Barrierefreie SBV-Wahl?

  • Wir würden unsere SBV-Wahl gern so barrierefrei wie möglich durchführen, leider legt uns der Arbeitgeber da immer wieder Steine in den Weg. Was können wir da machen?
    Wenn wir z.B. eine Assistenz benötigen oder einen Dolmetscher, muss das der Arbeitgeber zahlen? Auch wenn z.B. für den Wahlvorstand eine gehörlose Mitarbeiterin ausgewählt wurde? Wir hätten ja jemand anderes nehmen können... auch wenn das schwierig gewesen wäre.

  • Menschen mit Behinderung haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld, soweit für den Arbeitgeber zumutbar und verhältnismäßig. Für Gebärdendolmetscher – diese sind dann auch für die öffentliche Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Wahlergebnisses notwendig – können Zuschüsse beantragt werden.


    Am besten mal einen gemeinsamen Termin mit dem Integrationsamt vereinbaren. Vielleicht hilft das ja, die Abwehrhaltung des Arbeitgebers abzubauen.

    • Offizieller Beitrag

    Wir möchten hier gerne auf unsere Veranstaltung „Barrierefreiheit in Betrieb und Werkstatt – Vom Arbeitsplatz bis zur Wahl der Interessenvertretung“ vom 20./21. Juni 2022 verweisen. Irene Husmann, Beratungsstelle handicap – Arbeit und Leben DGB/ VHS Hamburg hatte in ihrem Workshop eine Übersicht zur barrierefreien Gestaltung der SBV-Wahl gegeben.

  • Ich stimme dem Beitrag von Gabriele Rifaat zu. Die schwerbehinderten Beschäftigten haben ein Recht, an der Wahl ihrer Interessenvertretung teilzunehmen. Wenn sie dafür eine unterstützende Hilfe nach § 10 Abs. 4 der Wahlordnung benötigen, kommen zunächst andere Beschäftigte des Betriebs in Betracht. Diese sind dafür ebenfalls von der Arbeit freizustellen, das Arbeitsentgelt ist fortzuzahlen (§ 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX und § 20 Abs. 3 BetrVG). Nach dieser Norm sind auch externe Kräfte, wie zB Gebärdedolmetscher, zu bezahlen.

    Für die Zukunft empfiehlt es sich, die Realisierung einer solchen Form der Unterstützung in die Inklusionsvereinbarung aufzunehmen. Wenn es hier Probleme gibt, ist das Integrationsamt/Inklusionsamt zur Vermittlung bereit und verpflichtet.

  • Team

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