Folgender Fall: In einem Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten mit Behinderung sind Vertrauensperson und die erste Stellvertretung verhindert. Kann in diesem Fall eine gewählte zweite Stellvertretung einspringen?
Ergänzung: Ich habe folgendes Urteil gefunden:
Stellvertretende Schwerbehindertenvertrauensperson | REHADAT-Recht
Ist dies Urteil vom LAG Berlin, AZ 3 TaBV 2346/02 anwendbar?