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    • Offizieller Beitrag

    Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben und dass dazu angemessene Vorkehrungen getroffen werden (Art. 24 Abs. 5 UN-BRK). In Deutschland trifft die Verwirklichung inklusiver Hochschulen auf verschiedene Herausforderungen an den Schnittstellen des Bildungs-, des Gleichstellungs-, sowie des Rehabilitations- und Teilhaberechts. Ab dem 22. März 2022 rücken die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. und ihre Kooperationspartner die inklusive Hoch­schul­bildung deshalb in den Fokus einer dreiwöchigen Online-Diskussion unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.


    Ein Studium oder eine Promotion kann für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit vielfältigen Barrieren verbunden sein. Um diese abzubauen, bestehen Verpflichtungen der Hochschulen zur Barrierefreiheit sowie Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Rehabilitationsträgern und Integrations­ämtern. Für einige Studierende sind Barrieren infolge der Corona-Pandemie entfallen. Für andere stellen virtuelle Lehrformate und Studium im Home-Office aufgrund fehlender digitaler Barrierefreiheit, sozialer Kontakte und Austauschmöglichkeiten mit anderen Studierenden eine Belastung dar.


    Darüber diskutieren Interessierte, Studierende und Lehrende, Personen aus Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern oder Beratungsstellen, aus Wissenschaft und Forschung. Die Diskussion ist öffentlich und niedrigschwellig zugänglich. Sie soll Raum für Erfahrungen, Meinungen und vertiefende Fragen geben.


    Folgende Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion fachlich:

    • Dr. Jana Bauer, Susanne Groth und Karoline Rhein (Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation, Universität zu Köln; Projekt PROMI – Promotion inklusive)
    • Prof. Dr. iur. Dörte Busch (Professur für Zivilrecht und Sozialrecht, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen)
    • Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat und Jana Hövelmann (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, Ruhr-Universität Bochum)
    • Fatime Görenekli (Servicestelle Studium und Behinderung, Universität Kassel)
    • Lilit Grigoryan (Universität zu Köln)
    • Michaela Kusal (Leiterin des Beratungszentrums zur Inklusion Behinderter im Akademischen Förderungswerk, Bochum; Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung und chronischen Erkrankungen)
    • Dr. Susanne Peschke (Universität Hamburg, Koordinatorin für barrierefreie Dokumente und assistive Technologien im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten)
    • Marco Winzer (Vorsitzender des Fachausschusses II „Schulische Berufsausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe – BAGüS)

    Unter folgendem Link finden Sie weitere Hinweise zur Diskussion.