Erfahrungen aus der Praxis

  • Mit einem Alter von etwa 56 Jahren war die Diagnose bei mir nähe Taub.

    Durch zwei OPs (ein Ohr pro Jahr) wurden mir zwei Implantate CI eingepflanzt.

    Die Kosten wurden von der Krankenkasse übernommen.

    Durch diese OPs konnte ich meine Arbeitsplatz behalten (mit Einschränkungen) und muss nicht in die Frühverrentung abgeschoben werden.

    Als erster SBV in unserem Unternehmen kamen auch neue Aufgaben hinzu.

    Es kam auch eine menge an Lebensqualität zurück, über die ich mich auch privat freue. Inzwischen habe ich auch meine Mitarbeit im Vorstand unseres VDK Ortsverband zugesagt.

    Warum nur, muss immer ein Kampf ausgefochten werden, bevor den Menschen geholfen wird. Mit ein bisschen wohlwollen könnte den meisten geholfen werden. Mit ein bisschen Rücksicht, auf die Gesundheit unserer Schwerbehinderten, würden 90% vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft und könnten diese auch bereichern. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Warum nur, muss immer ein Kampf ausgefochten werden, bevor den Menschen geholfen wird. Mit ein bisschen wohlwollen könnte den meisten geholfen werden.

    Hallo Juergen09,

    Sie sprechen Kämpfe an, die ausgefochten werden. Welche Probleme sind Ihnen beim Erhalt des Arbeitsplatzes begegnet? Was hätten Sie sich gewünscht?

    Es wäre interessant zu erfahren, welche Anpassungen auch am Arbeitsplatz umgesetzt wurden oder ob dabei Schwierigkeiten auftauchten und wer sich beteiligt hat und Sie unterstützt hat.


    Welche Einstellungen wünschen sich Betroffene von Arbeitgebern, der Schwerbehinderten- bzw. Personalvertretung und Inklusionsämtern etc.?

  • Hallo

    Nach der ersten OP (etwa 2017), wurde ich durch eine Bedienungsanleitung einer großen Maschinen, vor Gefahren für Implantat Träger hingewiesen.

    Da ich einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit gestellt hatte, hatte ich eine Ansprechperson bei der BG. Dieser wollte sich informieren und mir eine Rückmeldung geben. In den nächsten Monaten (da keine Rückmeldung kam) habe ich mich dann über das Internett mich versucht über die möglichen Gefahren zu informieren. Mit Verwunderung stellte ich fest, des es Forschungen in dieser Richtung von der BG schon gab und für jedermann im Internett ersichtlich sind. Telefonisch und per Mail habe ich dann meiner Verärgerung, bei diesem Mitarbeiter, Luft gemacht. Seine Antwort war: Ich habe ihrer Sicherheitsfachkraft aufgetragen sie zu einem technischen Betriebsarzt zu schicken. Wir hatten seit Jahren keinen Betriebsarzt im Unternehmen.

    Ende 2017 habe ich mich dann als Produktionstechnologe im Unternehmen beworben. Ich hatte die Hoffnung, dann von den Maschinen etwas Abstand halten zu können. Da ich vorher Leiter mechanischer Instandhaltung war, wollte mein Arbeitgeber das nicht so sehen. Die ganze Sache lief soweit aus dem Ruder, bis ich 2018 mit Tränen in den Augen von der Sicherheitsfachkraft nach Hause geschickt wurde. In den 14 Tagen Krankschreibung habe ich mich beim VDK gemeldet. Von diesem habe ich verschiedene Adressen bekommen. Die Schwerbehindertenvertretung des Arbeitsamtes. Da ich bereit war, alles hinzuschmeißen, kam von ihr die Aussage Herr W......... lassen sie das, der Arbeitgeber muss .... Die zweite Adresse war eine Hilfestelle für Implantat Träger in der Industrie. Sie hatte selbst ein Hörimplantat und war auch mit dem Hersteller meines CI bekannt. Über Sie habe ich dann nach einigen Wochen ein Mail bekommen, wo der Hersteller eine Schädigung, des im Kopf eingebauten Teiles für sehr unwahrscheinlich hält. Für den Rest müsste eine Messung von Magnetfeldern und elektromagnetischer Strahlung auf der Arbeitsstelle erfolgen. Die Grenzwerte würden in der Betriebsanleitung angegeben. Nach den 14 Tagen Krank habe ich meine Mitarbeit an den Maschinen verweigert, bis eine persönliche Gefahrenbeurteilung für mich gemacht wurde. Dann bekam ich einen Termin bei einer jungen Betriebsärztin. Natürlich konnte auch sie keine andere Auskunft geben als eine Messung der Strahlungen im Unternehmen. Bis diese durchgeführt wurde war Mitte 2019 in meinem Jahresurlaub. Natürlich sind einige Stellen aufgefallen, die über der zulässigen Strahlung lagen. Seit 2018 habe ich selbst das Amt des SBV. Mein Verhältnis zu der Führung, wurde dadurch nicht verbessert. Jetzt kam man auf die Idee, des ich die Maschinen abschmieren könnte, wenn die Anlagen stehen. Des die CD mit Magneten an meinem Kopf hängen und die Maschinen aus Metall sind, ist ihnen egal. Es sind ja BR und SBV Wahlen in diesem Jahr. Vielleicht kann man so noch schnell ein paar Probleme lösen. Dieses ist natürlich nur die Kurzform.

    Sind Sie sicher des unser Unternehmen eine Ausnahme ist?

  • Ich befürchte das Unternehmen, für das Sie tätig sind, stellt keine Ausnahme dar. Die Problematiken aller Leidtragenden gleichen sich sicher nicht, doch Ihr Bericht symbolisiert anschaulich, was im Spannungsfeld zwischen Hilfsmittelversorgung und Arbeitsschutz abseits von gesetzlichen Regelungen noch zu tun ist. Hier kommt es auf das gute und konstruktive Zusammenspiel aller Akteure an, was in Ihrem Falle nicht gut funktioniert hat. Sinnvolle Strukturen für den EInzelfall lassen sich allenfalls grob durch Gesetze festlegen.

    Im gesetzlich geregelten Rahmen entwickeln sich sinnvolle Hifesysteme mit klaren Zuständigkeiten auf der einen und dennoch gutem Kontakt der beteiligten Institutionen untereinander auf der anderen Seite nicht von selbst sondern durch Motivation und entsprechende Handlungsspielräume der Institutionen.

    Dieser Geburtsfehler des eigentlich guten gegliederten Systems in der Rehabilitationswelt in Deutschland ist nach wie vor spürbar.

  • Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers den Arbeitsplatz eines jeden Beschäftigten soweit einzurichten, das keine Gefahr für Leib und Leben des Beschäftigen besteht. Dazu gehört auch eine sicherheitstechnische Unterweisung für den Beschäftigten und die Prüfung, ob er mit den in den Betrieb mitgebrachten technischen Hilfen dort gefahrlos beschäftigt werden kann. Bei Unsicherheiten in der unmittelbaren Gefährdungsbeurteilung kann der Präventionsdienst der zuständigen Fachberufsgenossenschaft zur Beratung hinzugezogen werden. Sollte die Hilfsmittelversorgung im Zuge eines Arbeitsunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit durch einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung veranlasst worden sein, muss dieser im Zuge der Sachleistung die Eignung des Hilfsmittels für den Einsatz am Arbeitsplatz des Beschäftigten vor dessen Beschaffung auf seine Eignung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber hin prüfen. Die Präventionsvorschriften des Arbeitsschutzes sind dabei zwingend zu beachten. Unabhängig des Umstandes wer hier der zuständige Leistungsträger ist, sollte hier der Präventionsdienst der zuständigen Fachberufsgenossenschaft zur Beratung hinzugezogen werden. Die Präventionsdienste der gesetzlichen Unfallversicherung stehen in Fragen zum Arbeitsschutz Arbeitgebern wie Beschäftigen gleichermaßen zur Verfügung.

  • Guten Morgen,

    Woher weiß ein/der Betroffener des für Ihm Gefahren entstanden sind.

    Beispiel einfache Hörgeräte

    Des einfache Hörgeräte den Schall/Töne nur verstärken ist den wenigsten bekannt.

    Des die Lautstärken, in einem Betrieb, nicht zwingend von der BG gemessen werden, dürfte auch den wenigsten bekannt sein.

    Da selbst Ärzte und Gutachter behaupten : Solche Lautstärken gibt es nicht mehr in unseren Betrieben, bedeutet doch für Hörgeschädigte Personen,ist diese Gefahr (durch ihre Schädigung) nicht wahrzunehmen. Sie fühlen sich eigentlich sicher.

    Die Ergebnisse der Forschung kommt bei den Betroffenen nicht an.

    Auch wenn ich keine Lobeshymne auf die BG. singen kann, bin ich der Meinung des diese gestärkt werden muss.

    Zur Zeit schein es für mich so, als versuche man nur die Folgekosten abzuwenden. Des diese Kosten dann aber von den Rentenkassen, Krankenkassen und den Betroffen aufgebracht werden müssen, hilft doch niemand.

    Die Verursacher, welche auch noch den Nutzen einstreichen, können Dank der Selbstkontrolle sich freuen und werden immer reicher.