch hier will der Gesetzgeber wohl weiterhin am Merkzeichen Festhalten; und warum?"


    Ich bin beleibe kein ICF-Fan, denn eine Behinderung als soziale Kategorie immer an eine körperliche Disfunktion oder gar Strukturschädigung zu binden wiederstrebt mir (hier lasse ich mal ein weites Feld für Widersprüche offen, denen ich gerne begegne, die aber weit OT sind). Dennoch kann ich ihren Einwand nicht ganz nachvollziehen.
    Also warum würde dies die Merkzeichen, deren Nutzung zu mind. 90% rein steuer- und fiskalpoltischer Natur sind, disqualifizieren? Zur Feststellung hres Bedarfs an Eingliederungshilfen, ist es relativ unerheblich, ob sie umsonst mit der Bahn fahren können oder nicht. Wenn sie ein AG im Ausweis haben, was bedeutet dies für die EGH konkret?
    Das soll jetzt nicht anmaßend klingen - ich habe auch ein Merkzeichen im Ausweis - aber ich will den Bezug zu den Leistungen der Eingliederungshilfe verstehen...


    VG

  • Lieber Herr Rosenow,


    ich kann nur jedem Antragstellenden empfehlen, so früh wie möglich einen Antrag auf ein Persönliches Budget zu stellen. Ist die Leistung vorweg als klassische Eingliederungshilfe oder vorher sogar in einer Einrichtung mit Rahmenvertrag mit dem Leistungsträger erbracht worden, dürfte das Argument "Mehrkostenvorbehalt" schnell auf den Tisch kommen (ob berechtigt oder nicht).
    Wir haben dem Antrag eine dezidierte Kostenaufstellung mit Personalnebenkosten, Budgetassistenz etc. beigefügt. Anschließend gab es zur Höhe des Budgets keine Diskussion mehr.


    Notfalls ist das natürlich mit dem Sozialgericht zu klären. Man scheue sich nicht davor!

  • Hallo an Alle,


    Mal andersherum Gefragt:
    In Anbetracht das die „Pauschale“ Assistenz in meinem Fall ins Leere läuft, was ist denn überhaupt Budget fähig, bei „nur“ Psychisch Erkrankten???


    MFG
    J. Schubert

  • In Ihrem Fall geht es doch um Unterstützung beim Wohnen plus Freizeitgestaltung.
    Also: EGH Soziale Teilhabe.
    Nach "Behinderungsarten" o.ä. wird nicht unterschieden.


    Ja, das ist Bekannt……


    Und was konkret??
    Denn es werden doch keine Lösungen von Seiten der EGH zu meinem Sachverhalt angeboten.
    Es gibt zwar Kommunale Angebote; diese gehen an meinem Interessenprofil völlig vorbei; z.B..
    Da ich ja noch einen Hund habe wird die Sache noch Komplizierter, obwohl mein Hund mich Psychisch Stilisiert.


    Vorschläge….?


    MFG
    J. Schubert

  • Lieber Herr Schubert,
    das geht jetzt in Richtung Einzelberatung, die hier ausdrücklich nicht stattfinden soll und kann.
    Bitte wenden Sie sich doch an eine EUTB vor Ort. Mit den BeraterInnen können Sie dann ja auch ihre konkrete Lebenssituation und Ihre Wünsche gut besprechen.
    Herzliche Grüße!

  • Hallo Schubert,


    so ganz habe ich noch nicht verstanden, was eine "pauschale Assistenz" überhaupt sein soll...
    Sinn und Zweck des PB ist doch, dass sie sich die notwendigen - und das sind die Leistungen die im Rahmen der Bedarfsermittlung erhoben wurden - selbst "einkaufen" können.
    Falls sie natürlich für eine pauschalsierte Leistung, etwa eine Tagesstätte, Leistungen im Rahmen eines PB beantragt haben, wird es natüröich schwierig - bei Leistungen von teilweise deutlich unter 10€ kalendertäglich, wird sich kaum ein Leistungserbringer darauf einlassen (das ist wie beim von mir schon erwähnten Problem mit der Wohnungssuche: Für das, was da an Sätzen hinterlegt ist, bekommen sie zwar einen Bescheid, aber sicherlich keine Wohnung. Ob der LE ggf. was mit einer Kirche zu tun hat und im Namen ein D oder C steht, ist dabei unerheblich, das sind Wirtschaftsunternehmen...).

  • Hallo Schubert,


    so ganz habe ich noch nicht verstanden, was eine "pauschale Assistenz" überhaupt sein soll...
    Sinn und Zweck des PB ist doch, dass sie sich die notwendigen - und das sind die Leistungen die im Rahmen der Bedarfsermittlung erhoben wurden - selbst "einkaufen" können.
    Falls sie natürlich für eine pauschalsierte Leistung, etwa eine Tagesstätte, Leistungen im Rahmen eines PB beantragt haben, wird es natüröich schwierig - bei Leistungen von teilweise deutlich unter 10€ kalendertäglich, wird sich kaum ein Leistungserbringer darauf einlassen (das ist wie beim von mir schon erwähnten Problem mit der Wohnungssuche: Für das, was da an Sätzen hinterlegt ist, bekommen sie zwar einen Bescheid, aber sicherlich keine Wohnung. Ob der LE ggf. was mit einer Kirche zu tun hat und im Namen ein D oder C steht, ist dabei unerheblich, das sind Wirtschaftsunternehmen...).


    Ehrlich gesagt ich verstehe diese Dienstleistung auch nicht mehr, am Anfang war dies noch sinnvoll.
    Wie schon oben von Herrn Rosenow dargestellt „Kauft“ die Behörde diese Leistung bei einem Träger über einen Vertrag ein. Damit werden dann die Leistungen bereit gestellt und die Betroffenen können darauf zugreifen. Danach vereinbaren die Betroffenen mit dieser Einrichtung die Persönlichen ziele. In meiner Einrichtung ist dies Überwiegend die Alltagsbewältigung wie Beispiel Tagesstrukturierung. Bis zum 31.12.2019 hieß dies noch Ambulantes Betreutes Wohnen (ABW), mit dieser Umstellung wurde nur die Bezeichnung geändert ohne inhaltliche Änderungen. Seit dem heißt es Assistenz.
    Dies ist dann ein sogenannter Pool von Assistenten. Dabei kann es schon mal vorkommen das auf ein Assistent 10 oder mehr Betroffene entfallen. Es wird trotzdem versucht denn Betroffenen zu helfen ihr Leben selbständiger zu Gestalten.


    Wie es auch bei mir so war, aber mittlerweile sehe ich keinen nutzen mehr für mich.
    Darum habe ich entschieden diese Leistung einzustellen.


    Hoffe, das ich etwas Aufklären konnte.


    MFG
    J. Schubert

  • Hallo Schubert,


    wirklich durchblicken kann ich da jetzt auch nicht. Für mich hört sich dies so an, als dass sie eine Leistung in eigener Häuslichkeit beziehen (früher Betreutes Wohnen) und eine Leistung zur Tagesgestaltung. Um ein Persönliches Budget handelt es sich sicherlich nicht - oder es wurde ein PB bewilligt - da sie beantragt haben müssten- welches auf die Leistungen der Wohnform/der Tagesgestaltung gedeckelt wurde - aber ohne eine Teilhabezielvereinbarung abzuschließen...
    Ich frage mal frei von der Leber: Sie wohnen nicht zufälligerweise in Baden-Württemberg? Jedes Bundesland hat ja so seine Ab-sonder-lichkeiten...
    Ratschläge sollte man ja vermeiden, dennoch würde ich ihnen empfehlen sich mal mit der örtlichen EUTB hinsichtlich der "Fallkonstellation" auszutauschen (falls die örtliche EUTB zufälligerweise - auch das gibt es bei aller vorgeschobenen "Unabhängigkeit" - unter Trägerschaft ihres Leistungsanbieters steht, einfach die nächste wählen oder online irgendwo - die sind da eigentlich besser aufgestellt als die Leistungsträger...).