stufenweise Wiedereingliederung - Fahrtkostendeckelung 130€?

  • Guten Tag,


    Ich mache gerade eine stufenweise Wiedereingliederung in meinem Betrieb und habe mich mit dem Thema Fahrtkosten beschäftigt. Dazu habe ich eine Frage: laut BKRG heißt es:


    (1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro


    Da ich mich bei der Krankenkasse auf dieses Gesetz beziehe bei meiner Forderung nach Fahrtkostenerstattung habe ich eine Frage:


    Beziehen sich die Deckelung auf 130€ pro Streckenantritt oder für den gesamten Zeitraum der Wiedereingliederung?


    Bekomme ich also nur 130€ oder kann ich die strecke pro Tag Mal 0.2€ Mal Anzahl der Wiedereingliederungsarbeitstage nehmen?


    Gruß

  • Habe selbst mal recherchiert, und hab folgende Quellen gefunden:

    Quelle 1:

    Ergänzende und sonstige Leistungen, Zuzahlungen der deutschen Rentenversicherung

    auf Seite 20:


    pasted-from-clipboard.png


    Also wird das mit den 130€ pro "Fahrt" gerechnet.


    Quelle 2:


    Rentenversicherungsträger muss bei Reha höhere Fahrtkosten zahlen - Sozialverband VdK Baden-Württemberg


    Zitat

    Die Deutsche Rentenversicherung Nordrhein-Westfalen übernahm zwar die Fahrtkosten, allerdings nur bis zu einem monatlichen Betrag von 269 Euro.

    Der Reha-Teilnehmer hielt dies für zu wenig. Er meinte, dass der Rentenversicherungsträger die Fahrtkosten nicht deckeln dürfe. Vielmehr müssten die Aufwendungen für die Pendelfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Dies waren hier täglich 35 Euro. Die Fahrtkosten müssten bis zur Höhe der monatlichen Kosten für eine auswärtige Unterbringung in Dortmund - hier 412,50 Euro - übernommen werden, so der Kläger.