Was ist notwendig, damit Persönliche Budgets gängige Praxis werden können?

  • Na ja, was ist "gängige Praxis"?
    Ein PB la pour la ist aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll.
    Ich finde, man sollte sehr genau hinschauen, welche Vorteile mir als Leistungsberechtigten ein Budget bringt. Das ist nicht immer der Fall. Wenn es einen guten (!) Leistungserbringer für die Leistung, die ich haben möchte, in der Region gibt, kann das doch auch ok sein. Hier kommt es wirklich auf die Sicht des Leistungsberechtigten an, was er möchte und für ihn gut ist.
    Im Bereich der Schulbegleitung (ich weiß, hier eigentlich nicht Thema) habe ich das häufig: Gute Anbieter, die zuverlässige Vertretungsregelungen garantieren, die ihre Leutchen nach Tarif bezahlen und zB Supervision und gute Führung anbieten... Dafür entscheiden sich dann auch Eltern.
    Bisher habe ich hier in dieser Diskussion überwiegend von grauenhaften Leistungserbringern gelesen, die so agieren, dass die bewilligte Hilfe eigentlich gar nicht beim Leistungsberechtigten ankommt. Ja, die gibt es. Ja, die gibt es (begünstigt durch unser System) vielleicht auch wirklich zu viel. Aber sie alle unter Generalverdacht stellen möchte ich wirklich nicht. Auch eine Sachleistung kann eine gute Leistung sein. Nämlich dann, wenn sie für den Leistungsberechtigten passt.

  • Hallo Frau Ehrhardt,
    natürlich haben sie Recht - und dafür was ein gutes Setting ausmacht, sind unsere Denkkategorien manchmal viel zu klein - das fängt schon beim Thema Barrierefreiheit an (und leider wird vieles darauf verkürzt): Die am m.E. besten laufende Wohngruppe habe ich kennengelernt in einem Vorkriegsbau einfachster Ausstattung, die exakt null auf Pflege und Barrierefreiheit eingerichtet war - dennoch hatte man sich inhaltlich dort so aufgestellt, dass man das Leistungsangebot locker und für alle Bewohner innerhalb von 2 Tagen auf ein PB hätte umstellen können.
    Inhaltlich wurde diese Sache natürlich durch diverse Umstände begünstigt - etwa dadurch, dass dort viele Bewohner lebten, die vorher in ihrer "Einrichtungskarriere" mal angeeckt sind (neudeutsch: Systemsprenger), die wollten gar kein "Gruppenangebot", sondern waren froh, dass sie geiegnete Rückzusmöglichkeiten hatten. Hinzu kam, dass die Wohngruppe über Jahre nicht irgendwo fest angebunden war - mal war der Bereich zuständig, mal der, was den Mitarbeitern natürlich auch Freiräume eröffnete.
    Zur obigen Eingangsfrage: M.E. sollte die Möglichkeit eines PBs nicht nur im Bedarfsermittlungsgespräch erwähnt werden, sondern sich diese zunächst erstmal darum zentrieren, wie ein PB aussehen könnte - oder ob es ggf. dazu Alternativen gibt! Den viele Leistungsberechtigte könne für sich solch eine Unterstützung gar nicht einklagen - heraus kommt dabei: Schwermehrfachbehindert = Wohnheim und TFS...und dann zeigen diese Menschen, die keinen Fürsprecher haben, eben jenes Verhalten, was wir unter "Schwermehrfachbehindert" immer noch sehr gerne - viel zu gerne - naturalisieren.... Bspw. konnte mir noch niemand erklären, wie personenorientiert es ist, dass ein Werkstattbeschäftigter jederzeit Teilzeit arbeiten kann, eine Person die eine Tagesförderstätte besucht jedoch nicht...

  • Erst wenn Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte Bürger und individuelle Menschen gesehen werden, für die es selbstverständlich ist, unter Rahmenbedingungen zu leben, die altersangemessen nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen gestaltet werden, die sich im Laufe der Zeit verändern, wenn ihre Äußerungen berücksichtigt werden, sie individuell gefragt werden, wo und mit wem sie leben möchten, was ihnen wichtig ist, was ihnen Freude macht, was sie arbeiten, was sie einkaufen, kochen und essen möchten, wen sie besuchen wollen, was sie sich anschauen, hören oder erleben möchten, wohin sie in Urlaub fahren oder wie sie ihren Geburtstagsfeiern möchten und ihre Vorstellungen von ihrem Leben mit Unterstützung an den Orten, an denen auch nichtbehinderte Menschen leben oder arbeiten, umgesetzt werden, sind die Ziele Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und vollständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erreicht. Erst dann leben wir in einer inklusiven Gesellschaft, in der die Stärken und Schwächen eines jeden behinderten und nichtbehinderten Menschen als Selbstverständlichkeit wahrgenommen werden und Unterschiede sich wechselseitig ergänzen und ausgleichen.
    Dazu ist es notwendig, individuelle Wünsche von Menschen mit Behinderung von Anfang an ernst zu nehmen und ihnen mit Unterstützung ein selbstbestimmtes Leben inmitten der Gesellschaft zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist, anstatt ihnen - oft schon im Kindesalter - zu vermitteln, was für sie alles nicht möglich sein wird, weil sie an besonderen Orten - in einer besonderen Wohnform, in einer Tagesförderstätte, in einer Werkstatt für behinderte Menschen - mit Menschen, die ebenfalls eine Behinderung haben zusammenwohnen, zusammmenleben oder zusammenarbeiten sollen.


    Je mehr Menschen, diesen Weg unter Zuhilfenahme eines Persönlichen Budgets mit der notwendigen Unterstützung gehen, desto stärker verändert sich ihr Ansehen in der Gesellschaft und desto selbstverständlicher wird auch ihr gleichberechtigter Anspruch inmitten der Gesellschaft zu leben und dazuzugehören.


    Es gibt drei Ebenen, die diese Veränderung gemeinsam bewirken können:
    1. Die EUTBs spielen neben Eltern und Lehrern dabei eine große Rolle, Menschen Mut zu machen, ihr Leben nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten. Das ist oft der erste wichtige Schritt.
    2. Die Leistungsträger benötigen Fortbildungen für den Umgang mit dem Persönlichen Budget als bedarfsdeckende individuelle Unterstützungsleistung, die selten mit den Kosten für eine Gruppenleistungen zu finanzieren ist.
    Das wird die größte Baustelle sein, weil Menschenrechte und die Ziele de § 1 SGB IX vorrangig und die dabei entstehenden Kosten nachrangig sein müssen.
    3. Leistungserbringer müssen Budgetnehmer als wesentliche Auftraggeber und Kunden sehen. Das mag im Einzelfall komplizierter und zeitaufwendiger werden, aber die Möglichkeiten, die Menschen mit Behinderung dadurch offen stehen, machen die Arbeit für Mitarbeiter interessanter, erfolgreicher und zufriedenstellender.

  • Hallo Frau Thielicke,


    ebenso hatte es Walter Thimm schon vor über 25 Jahren beschrieben. Teilhabe lässt sich nur die durch Normalisierung von Lebensumständen erreichen und ist strikt an Wünsche und Vorstellungen der Person, um die es geht auszurichten.
    Gleichzeitig ist aber auch normativ ein Diskurs über die "normalen" Lebensumstände ein Diskurs zu führen und nebenbei ist eine inklusive Gesellschaft immer auch exklusiv.
    Was mich zu meinem einzigen Kritikpunkt führt, ihren Darlegungen zu Punkt 2. Die EGH gehört viel stärker in die kommunale Sozialplanung eingebunden, da geht es einfach um mehr als hohe Bordsteine zu monieren, sondern um die Erschließung von Wohnorten für vulnerable Personen. Statt nur die Option anzubieten, dass wir versuchen im Sinne einer Inklusion "Schonräume" und "Nicht-Orte" abschaffen, müssen wir mehr Einfluß auf die Gestaltung von Lebensräumen nehmen.
    Gerade im Bereich Psychische Erkrankung und insb. im Bereich Sucht, haben wir schöne Parkstreifen errichtet, die sich oft so lesen: OFW->Notunterkunft->besondere Wohnform->? (weil einfach kein Wohnraum für diese Menschen vorhanden ist! Bei 95% derjenigen, die "nur" eine psychische Beeinträchtigung haben und noch über eigenen Wohnraum verfügen, ist der Erhalt desselben durch entsprechende Leistungen vorrangiges Thema in den Hilfeplänen...). Dieses Klientel stellt die deutliche Mehrheit der Leistungsberechtigten in der EGH (und Lehrer und Angehörige spielen hier eigentlich gar keine Rolle), erst danach folgen diejenigen, die wir "geistig behindert" nennen und nur 10% gehören zu denjenigen mit angeboreren oder erworbener körperlicher Behinderung.
    Bei den Ausgaben für doe PBs steht diese Reihenfolge mehr als Kopf - 90% der "Ausgaben" entfallen auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigung, der Rest geht an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
    Ein PB für menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, habe ich noch gar nicht bearbeitet - meine Kollegen wohl schon, wenn auch sehr selten. ein PB für eine Person mit Suchterkrankung ist in etwa so häufig, wie ein weißer Tiger im Südschwarzwald...
    Unter der Hand versteckt sich im BTHG und vorallem in der darausresultierenden Praxis m.E. ein versteckter Capability-Ansatz - es wird dennoch anhand von persönlichen Ressourcen abgewogen. "Der" Tetraphlegiker im Rollstuhl, der mit hoher Unterstützung irgewndwie arbeitstechnisch "verwertbar" ist und seine Ansprüche genau formulieren kann, hat irgednwie doch andere "Startchancen" als eine Person mit einer F20-Diagnose, der keinerlei Unterstützung mehr hat, der mit Antragsstellungen überfordert ist und bei dem im "Bestfall" 2-3 Stunden Beschäftigung in einer Tagesstätte herumkommen...
    Ja, ich bin mal provokativ, aber so wie die Praxis aussieht, wird sich daran nichts ändern... Einwürfe etwa eines Hrn. Krauthausen interessieren mich da nicht, wenn er fordert alle WfbMs abzuschaffen, sein Tag ist ja gestaltet - der hat dort nie einen Tag gearbeitet und die WfbM, so schlecht sie sein mag, ist für viele der einzige Kontakt nach "Außen". Klar kann man das System abschaffen, man nehme 400 - 600 Millionen monatlich und alle hätten Mindestlohn - allerdings auch keine Tagesstruktur mehr.
    Bei den Grünen, wohlverwoben mit der Interessenvertretung von Menschen mit körperlichen Beinnträchtigungen, finden sich Vorschläge zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV - nützt natürlich eigentlich nur Personen mit körperlichen Beeintächtigungen, die mal eben die Anpassung aller Bahnsteighöhen an barrierefreie Züge fordern, nebenbei müsste im Rahmen dessen nahezu alle Brücken des Bahnverkehrs höher legen - da wären wir bei schlapp-geschätzten 100 Milliarden, okay nutzt auch Personen mit Kinderwagen.
    Ich tue mich bei der Bewertung solcher Vorschläge schwer - Inklusion ist einfach mehr als Barrierefreiheit...und nicht alles, was wünschenswert ist, ist bezahlbar.

  • Hallo Michael,


    ja, es gehört in die kommunale Sozialplanung, ist es aber in den meisten Bundesländern nicht.
    Ja, es werden z.B. die steigenden "Fallzahlen" von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung zur Teilhabe am Arbeitsleben festgestellt, aber die Ursache ausschließlich am individuellen Menschen und nicht an veränderten Arbeitsbedingungen festgemacht.
    Es ist richtig, was sie schreiben, aber ihren Satz "... und nicht alles, was wünschenswert ist, ist bezahlbar" teile ich nicht.
    denn was alles bezahlt werden soll, bezahlt wird und bezahlt werden kann, wenn es notwendig erscheint, sehen wir seit März 2020.
    Ich halte das Motto von Jürgen Dusel, "Demokratie braucht Inklusion" für eine richtige Aussage, denn eine demokratische Gesellschaft, in die sich jeder so, wie er ist, gleichberechtigt einbringen kann, wird erst zur humanen Gesellschaft. Davon sind wir (noch) weit entfernt.
    Es klingt utopisch und scheint ein mühsamer Weg, aber nicht wenigstens zu versuchen, es zu ändern, ist meines Erachtens die einzige Möglichkeit, die bleibt.

  • Hallo Frau Thielicke,


    ich fange mal hinten an. Die Verkünpfung von Demokratie mit einem "leeren Signifikanten" (ich übernehme dieses ursprünglich von Lacan stammenden Begriff mal in der Auslegung wie er u.a von Ernesto Laclau und Chantal Mouffe vor über 30 Jahren in die politische Diskussion eingebracht wurde) birgt ihre Risiken. Klar kann daraus ein politisches Momentum entstehen, aber mal ganz ehrlich keine 10% der "anerkannten" Schwerbehinderten interessieren sich für die Probleme der Versorgung derjenigen, die in Werkstätten oder besonderen Wohnformen "betreut" werden - und in der Summe sind diese 10% auch nur 13-15% der Gesamtwählerschaft. Daraus ein poltisches Momentum zu entwickeln, ist noch weiter weg als eine Utopie - dass letzte poltische Momentum, dass gesamtgesellschaftlich getragen wurde, haben wir bei der Wahl von Willy Brandt als Bundeskanzler erlebt - da war ich noch gar nicht auf der Welt...
    Auch von den so "sozialen" neuen Medien erwarte ich hier ziemlich genau null - früher wusste ich zumindest nach der Lindenstraße, welche Gewinnziffern der Aktion "Sorgenkind" das große Los gezogenen hat.
    Mit ihrer Aussage "denn eine demokratische Gesellschaft, in die sich jeder so, wie er ist, gleichberechtigt einbringen kann, wird erst zur humanen Gesellschaft.", kann ich - sorry und nicht als Angriff gemeint . nichts anfangen! Inhaltlich ist dies ein Satz, der einzig auf die Fähigkeiten eines Menschen abstellt, was ist mit denen, die sich nicht einbringen können?
    Martha Nussbaum hat in ihrem Buch "Grenzen der Gerechtigkeit" schon vor 10 Jahren auf dieses Thema hingewiesen - ihre Lösungsvorschläge sind mir zu dünn, aber gehen doch - in ihrer strikten Ablehnung eines Präferenzutilitarismus ala Peter Singer - in die richtige Richtung, auch wenn sie nicht erkennt, dass der von ihr und A. Sen vertretene Befähigungsansatz widerum gespickt ist mit nicht explizierten "Normerwartung" - Gregor Wolbring hat unlängst auf dieses Problem hingewiesen, indem er das Gehen dem Krabbeln entgegenstellte (den direkten Bezug zur ICF hat er vermieden, aber er war klar erkennbar...).
    Ich halte mch eher an Churchills Bonmot: "Demokratie ist eine schlechte Regierungsform, aber die beste die wir haben.". Klar jeder kennt eine Behinderten und die Erhöhung des Freibetrags nach 40 Jahren ist toll, da geht jeder mit - aber Kosten aufgrund des eigenen Lebensstandards? Würde ich meine Lebensgefährtin heiraten, dann hätte ich monatlich etwa das 10fache "raus", als das, was mir die Erhöhungs des Freibetrags bringt. Ein Trauschein bringt mir aber exakt 0,0% mehr Teilhabe am Leben in der Gesellschaft...
    Ihren Bezug auf Corona kann ich keider gar nicht nachvollziehen! Die Leistungen der EGH wurden exakt um gar nichts gekürzt, sondern beständig weitergezahlt. Stand heute, fällt immer noch mehr als ein Drittel der Leistungen aus, manche BW-Träger führen einmal wöchentlich Telefonate durch, die etwa 10min die Woche umfassen, rechnen aber munter 4-5 Stunden Betreuung vor Ort ab. Es wurde - insbesondere den besonderen Wohnformen und im Bereich BW versprochen, dass die Ressourcen, die durch die Schließung der WfbMs entstehen, Maßnahmen für die Betroffenen vorgehalten werden. Ein Kollge war hellauf beeistert, dass dies bei ihm zu etwa einem Drittel geschehen war -und dies obschon historisch niedriger Krankenstände...

  • Hallo Michael,


    Ihren Satz "Mit ihrer Aussage "denn eine demokratische Gesellschaft, in die sich jeder so, wie er ist, gleichberechtigt einbringen kann, wird erst zur humanen Gesellschaft.", kann ich - sorry und nicht als Angriff gemeint . nichts anfangen! Inhaltlich ist dies ein Satz, der einzig auf die Fähigkeiten eines Menschen abstellt, was ist mit denen, die sich nicht einbringen können?" erlebe ich nicht als Angriff, aber ich kann ihn nur partiell teilen, weil ich fest davon überzeugt bin, dass sich jeder Mensch durch sein Dasein "einbringt" und jeder Mensch - auch wenn er als "schwerstmehrfachbehindert" bezeichnet wird, sein Umfeld verändert.
    Corona hat natürlich nicht die Eingliederungshilfeleistungen erhöht, aber Corona hat gezeigt, dass individualisierte Lebensformen humaner und weniger krisenanfällig sind und hat vor allem aufgezeigt, dass Geld nicht das Kriterium ist, an dem etwas scheitert, wenn man es wirklich will - UND die Möglichkeit hat, Entscheidungen zu treffen.


    Meines Erachtens wird man mit dem Persönlichen Budget zum Entscheider in eigener Sache.


    ABER: das Persönliche Budget - hoffnungsvoll begonnen - lebt ein Schattendasein, weil es bei Menschen mit Behinderungen zurecht Erwartungen geweckt hat, aber die "Re"habilitationsträger (schon der Name müsste in Teilhaberträger geändert werden) unvorbereitet weiter nach altem Muster agieren. Es gibt Sachbearbeiter bei Leistungsträgern, die einen Antrag auf ein Persönliches Budget grundlos ablehnen, oder einen Antrag auf ein Persönliches Budget, einfach mit dem Geldbetrag für die (Gruppen)Sachleistung abfinden wollen, ohne den Hilfebedarf ermittelt zu haben.


    § 1 SGB IX, der besagt, dass Menschen mit Behinderung Leistungen erhalten, um "ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken" und Artikel 3 Grundgesetz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." sind fixiertes Recht, ABER bisher keine Richtschnur für das alltägliche Verwaltungshandeln. Dort hat der vielbeschworene Paradigmenwechseln vielerorts noch nicht stattgefunden.


    WER ist dafür verantwortlich, dass es auch Rechtspraxis wird?
    WIE und WODURCH kann sich die Praxis verändern?
    WAS kann und muss durch WEN geändert werden?

  • Es ist wie überall:
    Gesetze wollen in Anspruch genommen werden, sonst stehen sie auf dem Papier.
    Wir beraten und unterstützen ehrlich und unabhängig.
    Und wir lassen uns nicht abwimmeln und lassen auch nicht zu, dass unseren Ratsuchenden das beim PB passiert.
    Während wir hier diskutiert haben:
    - haben wir einen Ratsuchenden ermutigt, die Leistungen zum ambulant betreuten Wohnen als PB selbst zu erhalten, weil von seinem Leistungserbringer bei ihm nix ankommt. Er hat Ideen, wer ihn unterstützen soll und wie er das organisiert...
    - haben wir eine Zielvereinbarung gegengelesen, um die monatelang gerungen wurde. Die sicherlich nicht die modernste der Welt ist. Bei der es "nur" um 700 Euro geht. Die aber der Ratsuchenden das ermöglichen, was sie schon so lange in ihrer Freizeit machen wollte. Und die jetzt so glücklich ist ob ihrer neuen Möglichkeiten.
    - haben wir immer wieder auch Ratsuchende enttäuschen müssen, dass das PB kein "Zaubertopf" ist. Dass man zunächst eine Leistung braucht, auf die man Anspruch hat. Auch das Budget für Arbeit (das ja kein Budget ist und nur für ein enges Segment "Arbeit" passt) weckt viele falsche Hoffungen.
    Jeanne d'Arcs des PB sind wir damit nicht.
    Aber wir leisten einen Beitrag, dass es vorangeht, dort, wo wir es können.
    Und das war dann schon so etwas wie ein Schlusswort in dieser Diskussion.