Good Practice-Beispiele zu inklusiven Strukturen und Rahmenbedingungen für Promovierende an Hochschulen

  • Zur nachhaltigen Verankerung inklusiver Strukturen und Rahmenbedingungen für Promovierende an Hochschulen sind Veränderungen an verschiedenen Stellen und auf verschiedenen Ebenen notwendig. Einige Hochschulen haben bereits gute Lösungen entwickelt. Im Rahmen des Projektes PROMI - Promotion inklusive haben wir zu verschiedenen Oberthemen Good Practice-Beispiele an Hochschulen in Deutschland gesammelt und freuen uns über Ergänzungen.

    Dr. Jana Bauer, Susanne Groth und Karoline Rhein vom Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation der Universität zu Köln setzen gemeinsam das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte bundesweite Projekt PROMI - Promotion inklusive um (promi.uni-koeln.de).

  • Folgende Informationen, weiterführende Hinweise und Verlinkungen der „Guten Beispiele“ finden Sie auf der Homepage von PROMI-Promotion inklusive: https://promi.uni-koeln.de/good-practice/  


    Netzwerke und Vernetzung: Um Kompetenzen zum Thema Promotion mit Behinderungen zu bündeln und durch gemeinsame Maßnahmen das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe zu erreichen, sind feste und für die Zielgruppe „sichtbare“ hochschulinterne und -externe Netzwerke zu diesem Thema besonders wichtig. Darüber hinaus können Netzwerke von Promovierenden und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen der gegenseitigen Unterstützung dienen.


    Besondere Unterstützung und Förderung von Promovierenden mit Behinderungen durch Graduierteneinrichtungen: Viele Hochschulen haben hochschulübergreifende Graduierteneinrichtungen etabliert, die in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase unterstützen, indem sie beraten und Weiterbildungen anbieten, über Fördermöglichkeiten und wissenschaftliche Vernetzung informieren. Damit Promovierende mit Behinderungen von diesen Strukturen profitieren können, ist es wichtig, dass in Graduierteneinrichtungen für die Zielgruppe sensibilisiert wird und barrierefreie Angebote macht.


    Unterstützung bei der Arbeitsplatzausstattung: Für Wissenschaftler*innen mit Behinderungen ist für eine gleichberechtigte Teilhabe im Arbeitsleben nicht selten ein barrierefreier Arbeitsplatz notwendig. Dies kann in der Praxis zu organisatorischen Engpässen und großen zeitlichen Verzögerungen führen, da sowohl die Beantragung von Leistungen oder Maßnahmen als auch deren Umsetzung nach Bewilligung häufig sehr lange dauern.


    Finanzierung von Qualifizierungsstellen von Promovierenden mit Behinderungen: Promotionen werden in Deutschland sehr unterschiedlich finanziert. Für Promovierende mit Behinderungen stellt in der Regel nur die Promotion im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an der Hochschule eine sinnvolle Finanzierung dar, da nur hier ein Rechtsanspruch auf notwendige berufliche Reha-Leistungen im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit besteht. Einige Hochschulen haben interne Finanzierungskonzepte entwickelt, um Anreize für die Einrichtung von Stellen für Promovierende und/oder Wissenschaftler*innen mit Behinderungen zu schaffen.


    Drittmittelfinanzierte Forschung: Bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sollten Konzepte den Umstand berücksichtigen, dass Forschende aus verschiedenen Quellen finanziert sein können. Integrationskonzepte sollten sowohl dann funktionieren, wenn Personen aus dem Etat der wissenschaftlichen Einrichtung, als auch wenn sie aus Drittmitteln finanziert werden. Maßnahmen der Drittmittelgebenden sollten angefragt und bei der Entwicklung institutionseigener Konzepte angemessen eingebunden werden.


    Peer Counseling- und Mentoring-Angebote: Peer-Netzwerke oder Peer-Mentoring-Beziehungen können für Promovierende die Möglichkeit eröffnen, sich offen und unabhängig von fachlichen oder persönlichen Konsequenzen mit Personen auszutauschen, die die eigene Situation kennen und nachvollziehen können. In Bezug auf Promovierende mit Behinderungen bedeutet dies, dass andere Promovierende mit Behinderungen die spezifischen Herausforderungen des Promovierens mit Behinderungen kennen und daher eine Vernetzung auf dieser Peer-Ebene einen zusätzlichen Mehrwert darstellt. Promovierende und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen profitieren im Peer Counseling durch Beratung auf Augenhöhe von Betroffenen für Betroffene und/oder können im Austausch mit erfahrenen Mentor*innen Unterstützung bei der Karriereplanung und der beruflichen Vernetzung erhalten.


    Sensibilisierung und Bereitstellung von Informationen: Eine wichtige Grundlage für echte Inklusion ist die Reduzierung von „Barrieren in den Köpfen“. Aufgrund von Informationslücken und Berührungsängsten beim Thema „Promovieren mit Behinderungen“ kann es zu Unsicherheiten auf beiden Seiten kommen (auf Seiten der Promovierenden mit Behinderungen und auf Seiten der hochschulischen Akteur*innen, die mit den Promovierenden interagieren). Daher sind Informationsvermittlung und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle eine entscheidende Ergänzung zu den oben genannten konkreteren Maßnahmen. Gut strukturierte Informationen über Zuständigkeiten und Angebote verbessern die Partizipationsmöglichkeiten von Promovierenden und Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und bieten Sicherheit. Auch Hinweise auf Maßnahmen von Drittmittelgebenden zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Beispiel: www.dfg.de/diversity) sollten in Informationsangebote der wissenschaftlichen Einrichtung integriert werden.


    Barrierefreie Infrastruktur: Studierende, Promovierende, Wissenschaftler*innen und Gäste der Hochschulen können von einer barrierefreien Infrastruktur, barrierefreien Gebäuden und Zugängen gleichermaßen profitieren. Auch wenn die Standards des barrierefreien Bauens bei Neubauten in der Regel berücksichtigt werden, finden sich in den vielen älteren oder angemieteten Gebäuden der Hochschulen häufig diverse Barrieren. Auf https://promi.uni-koeln.de/good-practice/ sind Apps und Lagepläne verlinkt, die versuchen durch Transparenz diesem Problem bestmöglich zu begegnen.


    Schriftliche Fixierung von Inklusionsmaßnahmen und Rechten: Die schriftliche Fixierung von inklusionsbezogenen Zielsetzungen, Maßnahmen und Rechten innerhalb von Hochschulen stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu inklusiveren Organisationen dar. Denn schriftliche Fixierungen schaffen eine Selbstverpflichtung der Organisation, tragen dazu bei, dass Akteur*innen im System für das Thema sensibilisiert werden, dass Zuständigkeiten geklärt werden und Betroffene eine Grundlage haben, um ihre Rechte einzufordern. Leider findet die Zielgruppe der wissenschaftlich Beschäftigten mit Behinderungen im Vergleich zu beispielsweise Studierenden bisher eher wenig Berücksichtigung in den geplanten Maßnahmen und Aktionsplänen vieler Hochschulen. Auf der Homepage https://promi.uni-koeln.de/good-practice/ sind Beispiele für die Fixierung von Nachteilsausgleichen in Promotions- und Habilitationsordnung und Hilfestellungen verlinkt.

    Dr. Jana Bauer, Susanne Groth und Karoline Rhein vom Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation der Universität zu Köln setzen gemeinsam das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte bundesweite Projekt PROMI - Promotion inklusive um (promi.uni-koeln.de).

  • PROMI Team

    Hat den Titel des Themas von „Good Practice-Beispiele zu inklusiven Strukturen und Rahmenbedingungen an Hochschulen“ zu „Good Practice-Beispiele zu inklusiven Strukturen und Rahmenbedingungen für Promovierende an Hochschulen“ geändert.