Guten Tag,
Ich mache gerade eine stufenweise Wiedereingliederung in meinem Betrieb und habe mich mit dem Thema Fahrtkosten beschäftigt. Dazu habe ich eine Frage: laut BKRG heißt es:
(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro
Da ich mich bei der Krankenkasse auf dieses Gesetz beziehe bei meiner Forderung nach Fahrtkostenerstattung habe ich eine Frage:
Beziehen sich die Deckelung auf 130€ pro Streckenantritt oder für den gesamten Zeitraum der Wiedereingliederung?
Bekomme ich also nur 130€ oder kann ich die strecke pro Tag Mal 0.2€ Mal Anzahl der Wiedereingliederungsarbeitstage nehmen?
Gruß