Eingliederungshilfen SGB IX für Studierende

  • Unsere Gruppe, das Autonome Inklusionsreferat der Uni Frankfurt, hatte im "Arbeitskreis für Inklusion an hessischen Hochschulen" im Jahr 2018 vorgeschlagen, dass es eine gezielte sozialrechtliche Beratung zu Eingliederungshilfen für behinderte Studierende an den einzelnen Hochschulen bzw. beim Studentenwerk angesiedelt werden sollte. Das Studentenwerk bietet sich als Beratungsstelle besonders an, da es gezielt zum Thema "Hochschulhilfen " beraten könnte.Schriftliche Informationen des Studentenwerks https://www.studentenwerke.de/…-eingliederungshilfehaben sich als sehr hilfreich erwiesen. Eine persönliche Beratung gibt es unseres Wissens aber noch nicht bundesweit. Das waere wünschenswert denn die EUTB Stellen verfügen unseren Erfahrungen entsprechend, nicht immer über das entsprechende Fachwissen über Leistungen zur Hochschulinklusion. Studierende können und sollen? mit Hilfe dieser Leistungen ( vor allem wenn sie die Option des Persönlichen Budgets wählen) auch Inklusionsdefizite und vorhandene (technologische) digitale Barrieren durch den Ankauf spezieller Softwares und Assistenz Leistungen an ihren Hochschulen abfedern.

    § 29 SGB IX - Einzelnorm