Liebe Kolleg:innen,
die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger BAGüS hat in den neuen BAGüS Empfehlungen zur Umsetzung von Eingliederungshilfe-Leistungen in Werkstätten auf der S. 162 der Empfehlungen – anders als zuvor – die Möglichkeit eines persönlichen Budgets auch für behinderte Menschen im Arbeitsbereich der Werkstätten eröffnet. Hiervon sind theoretisch um die 300.000 Personen betroffen.
Im Bereich des Themas "PB und Budget für Arbeit" hat die Kollegin Ehrhardt bereits darauf hingewiesen, dass dies nach wie vor ein schwieriges Gebiet ist.
Derzeit bin ich mit der Unterstützung zweier Kolleginnen befasst, die bei unserem Träger seit Jahren ausgelagerte Werkstatt-Plätze einnehmen. Die Werkstatt hat nun diese Plätze gekündigt. Die beiden Kolleginnen wollen aber gerne wie bisher weiter arbeiten. Lösung wäre ein persönliches Budget für die komplette Werkstatt-Leistung inklusive Sozialversicherung. Dieses könnte dann von meinem Träger in derselben Weise mit Beschäftigung und Betreuung umgesetzt werden.
Eine Auskunft des Eingliederungshilfeträgers Landschaftsverband Rheinland LVR war allerdings zunächst ernüchternd. Ich habe es so verstanden, dass man sich maximal ein Budget für die Unterstützungsleistung der Werkstatt vorstellen kann – aber nicht ein komplettes Budget unter Einschluss der Sozialversicherung.
Hierzu würde mich interessieren:
gibt es überhaupt bereits Erfahrungen mit einem PB aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt? Welchen Umfang hatte dieses PB?
Gibt es Erfahrungen, Hinweise, Ratschläge zur Umsetzung eines kompletten PB inklusive Sozialversicherung (auch Fahrtkosten?)?