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    • Offizieller Beitrag

    Vom 1. Oktober bis 30. November finden in Betrieben und Dienststellen mit schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten turnusgemäß die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. Für den Wahlvorstand sind die rechtssicheren und barrierefreien Abläufe der Wahl oft keine Routine; auch weil neue rechtliche Möglichkeiten hinzugekommen sind. Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ können ab 14. September Vertrauenspersonen, schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Interessierte aus Personalabteilungen, Verbänden und Integrationsämtern sich mit Expertinnen und Experten dazu austauschen und Fragen klären.


    Die SBV ist eine wichtige Akteurin für die Inklusion am Arbeitsplatz. Sie vertritt die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten und steht ihnen beratend zur Seite. Sie überwacht die Einhaltung des geltenden Rechts, geht Anregungen oder Beschwerden nach und ist vom Arbeitgeber vor einer Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter zu informieren und anzuhören. In Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten ist verpflichtend eine SBV zu wählen. Die formalen Abläufe der SBV-Wahl vor, während und nach der Wahl müssen bedacht werden und bieten andererseits Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis, die die Weichen für eine effektive Arbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb maßgeblich stellen können.


    Die folgenden Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion:

    • Alfons Adam (Bundesnetzwerk SBV),
    • Prof. Dr. Wolfhard Kohte (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V.)
    • Prof. Dr. Dörte Busch (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin),
    • Melanie Glücks (LVR-Inklusionsamt),
    • Gabriele Rifaat (Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung Atos)
    • Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V.)

    Weiterführende Informationen:

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat eine Broschüre zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022 veröffentlicht. Der Fokus liegt auf den unterschiedlichen Wahlverfahren, den Wahlformularen und dem Wahlkalender: ZB Spezial SBV 2022


    Die Zusammenfassung der Diskussion ist veröffentlicht unter Reha-Recht.de: Beitrag D1-2023