​Wie kann sichergestellt werden, dass ein Assistenzsystem zur Sicherung der Teilhabe genutzt wird?

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann sichergestellt werden, dass ein Assistenzsystem tatsächlich zur Assistenz, also zur Sicherung der Teilhabe von Mitarbeitenden und nicht ausschließlich zur Optimierung der betrieblichen Prozesse (z. B. der Produktivität) eingesetzt wird?


    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

  • Gegenfrage: Warum muss man das Sicherstellen?

    Wenn es ausschließlich zur Optimierung des betrieblichen Prozesses dient, haben unsere Unternehmen keine Probleme, die Kosten zu übernehmen.

    Mit der Gewinnoptimierung kennen sich die Unternehmer aus.

    Ihre Frage verdeutlicht aber unser Problem. Nicht die Hilfe für den Menschen, steht im Vordergrund.

  • Die ursprüngliche Frage zielte wahrscheinlich darauf ab, dass Assistenzsysteme durch Reha-Träger oder das Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert wurden und diese daher primär zur Schaffung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes für einen Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung im Rahmen der beruflichen Teilhabe eingesetzt werden sollten. Diese Fördermöglichkeiten würden allein zur Optimierung betrieblicher Prozesse nicht infrage kommen.


    Bereits vor Beginn des Einsatzes eines Assistenzsystems sollte ermittelt und festgelegt werden, wozu das Assistenzsystem eingesetzt werden soll. Dazu sollte vorher eine Arbeitsanalyse, z. B. mit einem Profilvergleichsverfahren, durchgeführt werden. Dabei wird betrachtet, welcher individuelle Unterstützungsbedarf am jeweiligen Arbeitsplatz zur Ausübung der erforderlichen Tätigkeiten von einer Person mit Behinderung erforderlich ist. Auf der Basis dieser Analyse werden geeignete Maßnahmen ausgewählt, um Fähigkeiten im Kontext der Arbeitsaufgaben zu unterstützen oder zu kompensieren.


    Wurde nun beispielsweise von einer beratenden Einrichtung, wie dem Technischen Beratungsdienst der Agentur für Arbeit oder des Integrations- bzw. Inklusionsamtes ein bestimmtes Assistenzsystem zur Ausübung der Montage behinderungsbedingt empfohlen, so ist davon auszugehen, dass dieses System primär zur Schaffung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes für einen Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung im Rahmen der beruflichen Teilhabe eingesetzt wird.


    Sekundär kann durch den Einsatz technischer Arbeitshilfen ein wirtschaftlicher Vorteil für das Unternehmen entstehen. Im Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung wird dieser eher indirekte Vorteil in der Regel im Rahmen der Förderung für Unternehmen fallbezogen berücksichtigt – entsprechend hat dies dann Einfluss auf die Förderhöhe bzw. Zuschüsse.

  • Wünschenswert wäre die Synergie: Assistenzsystem sichern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und erhöhen die Produktivität. Das ist Universelles Design im Arbeitsleben; keine Fortschrittsbremse, sondern doppelter Gewinn.

    Auf die Optimierung betrieblicher Prozesse werden Unternehmen im eigenen Interesse achten. Dass auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gefördert wird, ist innerbetrieblich am Besten durch die Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 SGB IX) und den Betriebsrat (§ 176 SGB IX) abzusichern.

  • Der Einsatz von Assistenzsystemen sollte schon eine – überzeugte – Win-Win-Situation sein. Ein gutes und schönes Beispiel zeigt der Einsatz eines Roboters bei Ford für einen Menschen mit Schulterproblemen (https://youtu.be/JiVpzIGR-eQ). Natürlich kommen hier viele, wenn man so will Erfolgsfaktoren zusammen, die auch eine Projektförderung einschließt. Mehrere Faktoren muss man einfach sehen:


    der Einsatz von-digitalen-Assistenzsystemen ist kein Automatismus in der Praxis und momentan sind es weniger rechtliche Barrieren, sondern die Bekanntheit, Einsatzfelder, der Nutzen solcher Systeme und natürlich auch die Kosten. Das trifft nicht ausschließlich im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen zu, sondern auf die ganze Arbeitswelt, voll allem bei mittleren und kleinen Unternehmen. Alle Akteure sind gefragt, wie das hier im Forum deutlich wird. Deshalb auch dieses FMA – Format.


    Die meisten Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben und betreffen Beschäftigte während ihres Erwerbslebens. Um sie weiterhin beschäftigen zu können, können neue, digitale Assistenzsysteme eine gute Lösung sein, die für den Arbeitgeber ebenso attraktiv sein können. Sei es, weil es sich um gute Fachkräfte handelt und selbst, wenn er seine gesetzlichen Verpflichtungen unproblematisch / zügig / aus seiner Sicht ohne hohen - personellen - Aufwand erfüllen kann, ist es ja auch bereits ein Förderfaktor. Assistenzsysteme bieten bereits die Chance, in die Prävention (§ 167 SGB IX) und das betriebliche Eingliederungsmanagement eingebunden zu werden.