Guten Abend,
ich habe zwei Wiedereingliederungen hinter mir (im Jahr 2021) und habe zwei mal einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt.
Der erste wurde komplett ignoriert und bei der zweiten Wiedereingliederung wurde ein erheblicher Betrag von dem Zuschuss abgezogen mit der Begründung wegen Zuzahlung.
Gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage/muss man bei Fahrtkostenzuschuss eine Zuzahlung abziehen (es wurden 10€ pro Fahrt abgezogen)
Ich habe gerade mit einem Bekannten telefoniert, der auch Fahrtkostenzuschuss für seine Wiedereingliederung bekommen hat, und er hatte keine Abzüge wegen Zuzahlung.
Seine Krankenkasse ist die KKH... Meine die AOK
Grüße Karl